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   BGH, 30.05.2001 - 1 StR 42/01   

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https://dejure.org/2001,633
BGH, 30.05.2001 - 1 StR 42/01 (https://dejure.org/2001,633)
BGH, Entscheidung vom 30.05.2001 - 1 StR 42/01 (https://dejure.org/2001,633)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 2001 - 1 StR 42/01 (https://dejure.org/2001,633)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 1 GG; § 152 StPO; § 29a BtMG; § 46 StGB
    Grundsatz des fairen Verfahrens; Tatprovokation; Abgrenzung zur voraussetzungslosen bloßen Nachfrage; Verdeckter Ermittler; Vertrauensperson (VP); Verhältnismäßigkeit (deliktsspezifisches Verhältnis) zwischen provozierter Tat und dem individuell bestehendem Tatverdacht; ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Haschisch - Grundsatz des fairen Verfahrens - Tatprovokation - Deliktsspezifisches Verhältnis - Tatverdacht - Vertrauensperson

  • opinioiuris.de

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

  • Judicialis

    MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • RA Kotz

    V-Mann betreibt Aufstiftung bzgl. BtmG-Delikte - faires Verfahren?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. 6 Abs. 1 S. 1
    Tatprovokation durch eine Vertrauensperson (VP) der Polizei

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 6 Abs. 1 EMRK
    Strafrecht, Strafprozessrecht, Konventionswidrige Tatprovokation durch Vertrauensperson der Polizei

  • archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Rezeption der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die Strafsenate des Bundesgerichtshofs (RA Ulrich Sommer)

Papierfundstellen

  • BGHSt 47, 44
  • NJW 2001, 2981
  • NStZ 2001, 553
  • NStZ 2002, 50 (Ls.)
  • StV 2001, 492
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Auszug aus BGH, 30.05.2001 - 1 StR 42/01
    Der Grundsatz des fairen Verfahrens (gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) kann verletzt sein, wenn das im Rahmen einer Tatprovokation durch eine von der Polizei geführte Vertrauensperson (VP) angesonnene Drogengeschäft nicht mehr in einem angemessenen, deliktsspezifischen Verhältnis zu dem jeweils individuell gegen den Provozierten bestehenden Tatverdachts steht (Fortführung von BGHSt 45, 321).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 18. November 1999 - 1 StR 221/99 (BGHSt 45, 321) in Anwendung des Grundsatzes des fairen Verfahrens (gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) und im Blick auf dessen Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR EuGRZ 1999, 660 = StV 1999, 127 = NStZ 1999, 47) für den Fall eines konventionswidrigen Lockspitzeleinsatzes entschieden, daß ein solcher Verstoß in den Urteilsgründen festzustellen und bei Festsetzung der Rechtsfolgen - genau bemessen - zu kompensieren ist.

    Eine Konventionssverletzung liegt nach der genannten Senatsentscheidung vor, wenn eine unverdächtige und zunächst nicht tatgeneigte Person durch die von einem Amtsträger geführte VP in einer dem Staat zuzurechnenden Weise zu einer Straftat verleitet wird und dies zu einem Strafverfahren führt (BGHSt 45, 321, Leitsatz und Seite 335).

    Dagegen ist die VP als die tatprovozierender Lockspitzel tätig, wenn sie über das bloße "Mitmachen" hinaus in die Richtung auf eine Weckung der Tatbereitschaft oder eine Intensivierung der Tatplanung mit einiger Erheblichkeit stimulierend auf den Täter einwirkt (BGHSt 45, 321, 338).

    Die Rechtmäßigkeit des Lockspitzeleinsatzes ist selbst im Falle einer "Gemengelage" einheitlich an den Regelungen der StPO zu messen (BGHSt 45, 321, 337).

    Eine Ausnahme von der sich daraus ergebenden Zurechnung kann nur dann gelten, wenn die Polizei mit einem Fehlverhalten der VP nicht rechnen konnte (BGHSt 45, 321, 336).

    Nur in diesem Falle kann ein Konventionsverstoß angenommen werden, dem entsprechend Rechnung zu tragen ist (nach den Maßstäben von BGHSt 45, 321).

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

    Auszug aus BGH, 30.05.2001 - 1 StR 42/01
    Die Zulässigkeit einer Tatprovokation wurzelt in dem Auftrag des rechtsstaatlichen Gemeinwesens, erhebliche Straftaten wirksam aufzuklären (vgl. BVerfGE 29, 183, 194; 77, 65, 76; siehe weiter zum Einsatz einer VP BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG Kammer NJW 1987, 1874, 1875; NStZ 1991, 445; StV 1995, 169, 171).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 30.05.2001 - 1 StR 42/01
    Die Zulässigkeit einer Tatprovokation wurzelt in dem Auftrag des rechtsstaatlichen Gemeinwesens, erhebliche Straftaten wirksam aufzuklären (vgl. BVerfGE 29, 183, 194; 77, 65, 76; siehe weiter zum Einsatz einer VP BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG Kammer NJW 1987, 1874, 1875; NStZ 1991, 445; StV 1995, 169, 171).
  • BVerfG, 19.10.1994 - 2 BvR 435/87

    Einsatz verdeckter Ermittler zur Bekämpfung von Betäubungsmittelstraftaten -

    Auszug aus BGH, 30.05.2001 - 1 StR 42/01
    Die Zulässigkeit einer Tatprovokation wurzelt in dem Auftrag des rechtsstaatlichen Gemeinwesens, erhebliche Straftaten wirksam aufzuklären (vgl. BVerfGE 29, 183, 194; 77, 65, 76; siehe weiter zum Einsatz einer VP BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG Kammer NJW 1987, 1874, 1875; NStZ 1991, 445; StV 1995, 169, 171).
  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

    Auszug aus BGH, 30.05.2001 - 1 StR 42/01
    Die Zulässigkeit einer Tatprovokation wurzelt in dem Auftrag des rechtsstaatlichen Gemeinwesens, erhebliche Straftaten wirksam aufzuklären (vgl. BVerfGE 29, 183, 194; 77, 65, 76; siehe weiter zum Einsatz einer VP BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG Kammer NJW 1987, 1874, 1875; NStZ 1991, 445; StV 1995, 169, 171).
  • EGMR, 09.06.1998 - 25829/94

    Teixeira de Castro ./. Portugal - Unzulässige Tatprovokation durch polizeiliche

    Auszug aus BGH, 30.05.2001 - 1 StR 42/01
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 18. November 1999 - 1 StR 221/99 (BGHSt 45, 321) in Anwendung des Grundsatzes des fairen Verfahrens (gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) und im Blick auf dessen Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR EuGRZ 1999, 660 = StV 1999, 127 = NStZ 1999, 47) für den Fall eines konventionswidrigen Lockspitzeleinsatzes entschieden, daß ein solcher Verstoß in den Urteilsgründen festzustellen und bei Festsetzung der Rechtsfolgen - genau bemessen - zu kompensieren ist.
  • BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Verurteilung nach Einsatz eines polizeilichen

    Auszug aus BGH, 30.05.2001 - 1 StR 42/01
    Die Zulässigkeit einer Tatprovokation wurzelt in dem Auftrag des rechtsstaatlichen Gemeinwesens, erhebliche Straftaten wirksam aufzuklären (vgl. BVerfGE 29, 183, 194; 77, 65, 76; siehe weiter zum Einsatz einer VP BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG Kammer NJW 1987, 1874, 1875; NStZ 1991, 445; StV 1995, 169, 171).
  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 196/91

    Verfassungsmäßigkeit einer auf Angaben des verdeckten Ermittlers gestützten

    Auszug aus BGH, 30.05.2001 - 1 StR 42/01
    Die Zulässigkeit einer Tatprovokation wurzelt in dem Auftrag des rechtsstaatlichen Gemeinwesens, erhebliche Straftaten wirksam aufzuklären (vgl. BVerfGE 29, 183, 194; 77, 65, 76; siehe weiter zum Einsatz einer VP BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG Kammer NJW 1987, 1874, 1875; NStZ 1991, 445; StV 1995, 169, 171).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BGH, 30.05.2001 - 1 StR 42/01
    Bei der Beurteilung der Unrechtsqualität des gegen den Provozierten bestehenden Tatverdachts - die ihrerseits die Zulässigkeit der Tatprovokation begrenzt - können neben den tatsächlichen Umständen, die den Anfangsverdacht begründen, auch die deliktsspezifischen Gegebenheiten mit in Betracht gezogen werden: Cannabisverbraucher beziehen Haschisch oft bei Drogenhändlern, die auch mit sogenannten harten Drogen handeln (sog. Einheitlichkeit des Drogenmarktes, vgl. BVerfGE 90, 145, 181).
  • BGH, 10.06.2015 - 2 StR 97/14

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler der Polizei führt

    Sie ist nur zulässig, wenn diese gegen eine Person eingesetzt wird, die in einem den § 152 Abs. 2, § 160 StPO vergleichbaren Grad verdächtig ist, an einer bereits begangenen Straftat beteiligt gewesen oder zu einer zukünftigen Straftat bereit zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 2001 - 1 StR 42/01, BGHSt 47, 44, 47 f.; Urteil vom 18. November 1999 - 1 StR 221/99, BGHSt 45, 321, 336 f.).

    Je stärker der Verdacht ist, desto nachhaltiger kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch die Einflussnahme sein (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 2001 - 1 StR 42/01, BGHSt 47, 44, 49).

    Zwar entspricht es der bisher ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine unzulässige Tatprovokation kein Verfahrenshindernis nach sich zieht, sondern nur im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 1 StR 78/14, juris Rn. 7, insoweit in NStZ 2015, 226 nicht abgedruckt; Urteil vom 11. Dezember 2013 - 5 StR 240/13, NStZ 2014, 277, 280; Urteil vom 30. Mai 2001 - 1 StR 42/01, BGHSt 47, 44, 47; Urteil vom 18. November 1999 - 1 StR 221/99, BGHSt 45, 321, 324 ff.; Urteil vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84, BGHSt 32, 345, 348 ff.).

  • BGH, 16.12.2021 - 1 StR 197/21

    BGH präzisiert Rechtsprechung zu Grenzen rechtsstaatswidriger Tatprovokation

    (c) Eine Straftat kann auch dann auf einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation beruhen, wenn sich der Täter aufgrund der Einwirkung des Verdeckten Ermittlers auf die ihm angesonnene Intensivierung der Tatplanung einlässt oder hierdurch seine Bereitschaft wecken lässt, eine Tat mit einem erheblich höheren Unrechtsgehalt zu begehen ("Aufstiftung"; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2018 - 4 StR 640/17; Urteile vom 30. Mai 2001 - 1 StR 42/01, BGHSt 47, 44, 51 und vom 30. Mai 2001 - 1 StR 116/01 Rn. 17 f.).

    In einem solchen Fall kommt es darauf an, ob der Täter auf die ihm angesonnene Intensivierung der Tatplanung ohne Weiteres eingeht, beziehungsweise sich geneigt zeigt, die Tat mit dem höheren Unrechtsgehalt zu begehen oder an ihr mitzuwirken (BGH, Urteil vom 30. Mai 2001 - 1 StR 42/01, BGHSt 47, 44, 51).

    In diesem Falle kann ein Konventionsverstoß angenommen werden, dem entsprechend Rechnung zu tragen ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 2001 - 1 StR 42/01, BGHSt 47, 44, 51).

    (a) Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte auch hinsichtlich deutlich oberhalb der geltenden Grenzwerte für nicht geringe Mengen, insbesondere um einen "Quantensprung" (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 30. Mai 2001 - 1 StR 42/01 BGHSt 47, 44, 51 und vom 30. Mai 2001 - 1 StR 116/01 Rn. 17 f.) über den bisher gehandelten Mengen liegender und damit qualitativ gänzlich anders einzuordnender Geschäfte tatgeneigt gewesen sein könnte, als der Verdeckte Ermittler ihn anlässlich des ersten verfahrensgegenständlichen Betäubungsmittelgeschäfts darauf ansprach, ob er auch "größere" Mengen verkaufen könne, ergeben sich aus dem landgerichtlichen Urteil nicht.

  • BGH, 19.05.2015 - 1 StR 128/15

    Rechtstaatswidrige Tatprovokation (Verletzung des Rechts auf ein faires

    Zu den Voraussetzungen einer konventionswidrigen polizeilichen Tatprovokation (Anschluss an BGHSt 47, 44 ff.).

    a) Der Bundesgerichtshof nimmt eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK aufgrund polizeilicher Tatprovokation dann an, wenn eine unverdächtige und zunächst nicht tatgeneigte Person durch eine von einem Amtsträger geführte Vertrauensperson in einer dem Staat zurechenbaren Weise zu einer Straftat verleitet wird und dies zu einem Strafverfahren führt (BGH, Urteile vom 30. Mai 2001 - 1 StR 42/01, BGHSt 47, 44, 47; vom 18. November 1999 - 1 StR 221/99, BGHSt 45, 321, 335).

    Ebenso fehlt es an einer Provokation, wenn die Vertrauensperson nur die offen erkennbare Bereitschaft zur Begehung oder Fortsetzung von Straftaten ausnutzt (BGH, Urteile vom 30. Mai 2001 - 1 StR 42/01, BGHSt 47, 44, 47; vom 18. November 1999 - 1 StR 221/99, BGHSt 45, 321, 338).

    Je stärker der Verdacht ist, desto nachhaltiger wird auch die Stimulierung zur Tat sein dürfen, bevor die Schwelle zu einer Tatprovokation erreicht wird (BGH, Urteil vom 30. Mai 2001 - 1 StR 42/01, BGHSt 47, 44, 49).

  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01

    Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische

    Diesem Ansatz hat sich der Bundesgerichtshof angeschlossen (vgl. BGHSt 45, 321 ; 47, 44 ).
  • BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 209/14

    Die rechtsstaatswidrige Tatprovokation steht einer Verurteilung nicht zwingend

    b) Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verfolgt hinsichtlich der rechtlichen Würdigung tatprovozierenden Verhaltens von Ermittlungsbehörden verglichen mit der den angegriffenen Entscheidungen zugrunde liegenden sogenannten "Strafzumessungslösung" des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 32, 345 ff.; 45, 321 ff.; 47, 44 ff.) einen anderen dogmatischen Ansatz, weil der Gerichtshof bei Annahme einer Tatprovokation die Frage der Zulässigkeit der Verfahrensdurchführung an sich und der Beweisverwertung in den Mittelpunkt stellt (vgl. nur EGMR, Teixeira de Castro v. Portugal, Urteil vom 9. Juni 1998 - 44/1997/828/1034 -, NStZ 1999, S. 47 ff.; EGMR (GK), Ramanauskas v. Lithuania, Urteil vom 5. Februar 2008 - 74420/01 -, NJW 2009, S. 3565 ff.; EGMR, Prado Bugallo v. Spain, Urteil vom 18. Oktober 2011 - 21218/09 -, NJW 2012, S. 3502 ff. sowie zuletzt EMGR, Furcht v. Germany, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 54648/09 -).
  • BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt

    Dabei kann dahinstehen, ob das Oberlandesgericht den Beschluss des Landgerichts bereits auf die erhobene Sachrüge hin auch unter Zugrundelegung des im Rahmen der Verfahrensrüge getätigten Vortrags des Beschwerdeführers hätte überprüfen müssen oder ob das Vorbringen als Verfahrensrüge zulässig war und das Oberlandesgericht die sich aus § 118 Abs. 2 Satz 2 StVollzG ergebenden Zulässigkeitsanforderungen überspannt hat (vgl. für ein im Rahmen der strafrechtlichen Revision ausdrückliches Offenlassen, aufgrund welcher Rüge die Überprüfung vorgenommen wird BGHSt 47, 44 ; siehe hierzu auch BGH, Beschlüsse vom 13. November 2003 - 5 StR 376/03 -, NStZ 2004, S. 639; vom 13. Dezember 2006 - 5 StR 315/06 -, NStZ-RR 2007, S. 71 und vom 21. Februar 2007 - 4 StR 548/06 -, juris).
  • BGH, 25.09.2007 - 5 StR 116/01

    Belehrung eines Festgenommenen mit fremder Staatsangehörigkeit gemäß Art. 36 Abs.

    Ähnlich wie in den Fällen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (vgl. die Darstellung der Rechtsentwicklung im Vorlagebeschluss des 3. Strafsenats vom 23. August 2007 - 3 StR 50/07) und im Fall der Verleitung einer unverdächtigen und zunächst nicht tatgeneigten Person zu einer Straftat durch eine von einem Amtsträger geführte Vertrauensperson in einer dem Staat zuzurechnenden Weise (BGHSt 45, 321; 47, 44, 52) liegt ein Grund für eine Kompensation vor (vgl. hierzu Simma aaO S. 432).
  • BGH, 07.12.2017 - 1 StR 320/17

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation (Voraussetzungen: stimulierende Einwirkung mit

    Spricht eine polizeiliche Vertrauensperson eine betroffene Person lediglich ohne sonstige Einwirkung darauf an, ob diese Betäubungsmittel beschaffen könne, handelt es sich nicht um eine Tatprovokation (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 4 StR 252/15, NStZ 2016, 232 Rn. 3; Beschluss vom 19. Mai 2015 - 1 StR 128/15, BGHSt 60, 238 Rn. 24 f.; Urteile vom 30. Mai 2001 - 1 StR 42/01, BGHSt 47, 44, 47 und vom 18. November 1999 - 1 StR 221/99, BGHSt 45, 321, 338).
  • OLG Bremen, 31.10.2011 - 2 SsRs 28/11

    Abgabe von Alkohol an Jugendliche; Testkauf durch von der Polizei angeleitete

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Einsatz sog. Lockspitzel im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität liegt keine Tatprovokation vor, wenn die Vertrauensperson der Polizei einen Dritten ohne sonstige Einwirkung lediglich darauf anspricht, ob er Betäubungsmittel beschaffen könne oder die offen erkennbare Bereitschaft zur Begehung oder Fortsetzung von Straftaten ausnutzt (BGHSt 47, 44; Urteil vom 30.05.2011, 1 StR 116/01 - juris).

    Darauf kommt es aber nicht an, weil andernfalls - entgegen den vom BGH aufgestellten Grundsätzen (vgl. BGHSt 45, 321; 47, 44) - jede auf das Tatgeschehen bezogene Mitverursachung durch polizeiliche Vertrauenspersonen als Tatprovokation anzusehen wäre.

  • BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung;

    Auch aus der Auffassung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, dass die unzulässige Provokation der Tat des Angeklagten einen Verstoß gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des fairen Verfahrens darstellt, der bei der Strafzumessung zu Gunsten des Angeklagten wie eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung zu beachten ist (BGHSt 45, 321; 47, 44), lässt sich nichts gegen das Vollstreckungsmodell herleiten.
  • LG Duisburg, 05.04.2017 - 33 KLs 8/16

    Abwicklung der Betäubungsmittelgeschäfte und Falschgeldgeschäfte über sog.

  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge: Anwendung auf das Recht auf

  • BGH, 19.01.2016 - 4 StR 252/15

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation (Voraussetzungen: erhebliche Stimulierung des

  • BGH, 04.07.2018 - 5 StR 650/17

    Voraussetzungen für die Annahme eines Verfahrenshindernisses bei

  • BGH, 21.10.2014 - 1 StR 78/14

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • OLG Bamberg, 21.07.2014 - 3 Ss 86/14

    Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

  • OLG Hamm, 14.11.2002 - 2 Ss 906/02

    Telefonüberwachung, Beweisverwertungsverbot, Anfangsverdacht, Agent provocateur,

  • BGH, 16.09.2010 - AK 12/10

    Untersuchungshaft über sechs Monate: Mitgliedschaft in einer ausländischen

  • BGH, 15.01.2003 - 1 StR 506/02

    Kein Anspruch auf Strafverfolgung gegen sich selbst aus der EMRK (frühzeitige

  • OLG München, 17.06.2008 - 5St RR 28/08

    Veranstalten von Sportwetten: Straflosigkeit für Inhaber einer

  • BGH, 30.05.2001 - 1 StR 116/01

    Grundsätze des BGH zur Tatprovokation (Begriff; Ausnutzung beeinträchtigter

  • BGH, 11.05.2010 - 4 StR 117/10

    Recht auf ein faires Strafverfahren (Rüge einer unzulässigen Tatprovokation;

  • BGH, 21.06.2007 - 5 StR 83/07

    Unzulässige Tatprovokation (Recht auf ein faires Verfahren; Tatgeneigtheit zum

  • BGH, 20.04.2005 - 5 StR 69/05

    Zutreffende Ablehnung eines Verfahrenshindernis bei Annahme einer

  • BGH, 28.02.2018 - 4 StR 640/17

    Recht auf ein faires Verfahren (Voraussetzungen einer Tatprovokation)

  • BGH, 21.01.2009 - 1 StR 727/08
  • VG München, 26.10.2006 - M 12 K 06.2686

    Ausländerrecht: Ausweisung, Regelausweisung, Schwerwiegende Gründe der

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