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   BGH, 02.03.2016 - 1 StR 433/15   

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https://dejure.org/2016,6530
BGH, 02.03.2016 - 1 StR 433/15 (https://dejure.org/2016,6530)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2016 - 1 StR 433/15 (https://dejure.org/2016,6530)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2016 - 1 StR 433/15 (https://dejure.org/2016,6530)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 StGB
    Strafzumessung beim Kapitalanlagebetrug: Feststellung des Schadens bei massenhaftem Betrug von Anlegern mittels eines Schneeballsystems; individuelle Zuordnung des Rückflusses von Geldern an Geschädigte

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 263 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 StGB, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Var. 1 StGB, § 263 Abs. 3 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Ansatz der vollen Anlagebeträge als Vermögensschaden der geschädigten Anleger; Vermögensverfügung als maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Vermögensschadens aufgrund einer Gesamtsaldierung; Beurteilung der Rückzahlungsansprüche der Anleger als wirtschaftlich ...

  • rewis.io

    Strafzumessung beim Kapitalanlagebetrug: Feststellung des Schadens bei massenhaftem Betrug von Anlegern mittels eines Schneeballsystems; individuelle Zuordnung des Rückflusses von Geldern an Geschädigte

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafrecht: Zur Strafzumessung bei Rückzahlungen im Rahmen eines Schneeballsystems

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betrug - und der Vermögensschaden der geschädigten Anleger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ansatz der vollen Anlagebeträge als Vermögensschaden der geschädigten Anleger; Vermögensverfügung als maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Vermögensschadens aufgrund einer Gesamtsaldierung; Beurteilung der Rückzahlungsansprüche der Anleger als wirtschaftlich ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 263 Abs. 3
    Ansatz der vollen Anlagebeträge als Vermögensschaden der geschädigten Anleger; Vermögensverfügung als maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung des Vermögensschadens aufgrund einer Gesamtsaldierung; Beurteilung der Rückzahlungsansprüche der Anleger als wirtschaftlich ...

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Strafzumessung beim Kapitalanlagebetrug: Feststellung des Schadens bei massenhaftem Betrug von Anlegern mittels eines Schneeballsystems; individuelle Zuordnung des Rückflusses von Geldern an Geschädigte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2438
  • NStZ 2016, 409
  • NStZ-RR 2018, 196
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08

    Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum

    Auszug aus BGH, 02.03.2016 - 1 StR 433/15
    Zum für die Bestimmung des Vermögensschadens aufgrund einer Gesamtsaldierung maßgeblichen Zeitpunkt der Vermögensverfügung (näher BGH, Urteile vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15 Rn. 20 (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen) und 1 StR 437/15 Rn. 33 mwN) konnten die Rückzahlungsansprüche der Anleger als wirtschaftlich wertlos angesehen werden, weil die Möglichkeit der Rückführung der vereinnahmten Gelder sowie ggf. der Auszahlung vertraglich versprochener Renditen ausschließlich von der zukünftigen Einnahme weiterer betrügerisch erlangter Gelder von Anlegern durch den Angeklagten abhing (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199, 204 f. Rn. 18).

    Das Landgericht hat erkennbar bedacht, dass der Rückfluss von Geldern an die Geschädigten nicht die Höhe des bereits zeitlich zuvor eingetretenen Vermögensschadens berührt, aber für die Strafzumessung von Bedeutung ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2006 - 1 StR 379/05, BGHSt 51, 10, 17 Rn. 23; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199, 202 Rn. 11; siehe auch BGH, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 1 StR 189/99, NStZ 2000, 376, 377).

  • BGH, 16.02.2000 - 1 StR 189/99

    Verfahrenseinstellung bei unwesentlichen Nebenstraftaten; Hehlerei; Parteiverrat;

    Auszug aus BGH, 02.03.2016 - 1 StR 433/15
    Das Landgericht hat erkennbar bedacht, dass der Rückfluss von Geldern an die Geschädigten nicht die Höhe des bereits zeitlich zuvor eingetretenen Vermögensschadens berührt, aber für die Strafzumessung von Bedeutung ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2006 - 1 StR 379/05, BGHSt 51, 10, 17 Rn. 23; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199, 202 Rn. 11; siehe auch BGH, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 1 StR 189/99, NStZ 2000, 376, 377).

    In Konstellationen wie der vorliegenden, in denen die Rückzahlungen ausschließlich aus deliktisch erlangten Mitteln stammten und allein der Aufrechterhaltung des betrügerischen Anlagesystems dienten, bedarf es einer solchen individuell-konkreten Zuordnung jedoch nicht (vgl. bereits BGH, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 1 StR 189/99, NStZ 2000, 376, 377), wenn und soweit die Zahlungen als solche und ihr (Gesamt)Umfang berücksichtigt worden sind.

  • BGH, 08.07.2009 - 1 StR 214/09

    Konkurrenzen bei der Steuerhinterziehung durch Erfindung von Steuerpflichtigen

    Auszug aus BGH, 02.03.2016 - 1 StR 433/15
    Trotz des Antrags des Generalbundesanwalts, die Einzelstrafen in den Fällen C.II.1.b) der Urteilsgründe jeweils auf das gesetzliche Mindestmaß von sechs Monaten (§ 263 Abs. 3 Satz 1 StGB) herabzusetzen, war der Senat nicht gehindert gemäß § 349 Abs. 2 StPO zu entscheiden, denn die Revision hat auch nach Auffassung des Generalbundesanwalts im Ergebnis keinen Erfolg (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2009 - 1 StR 214/09 Rn. 9 und vom 23. Juli 2015 - 1 StR 279/15 jeweils mwN).
  • BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrüge; Verschulden des

    Auszug aus BGH, 02.03.2016 - 1 StR 433/15
    b) Ausweislich der die Strafzumessung betreffenden Urteilsgründe hat das Landgericht die Möglichkeit des Wegfalls der Regelwirkung der Gewerbsmäßigkeit (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB) in den Blick genommen und in die dafür maßgebliche Gesamtabwägung auch die Rückzahlungen an die Geschädigten - was rechtlich nicht durchgängig geboten ist (BGH, Urteil vom 31. März 2004 - 2 StR 482/03, NJW 2004, 2394, 2395) - einbezogen (UA S. 59).
  • BGH, 23.07.2015 - 1 StR 279/15

    Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung: Gebrauch unechter

    Auszug aus BGH, 02.03.2016 - 1 StR 433/15
    Trotz des Antrags des Generalbundesanwalts, die Einzelstrafen in den Fällen C.II.1.b) der Urteilsgründe jeweils auf das gesetzliche Mindestmaß von sechs Monaten (§ 263 Abs. 3 Satz 1 StGB) herabzusetzen, war der Senat nicht gehindert gemäß § 349 Abs. 2 StPO zu entscheiden, denn die Revision hat auch nach Auffassung des Generalbundesanwalts im Ergebnis keinen Erfolg (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2009 - 1 StR 214/09 Rn. 9 und vom 23. Juli 2015 - 1 StR 279/15 jeweils mwN).
  • BGH, 04.02.2014 - 3 StR 347/13

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch beim Kreditbetrug (fehlende Bezifferung des

    Auszug aus BGH, 02.03.2016 - 1 StR 433/15
    Die späteren Entwicklungen in Gestalt von Rückzahlungen an die Anleger berühren den tatbestandlichen Schaden nicht (BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 2012 - 1 StR 586/11, NStZ 2013, 38, 39 Rn. 15 und vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, NStZ 2014, 457 jeweils mwN).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 02.03.2016 - 1 StR 433/15
    Das hält sich innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums bei der Festlegung der Bewertungsrichtung strafzumessungsrelevanter Umstände (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 350).
  • BGH, 02.02.2016 - 1 StR 437/15

    Betrugstatbestand: Hingabe eines durch eine Grundschuld gesicherten Darlehens als

    Auszug aus BGH, 02.03.2016 - 1 StR 433/15
    Zum für die Bestimmung des Vermögensschadens aufgrund einer Gesamtsaldierung maßgeblichen Zeitpunkt der Vermögensverfügung (näher BGH, Urteile vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15 Rn. 20 (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen) und 1 StR 437/15 Rn. 33 mwN) konnten die Rückzahlungsansprüche der Anleger als wirtschaftlich wertlos angesehen werden, weil die Möglichkeit der Rückführung der vereinnahmten Gelder sowie ggf. der Auszahlung vertraglich versprochener Renditen ausschließlich von der zukünftigen Einnahme weiterer betrügerisch erlangter Gelder von Anlegern durch den Angeklagten abhing (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199, 204 f. Rn. 18).
  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 379/05

    Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen;

    Auszug aus BGH, 02.03.2016 - 1 StR 433/15
    Das Landgericht hat erkennbar bedacht, dass der Rückfluss von Geldern an die Geschädigten nicht die Höhe des bereits zeitlich zuvor eingetretenen Vermögensschadens berührt, aber für die Strafzumessung von Bedeutung ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2006 - 1 StR 379/05, BGHSt 51, 10, 17 Rn. 23; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199, 202 Rn. 11; siehe auch BGH, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 1 StR 189/99, NStZ 2000, 376, 377).
  • BGH, 23.02.2012 - 1 StR 586/11

    Untreue zulasten von Personenhandelsgesellschaften oder Gesellschaftern (GmbH "

    Auszug aus BGH, 02.03.2016 - 1 StR 433/15
    Die späteren Entwicklungen in Gestalt von Rückzahlungen an die Anleger berühren den tatbestandlichen Schaden nicht (BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 2012 - 1 StR 586/11, NStZ 2013, 38, 39 Rn. 15 und vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, NStZ 2014, 457 jeweils mwN).
  • BGH, 02.02.2016 - 1 StR 435/15

    Betrug (Vermögenschaden: Vermögenswert der Entgeltforderung einer Prostituierten,

  • BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19

    Revisionen der Angeklagten im Dresdener "Infinus-Verfahren" weitgehend erfolglos

    b) Ausgehend hiervon hätten - entgegen der Annahme des Landgerichts - Rückzahlungen an die Geschädigten nicht in Abzug gebracht werden dürfen, weil spätere Entwicklungen wie eine Schadenswiedergutmachung den tatbestandlichen Schaden nicht berühren (BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, aaO; vom 2. März 2016 - 1 StR 433/15, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Strafzumessung 2).
  • BGH, 12.06.2018 - 3 StR 171/17

    Persönlicher Schadenseinschlag beim Betrug (Vermögensschaden; Gesamtsaldierung;

    Denn die Möglichkeit der Zahlung der Pachtzinsen einschließlich der letztlich für die Geldanlage versprochenen Rendite hing ausschließlich von der zukünftigen Einnahme weiterer betrügerisch erlangter Gelder durch die Angeklagten ab (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 2. März 2016 - 1 StR 433/15, NStZ 2016, 409, 410 mwN).
  • BGH, 23.06.2022 - 5 StR 490/21

    Berliner Verurteilungen wegen Handeltreibens mit CBD-Blüten rechtskräftig

    Dies gilt auch, soweit er - zumal hier nur hilfsweise - die Herabsetzung einer Einzelstrafe beantragt hat (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22; vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; vom 2. März 2016 - 1 StR 433/15).
  • BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch eigennützige Förderung fremder

    Dies gilt auch, soweit der Generalbundesanwalt eine Herabsetzung der Einzelstrafen in den genannten Fällen auf das gesetzliche Mindestmaß beantragt hat (BGH, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; vom 2. März 2016 - 1 StR 433/15).
  • BGH, 06.09.2017 - 5 StR 268/17

    Irrtum und Vermögensschaden bei täuschungsbedingter Hingabe eines Darlehens als

    Ebenso berührt ein lediglich als Schadenswiedergutmachung zu bewertender Rückfluss von Geldern die Höhe des bereits zuvor eingetretenen Vermögensschadens nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2016 - 1 StR 433/15, NStZ 2016, 409 mwN).
  • LG München I, 07.06.2017 - 19 KLs 30 Js 18/15

    Konkurrenzverhältnis von Betrugstaten bei in einem Fake-Shop getätigten

    Der Rückfluss von Geldern an die Geschädigten berührt zwar nicht die Höhe des bereits zeitlich zuvor eingetretenen Vermögensschadens, ist aber für die Strafzumessung von Bedeutung (vgl. BGH, Urt. v. 7.3.2006 - 1 StR 379/05, BGHSt 51, 10, 17, Rn. 23; BGH, Beschl. v. 18.2.2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199, 202, Rn. 11; BGH, Beschluss vom 2.3.2016 - 1 StR 433/15; siehe auch BGH, Beschluss vom 16.2.2000 - 1 StR 189/99, NStZ 2000, 376, 377).
  • FG München, 27.10.2017 - 2 K 956/16

    Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem im Abgeltungssteuersystem

    Bank geführtes Depot (vgl. Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26. Februar 2015 3 KLs 508 Js 1516/12, Finanzgerichtsakte - FG-A, Bl 113 ff., rechtskräftig, vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs - BGH vom 2. März 2016 1 StR 433/15, wistra 2016, 231).
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