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   BGH, 26.08.1997 - 1 StR 431/97   

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https://dejure.org/1997,6411
BGH, 26.08.1997 - 1 StR 431/97 (https://dejure.org/1997,6411)
BGH, Entscheidung vom 26.08.1997 - 1 StR 431/97 (https://dejure.org/1997,6411)
BGH, Entscheidung vom 26. August 1997 - 1 StR 431/97 (https://dejure.org/1997,6411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Gewalthandlung bei Sexualdelikten - Strafzumessung unter Berücksichtigung einer Alterspädophilie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.02.1978 - 3 StR 10/78

    Strafbarkeit wegen einer Verunglimpfung des Staates - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 26.08.1997 - 1 StR 431/97
    Dies kann der Senat jedoch - dem Antrag des Generalbundesanwalts folgend - entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst nachholen, da dem Landgericht nur ein nicht ins Gewicht fallender Spielraum verblieben wäre (vgl. dazu BGHSt 27, 359, 366).
  • BGH, 06.09.1995 - 2 StR 363/95

    Gewaltanwendung - Handgelenke - Festhalten

    Auszug aus BGH, 26.08.1997 - 1 StR 431/97
    Zwar kann das Festhalten des Tatopfers im Einzelfall eine Nötigung "mit Gewalt" darstellen (BGH, Urt. vom 6. September 1995 - 2 StR 363/95).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 26.08.1997 - 1 StR 431/97
    Das Landgericht brauchte auch die Strafzumessungsgründe, die es für die Strafrahmenwahl als bestimmend angesehen hat, nicht bei der Strafzumessung im engeren Sinne zu wiederholen (vgl. BGHSt 40, 138, 162 m.w.Nachw.).
  • BGH, 01.08.1996 - 4 StR 321/96

    Verwirklichung des Tatbestandes der Vergewaltigung bei Durchführung des

    Auszug aus BGH, 26.08.1997 - 1 StR 431/97
    Doch ist eine solche Gewaltanwendung hier nicht hinreichend mit Tatsachen belegt (vgl. BGH, Beschl. vom 1. August 1996 - 4 StR 321/96).
  • BGH, 23.07.1997 - 3 StR 324/97

    Prüfung des minder schweren Falles einer Straftat - Vorrangige Würdigung der

    Auszug aus BGH, 26.08.1997 - 1 StR 431/97
    Sie war auch gehalten, zunächst auf Grund aller unbenannten Milderungsgründe zu prüfen, ob dies der Fall ist (BGH, Beschl. vom 23. Juli 1997 - 3 StR 324/97 m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere

    Darüber hinaus ist im Einzelfall das - mit nicht ganz unerheblicher Krafteinwirkung verbundene - Festhalten des Opfers ebenso wie die Überwindung von geringfügiger Gegenwehr als Gewalt zu qualifizieren (vgl. BGH, Beschl. vom 21. Januar 1987 - 2 StR 656/86; Urt. vom 6. September 1995 - 2 StR 363/95; Urt. vom 26. August 1997 - 1 StR 431/97; Beschl. vom 20. April 1999 - 4 StR 102/99); ausreichend sein kann je nach den Umständen des Falles auch das Packen an der Hand, das auf das Bett Stoßen oder das sich auf das Opfer Legen bzw. der Einsatz überlegener Körperkraft (BGH, Urt. vom 23. März 1997 - 1 StR 772/96 - insofern in NStZ 1997, 494 nicht abgedruckt; Beschl. vom 13. Juni 2002 - 5 StR 203/02).
  • BGH, 20.04.1999 - 4 StR 102/99

    Sexuelle Nötigung; Versuch; Exhibitionistische Handlung; Gewalt

    Soweit der Beschwerdeführer zum Fall 5 der Anklage (Tat vom 24. April 1998) einwendet, die Anwendung von Gewalt sei nicht rechtsfehlerfrei festgestellt, verkennt er, daß schon das Festhalten des Tatopfers eine Nötigung "mit Gewalt" darstellen kann (BGH, Urteile vom 6. September 1995 - 2 StR 363/95 und vom 26. August 1997 - 1 StR 431/97).
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