Rechtsprechung
BGH, 17.12.2003 - 1 StR 424/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
Wirksamer Rechtsmittelverzicht nach Verfahrensabsprache - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revisionseinlegung trotz wirksam erklärten Rechtsmittelverzichts
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 346 Abs. 1
Unzulässigkeit wegen Rechtsmittelverzichts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 17.12.2003 - 1 StR 424/03
- BGH, 14.01.2004 - 1 StR 424/03
- BGH, 14.01.2004 - 1 StR 424/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.12.1998 - 2 StR 621/98
Rechtsmittelverzicht (Feststellung allein durch das Revisionsgericht)
Auszug aus BGH, 17.12.2003 - 1 StR 424/03
Der Beschluß des Landgerichts, durch den die Revision des Angeklagten wegen verspäteter Einlegung als unzulässig verworfen wurde, war daher aufzuheben (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 1998 - 2 StR 621/98 - und vom 3. Dezember 1987 - 3 StR 601/97 - und vom 7. August 1997 - 1 StR 445/97)". - BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97
Verständigung im Strafverfahren
Auszug aus BGH, 17.12.2003 - 1 StR 424/03
Es besteht kein Anhaltspunkt dafür, daß dabei die Hinweise in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (siehe nur BGHSt 43, 195) nicht beachtet worden wären. - BGH, 03.12.1997 - 3 StR 601/97
Beweiskraft eines protokollierten Rechtsmittelverzichts und dessen Wirksamkeit - …
Auszug aus BGH, 17.12.2003 - 1 StR 424/03
Der Beschluß des Landgerichts, durch den die Revision des Angeklagten wegen verspäteter Einlegung als unzulässig verworfen wurde, war daher aufzuheben (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 1998 - 2 StR 621/98 - und vom 3. Dezember 1987 - 3 StR 601/97 - und vom 7. August 1997 - 1 StR 445/97)". - BGH, 07.08.1997 - 1 StR 445/97
Auszug aus BGH, 17.12.2003 - 1 StR 424/03
Der Beschluß des Landgerichts, durch den die Revision des Angeklagten wegen verspäteter Einlegung als unzulässig verworfen wurde, war daher aufzuheben (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 1998 - 2 StR 621/98 - und vom 3. Dezember 1987 - 3 StR 601/97 - und vom 7. August 1997 - 1 StR 445/97)".
- BGH, 23.11.2005 - 1 StR 436/05
Unzulässigkeit der Revision infolge wirksam erklärter Revisionsrücknahme …
Der Beschluss des Landgerichts, durch den die Revision des Beschuldigten wegen verspäteter Einlegung als unzulässig verworfen worden ist, ist daher aufzuheben (st. Rspr.; vgl. u. a. BGH NStZ-RR 2004, 50; BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - 1 StR 424/03).
Rechtsprechung
BGH, 14.01.2004 - 1 StR 424/03 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- BGH, 17.12.2003 - 1 StR 424/03
- BGH, 14.01.2004 - 1 StR 424/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.01.2004 - 2 StR 424/03
Unbegründeter Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Hinzuziehung …
Auszug aus BGH, 14.01.2004 - 1 StR 424/03
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 424/03 vom 14. Januar 2004 in der Strafsache gegen.
Rechtsprechung
BGH, 14.01.2004 - 1 StR 424/03 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.10.1988 - 5 StR 476/88
Ablehung von Prozesskostenhilfe aufgrund der Verwerfung der Revision
Auszug aus BGH, 14.01.2004 - 1 StR 424/03
Eine anwaltliche Vertretung der Nebenkläger ist danach im Hinblick auf die nur von dem Angeklagten eingelegte und nach § 349 Abs. 2 StPO unbegründete Revision nicht erforderlich (BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 5, 7). - BGH, 20.04.1999 - 5 StR 184/99
Anwaltliche Vertretung; Nebenklage; Prozeßkostenhilfe
Auszug aus BGH, 14.01.2004 - 1 StR 424/03
Die Nebenklagebefugnis ergibt sich hier aus § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO, der der alten Rechtslage entspricht, so daß die zu § 397 a StPO a.F. ergangene Rechtsprechung insoweit ihre Gültigkeit behält (BGHR StPO § 397 a Abs. 2 Prozeßkostenhilfe 2). - BGH, 14.01.2004 - 2 StR 424/03
Unbegründeter Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Hinzuziehung …
Auszug aus BGH, 14.01.2004 - 1 StR 424/03
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 424/03 vom 14. Januar 2004 in der Strafsache gegen. - BGH, 13.12.1989 - 3 StR 430/89
Konkurrenz zwischen Körperverletzungsdelikten und vorsätzlicher Tötung - Verstoß …
Auszug aus BGH, 14.01.2004 - 1 StR 424/03
Eine anwaltliche Vertretung der Nebenkläger ist danach im Hinblick auf die nur von dem Angeklagten eingelegte und nach § 349 Abs. 2 StPO unbegründete Revision nicht erforderlich (BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozeßkostenhilfe 5, 7).