Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1952 - 1 StR 432/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,385
BGH, 11.07.1952 - 1 StR 432/52 (https://dejure.org/1952,385)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1952 - 1 StR 432/52 (https://dejure.org/1952,385)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1952 - 1 StR 432/52 (https://dejure.org/1952,385)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,385) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Herbeiführung eines preisrechtlich unzulässigen Mehrerlös - Anforderungen an die Abführung des Mehrerlöses - Haftung des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 130
  • NJW 1952, 986
  • MDR 1952, 628
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 09.07.1943 - 1 D 190/43

    1. I. S. des § 3 Art. 6 PreisstrafrechtsVO. ist ein Preis auch dann "erzielt",

    Auszug aus BGH, 11.07.1952 - 1 StR 432/52
    Denn in ihr Vermögen sind die Überpreise, die die Lichtspielbesucher nach der Auffassung der Preisbehörde gezahlt haben, unmittelbar geflossen (vgl RGSt 77, 145).
  • BGH, 02.11.1951 - 4 StR 337/51
    Auszug aus BGH, 11.07.1952 - 1 StR 432/52
    Diesen Fall trifft § 23 nicht (BayObLG 1951, 426 = NJW 1952, 114).
  • BGH, 11.07.1956 - 1 StR 306/55
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 27.10.1953 - 5 StR 723/52
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 12.11.1953 - 4 StR 150/53

    Preisüberschreitungen als eine Wirtschaftsstraftat im Wege des

    Das Landgericht beruft sich zur Begründung seiner abweichenden Auffassung auf die Entscheidung BGHSt 3, 130.

    Der Beschluss BGHSt 3, 130 hat nicht den Sinn, es solle anstelle des in § 49 WiStG genannten Täter derjenige treten, der zwar nicht den Tatbestand des Preisverstosses verwirklicht wohl aber den Mehrerlös erhalten hat.

  • BGH, 07.12.1971 - 1 StR 393/71

    Vorliegen von niedrigen Beweggründen, wenn der Täter sich auf Grund von Wut,

    Daß aus niedrigen Beweggründen auch ein Täter handeln kann, der sich aus Wut, Ärger und Enttäuschung zur Tötung hinreißen läßt, wenn gerade durch solche Motive ein grobes Mißverhältnis zwischen Tathandlung und Taterfolg hervorgerufen wird, ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (BGHSt 2, 60; 3, 132 [BGH 11.07.1952 - 1 StR 432/52]; BGH, Urteil vom 7. April 1970 - 1 StR 632/69).
  • BGH, 25.03.1955 - 5 StR 312/54

    Rechtsmittel

    Er ist daher im Sinne des § 49 des Wirtschaftsstrafgesetzes (alter Fassung) nicht von den Angeklagten, sondern von der Genossenschaft "erzielt" worden (vgl BGHSt 3, 130 [BGH 11.07.1952 - 1 StR 432/52]).
  • BGH, 12.01.1968 - 4 StR 515/67

    Voraussetzung des Merkmals des niedrigen Beweggrundes - Strafbarkeit wegen Mordes

    Niedrig ist ein Tötungsbeweggrund, der nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht, durch hemmungslose, triebhafte Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich ist (OGHSt 1, 327; 2, 344; BGHSt 2, 60, 63 [BGH 21.12.1951 - 1 StR 675/51]; 3, 132) [BGH 11.07.1952 - 1 StR 432/52].
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht