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   BGH, 12.03.1997 - 1 StR 42/97   

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BGH, 12.03.1997 - 1 StR 42/97 (https://dejure.org/1997,7697)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1997 - 1 StR 42/97 (https://dejure.org/1997,7697)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1997 - 1 StR 42/97 (https://dejure.org/1997,7697)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Revision des Nebenklägers bei Beantragung einer anderen Rechtsfolge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 400

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.05.1995 - 5 StR 66/95

    Revision durch Nebenkläger mit dem Ziel der Verhängung einer anderen Rechtsfolge

    Auszug aus BGH, 12.03.1997 - 1 StR 42/97
    Deshalb bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, wodurch deutlich wird, daß der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5; § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2; BGH Beschlüsse vom 15. September 1995 - 2 StR 456/95 , vom 24. Oktober 1995 - 4 StR 542/95 und vom 4. Mai 1995 - 5 StR 66/95).
  • BGH, 27.10.1989 - 3 StR 148/89

    Bejahung des Gehilfenvorsatzes trotz Mißbilligung der Haupttat - Wissen um die

    Auszug aus BGH, 12.03.1997 - 1 StR 42/97
    Ein Ausnahmefall, in dem auf die Klarstellung verzichtet werden könnte (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 3), liegt nicht vor.".
  • BGH, 24.10.1995 - 4 StR 542/95

    Verwerfung der Revision - Beeinträchtigung der Rechte der Nebenklägerin

    Auszug aus BGH, 12.03.1997 - 1 StR 42/97
    Deshalb bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, wodurch deutlich wird, daß der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5; § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2; BGH Beschlüsse vom 15. September 1995 - 2 StR 456/95 , vom 24. Oktober 1995 - 4 StR 542/95 und vom 4. Mai 1995 - 5 StR 66/95).
  • BGH, 07.09.1989 - 1 StR 326/89

    Verfolgung eines sich bereits bei Antragstellung als unzulässig darstellendes

    Auszug aus BGH, 12.03.1997 - 1 StR 42/97
    Der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ist abzulehnen, weil die Revision unzulässig ist (BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 6; BGH, Beschluß vom 14. Januar 1992 - 4 StR 629/91).
  • BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90

    Zulässigkeit eines ohne Angabe einer nicht oder nicht richtig angewandten zum

    Auszug aus BGH, 12.03.1997 - 1 StR 42/97
    Deshalb bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, wodurch deutlich wird, daß der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5; § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2; BGH Beschlüsse vom 15. September 1995 - 2 StR 456/95 , vom 24. Oktober 1995 - 4 StR 542/95 und vom 4. Mai 1995 - 5 StR 66/95).
  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 12.03.1997 - 1 StR 42/97
    Deshalb bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, wodurch deutlich wird, daß der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5; § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2; BGH Beschlüsse vom 15. September 1995 - 2 StR 456/95 , vom 24. Oktober 1995 - 4 StR 542/95 und vom 4. Mai 1995 - 5 StR 66/95).
  • BGH, 15.09.1995 - 2 StR 456/95

    Abwesenheit des Angeklagten - Zeugenverzicht - Wesentlicher Teil der

    Auszug aus BGH, 12.03.1997 - 1 StR 42/97
    Deshalb bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, wodurch deutlich wird, daß der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5; § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2; BGH Beschlüsse vom 15. September 1995 - 2 StR 456/95 , vom 24. Oktober 1995 - 4 StR 542/95 und vom 4. Mai 1995 - 5 StR 66/95).
  • BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 12.03.1997 - 1 StR 42/97
    Der Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ist abzulehnen, weil die Revision unzulässig ist (BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 6; BGH, Beschluß vom 14. Januar 1992 - 4 StR 629/91).
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