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   BGH, 15.09.1994 - 1 StR 424/94   

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https://dejure.org/1994,2529
BGH, 15.09.1994 - 1 StR 424/94 (https://dejure.org/1994,2529)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1994 - 1 StR 424/94 (https://dejure.org/1994,2529)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1994 - 1 StR 424/94 (https://dejure.org/1994,2529)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der "Ungeeignetheit" eines Zeugen bei der Ablehnung eines Beweisantrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 45
  • StV 1995, 5
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 218/09

    Rechtsfehlerhaft wegen völliger Ungeeignetheit abgelehnter Beweisantrag

    aa) Als völlig ungeeignet im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ist ein Beweismittel nur dann einzustufen, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis sagen kann, dass sich mit diesem Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht wird erzielen lassen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 12 und 15).
  • BGH, 09.04.2002 - 4 StR 547/01

    Ablehnung eines Beweisantrags; Aufklärungspflicht; völlig ungeeignetes

    Ein geminderter; geringer oder zweifelhafter Beweiswert darf nicht mit völliger Ungeeignetheit gleichgesetzt werden (st. Rspr., vgl. nur BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 4, 12, 13, 14, 15, 16).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 29.01.2021 - 1 BGs 42/21

    Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit eines Beweisantrags im

    Daraus folgt jedoch nicht die Ungeeignetheit des Beweismittels (vgl. zur Anwendbarkeit dieses Ablehnungsgrundes und funktionsadäquaten Modifizierung des Prüfungsmaßstabs Gärditz in Waldhoff/Gärditz, PUAG-Kommentar, 1. Aufl. 2015, § 17 Rn. 18; vgl. zum strafprozessualen Maßstab etwa BGH, Beschluss vom 15. September 1994 - 1 StR 424/94, NStZ 1995, 45; BGH, Beschluss vom 6. März 2008 - 5 StR 617/07, NStZ 2008, 351).
  • BGH, 29.01.2021 - 1 ARs 1/20
    Daraus folgt jedoch nicht die Ungeeignetheit des Beweismittels (vgl. zur Anwendbarkeit dieses Ablehnungsgrundes und funktionsadäquaten Modifizierung des Prüfungsmaßstabs Gärditz in Waldhoff/Gärditz, PUAG-Kommentar, 1. Aufl. 2015, § 17 Rn. 18; vgl. zum strafprozessualen Maßstab etwa BGH, Beschluss vom 15. September 1994 - 1 StR 424/94, NStZ 1995, 45; BGH, Beschluss vom 6. März 2008 - 5 StR 617/07, NStZ 2008, 351).
  • OLG Zweibrücken, 29.07.2019 - 1 OLG 2 Ss 20/19

    Ablehnung von Gutachtenerstellung zur Wechselwirkung von Cannabis mit weiteren

    Die Annahme völliger Ungeeignetheit eines Beweismittels setzt voraus, dass das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis im Freibeweis, gegebenenfalls auch unter Zuhilfenahme eigener Sachkunde, feststellen kann, dass sich mit dem angebotenen Beweismittel das in dem Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen lässt (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 15.09.1994 - 1 StR 424/94, NStZ 1995, 45; Urteil vom 30.1.2013 - 2 StR 468/12, NStZ-RR 2013, 185; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 244 Rn. 58 m. w. N.).
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