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   BGH, 27.08.1998 - 1 StR 418/98   

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BGH, 27.08.1998 - 1 StR 418/98 (https://dejure.org/1998,12529)
BGH, Entscheidung vom 27.08.1998 - 1 StR 418/98 (https://dejure.org/1998,12529)
BGH, Entscheidung vom 27. August 1998 - 1 StR 418/98 (https://dejure.org/1998,12529)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.06.1998 - 1 StR 162/98

    Anwendbarkeit von § 213 StGB unter Berücksichtigung der wesentlich mittragenden

    Auszug aus BGH, 27.08.1998 - 1 StR 418/98
    Obwohl es ohne weitere Begründung wegen drohender ausländerrechtlicher Maßnahmen die Strafe noch gemildert hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 17; Senatsentscheidung vom 16. Juni 1998 S. 12 - 1 StR 162/98), vermag der Senat letztlich nicht auszuschließen, daß bei Anwendung des jetzt geltenden Rechts die Strafe milder ausgefallen wäre.
  • BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64

    Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer

    Auszug aus BGH, 27.08.1998 - 1 StR 418/98
    Das ist bei einer Gesetzesänderung nach dem tatrichterlichen Urteil vom Revisionsgericht zu beachten (BGHSt 20, 77 ).
  • BGH, 11.09.1996 - 3 StR 351/96

    Ausländer - Strafrahmen - Ausweisung

    Auszug aus BGH, 27.08.1998 - 1 StR 418/98
    Obwohl es ohne weitere Begründung wegen drohender ausländerrechtlicher Maßnahmen die Strafe noch gemildert hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 17; Senatsentscheidung vom 16. Juni 1998 S. 12 - 1 StR 162/98), vermag der Senat letztlich nicht auszuschließen, daß bei Anwendung des jetzt geltenden Rechts die Strafe milder ausgefallen wäre.
  • BGH, 17.03.2021 - 4 StR 540/20

    Beweisanträge (Abgrenzung zu Beweisermittlungsanträgen; Anforderungen an den

    Die Revision hätte daher vortragen müssen, unter welcher Bedingung die Antragstellung erfolgte und warum diese Bedingung eingetreten ist, sodass ihre Ablehnung nur durch einen Beschluss unter den Voraussetzungen des § 244 Abs. 3 StPO erfolgen durfte (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 1998 ? 1 StR 418/98, NStZ-RR 1999, 1, 3 bei Miebach/Sander; siehe dazu auch BGH, Beschluss vom 23. Juli 2013 - 3 StR 118/13, NStZ-RR 2013, 349).
  • BGH, 23.07.2013 - 3 StR 118/13

    Unzulässige Rüge der Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrags

    Die Begründung der Rüge, ein Hilfsbeweisantrag sei rechtsfehlerhaft zurückgewiesen worden, muss grundsätzlich denselben Anforderungen entsprechen wie diejenige, die die Ablehnung eines unbedingt gestellten Beweisantrags beanstandet; mitzuteilen ist darüber hinaus insbesondere auch die Bedingung, unter der der Antrag gestellt wurde (BGH, Beschluss vom 27. August 1998 - 1 StR 418/98, bei Miebach/Sander, NStZ-RR 1999, 1, 3).
  • BGH, 22.09.1998 - 4 StR 423/98

    Strafrahmenänderung des § 146 StGB

    Das hat der Senat im Rahmen seiner Prüfung gemäß § 354 a StPO zu beachten (BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 1998 - 5 StR 147/98 - und vom 27. August 1998 - 1 StR 418/98).
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