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Rechtsprechung
   BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86   

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BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86 (https://dejure.org/1986,1140)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1986 - 1 StR 433/86 (https://dejure.org/1986,1140)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1986 - 1 StR 433/86 (https://dejure.org/1986,1140)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beruhen eines Urteils auf der Verlesung eines nicht dem Gesetz entsprechenden Anklagesatzes - Beweiswürdigung enthaltender Anklagesatz - Inverkehrbringen von Falschgeld bei Erwerb durch einen Ermittlungsbeamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 200 Abs. 1 S. 1, § 243 Abs. 3 S. 1, § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urteil - Anklagesatz - Verlesung - Beruhen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1209
  • MDR 1987, 336
  • NStZ 1987, 181
  • StV 1988, 282
  • JR 1987, 389
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.11.1958 - 2 StR 188/58

    Vereinbarkeit der Einsichtnahme in das Ermittlungsergebnis der Anklageschrift

    Auszug aus BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86
    Dabei kann dahinstehen, ob die vom Reichsgericht übernommene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Verfahrensfehler darin liegt, daß ein Schöffe die - das wesentliche Ermittlungsergebnis enthaltende - Anklageschrift liest oder in sie Einblick nimmt (RGSt 69, 120; BGHSt 13, 73) oder - nach früherem Recht - ein Eröffnungsbeschluß verlesen wurde, der das wesentliche Ermittlungsergebnis enthielt (BGHSt 5, 261), in vollem Umfang aufrechtzuerhalten ist oder der Nachprüfung bedarf.
  • BGH, 27.08.1968 - 1 StR 381/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Meineides - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86
    Schon bisher war anerkannt, daß zwischen der dauernden Überlassung der Anklageschrift und deren (einmaliger) Verlesung unterschieden werden müsse, weil "durch ein einmaliges Verlesen ... auch Laienrichter regelmäßig nicht so stark beeindruckt (werden), daß sie das wirkliche Ergebnis der Hauptverhandlung nicht mehr unbefangen in sich aufnehmen können" (BGH, Urt. vom 27. August 1968 - 1 StR 381/68).
  • BGH, 05.01.1954 - 1 StR 476/53

    Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung - Wiedergabe

    Auszug aus BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86
    Dabei kann dahinstehen, ob die vom Reichsgericht übernommene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Verfahrensfehler darin liegt, daß ein Schöffe die - das wesentliche Ermittlungsergebnis enthaltende - Anklageschrift liest oder in sie Einblick nimmt (RGSt 69, 120; BGHSt 13, 73) oder - nach früherem Recht - ein Eröffnungsbeschluß verlesen wurde, der das wesentliche Ermittlungsergebnis enthielt (BGHSt 5, 261), in vollem Umfang aufrechtzuerhalten ist oder der Nachprüfung bedarf.
  • BGH, 22.11.1984 - 1 StR 684/84

    Beihilfe zu einem Verbrechen des versuchten Inverkehrbringens falschen Geldes

    Auszug aus BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86
    Der Angeklagte hatte sich - mit anderen zusammen - Falschgeld verschafft in der Absicht, es als echt in Verkehr zu bringen (§ 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB), was deshalb nicht gelang, weil der Erwerber Ermittlungsbeamter war; insoweit blieb es beim Versuch (§§ 22, 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB; vgl. BGH, Beschl. vom 22. November 1984 - 1 StR 684/84).
  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86

    Versuch, Falschgeld in Verkehr zu bringen - Beschaffung von Falschgeld -

    Auszug aus BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86
    In solchem Fall liegt, wie der Senat in BGHSt 34, 108 [BGH 20.06.1986 - 1 StR 264/86] entschieden hat, ein einheitliches Verbrechen der (vollendeten) Geldfälschung vor.
  • RG, 08.02.1935 - 4 D 787/34

    Ist es zulässig, daß Abschriften der Anklageschrift, in der die wesentlichen

    Auszug aus BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86
    Dabei kann dahinstehen, ob die vom Reichsgericht übernommene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Verfahrensfehler darin liegt, daß ein Schöffe die - das wesentliche Ermittlungsergebnis enthaltende - Anklageschrift liest oder in sie Einblick nimmt (RGSt 69, 120; BGHSt 13, 73) oder - nach früherem Recht - ein Eröffnungsbeschluß verlesen wurde, der das wesentliche Ermittlungsergebnis enthielt (BGHSt 5, 261), in vollem Umfang aufrechtzuerhalten ist oder der Nachprüfung bedarf.
  • BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10

    Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften

    Verständlichkeit und Erfassbarkeit des Inhaltes sind bei Tabellenwerken oder sonstigen Details über zahlreiche - gelegentlich hunderte - Seiten, die über viele Stunden oder Tage verlesen werden müssten, aber gerade nicht gegeben (vgl. bereits BGH, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 433/86, StV 1988, 282).
  • BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13

    Urteilsverkündungsfrist (Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Verkündung);

    a) Die Möglichkeit eines Rechtsfehlers unter dem genannten Gesichtspunkt ist im Blick auf die Kenntnisnahme des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen durch die ehrenamtlichen Richter vor allem im Zusammenhang mit der Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt erörtert worden (vgl. nur BGH, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 433/86; Kelnhofer in Radtke/Hohmann, StPO, § 243 Rn. 54).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden "durch ein einmaliges Verlesen ... auch Laienrichter regelmäßig nicht so stark beeindruckt, dass sie das wirkliche Ergebnis der Hauptverhandlung nicht mehr unbefangen in sich aufnehmen können" (BGH, Urteil vom 27. August 1968 - 1 StR 381/68; ebenso BGH, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 433/86).

  • BGH, 26.03.1997 - 3 StR 421/96

    Grundsätze der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit (keine Verletzung dieser

    Der Bundesgerichtshof ist bisher dieser Rechtsauffassung gefolgt (BGHSt 5, 261 f.; selbst für den Fall des Mitlesens: BGHSt 13, 73 f., hierzu kritisch Pfeiffer in RuP 1977, 206, 208; BGH GA 1960, 314 f.; MDR 1973, 19; JR 1987, 389).

    Demgegenüber hält die heute herrschende Meinung in der Literatur die Gewährung von Akteneinsicht für Schöffen im Hinblick auf eine gleichberechtigte, sachlich fundierte Entscheidung generell für zulässig, wenn nicht sogar im Einzelfall für geboten (Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 30 GVG Rdn. 2 b; Kissel, GVG 2. Aufl. § 30 Rdn. 2 bis 4; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 30 GVG Rdn. 2; Rieß JR 1987, 389, 391 ff.; Terhorst MDR 1988, 809; Hanack JZ 1972, 314; Schreiber in FS für Welzel S. 941, 956; Volk in FS für Dünnebier S. 373, 382 f.; a.A. Eberhard Schmidt JR 1961, 31).

    Für dieses Ergebnis spricht zudem, daß der Gesetzgeber den Schöffen durch das mit dem StVÄG 1979 eingeführte und durch das StVÄG 1987 erweiterte Selbstleseverfahren nach § 249 Abs. 2 StPO die Kenntnisnahme von Urkunden nicht nur gestattet, sondern sogar ausdrücklich vorschreibt (vgl. Rieß JR 1987, 389, 392).

  • BayObLG, 19.04.1996 - 2St RR 53/96

    Privater Fahrunterricht für führerscheinlosen Angehörigen ist keine Lappalie

    Es genügt für die Bejahung der Fahrlässigkeit, daß sie ein derartiges Verhalten infolge eines erheblichen Mangels an zumutbarer Sorgfalt nicht vorausgesehen und vermieden hat (BGH aaO.; OLG Düsseldorf JZ 1987, 316 ).
  • OLG Hamm, 24.08.2005 - 1 Ss 168/05

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Gestatten; Zulassen, Fahrlässigkeit; Beweiswüdigung

    Zutreffend ist das Amtsgericht auch davon ausgegangen, dass der Angeklagten, wie für eine Strafbarkeit gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 StVG erforderlich, bezüglich aller Tatbestandsmerkmale Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (vgl. BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf JZ 1987, 316; BayObLG NStZ-RR 1996, 316; …
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 3 Ws 72/03

    Untreuetatbestand: Strafbarkeit von Bank-Vorstandsmitgliedern wegen der Vergabe

    Damit bereits den Anklagesatz zu befrachten, ist tunlichst zu vermeiden (vgl. zur Unzulässigkeit eines zu langen, weil Beweiswürdigung betreibenden Anklagesatzes: BGH NJW 1987, 1209).
  • BGH, 10.12.1997 - 3 StR 250/97

    Grundsätze von Unmittelbarkeit und Mündlichkeit des Strafverfahrens; Schöffen

    Er hat zwischen der dauernden Überlassung der Anklageschrift und deren einmaliger Verlesung unterschieden und für den Fall einer nur einmaligen Verlesung unter Hinweis auf seinen Beschluß vom 27. August 1968 - 1 StR 381/68 ausgeschlossen, daß das Urteil auf einem möglichen Verfahrensfehler beruht (BGH JR 1987, 389 mit Anm. Rieß).

    Für dieses Ergebnis spricht zudem, daß der Gesetzgeber den Schöffen durch das erweiterte Selbstleseverfahren nach § 249 Abs. 2 StPO die Kenntnisnahme von Urkunden nicht nur gestattet, sondern sogar ausdrücklich vorschreibt (vgl. Rieß, JR 1987, 389, 392).

  • EGMR, 12.06.2008 - 26771/03

    Recht auf ein faires Verfahren (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von

    Der Bundesgerichtshof ist bisher dieser Rechtsauffassung gefolgt ( BGHSt 5, 261 ff.; [...] BGHSt 13, 73 ff., [...] JR 1987, 389 ).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04

    Steuerstrafverfahren - Anklage gegen einen Finanzbeamten: Eröffnung des

    Damit bereits den Anklagesatz zu befrachten, ist tunlichst zu vermeiden (vgl. zur Unzulässigkeit eines zu langen, weil Beweiswürdigung betreibenden Anklagesatzes: BGH NJW 1987, 1209).
  • BGH, 13.03.1996 - 3 StR 12/96

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Tatrichterliche Feststellung - Abartigkeit -

    Zwar beanstandet die Revision mit Recht, daß im Anklagesatz - überflüssigerweise (vgl. BGH NStZ 1987, 181; Puppe NStZ 1982, 230) - den fünf angeklagten Taten eine nicht in allen Punkten präzise, die dann folgenden Tatschilderungen mit nicht zuordenbaren Ergänzungen umschreibende Schilderung vorangestellt ist.
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Rechtsprechung
   BGH, 21.10.1986 - 1 StR 433/86   

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BGH, 21.10.1986 - 1 StR 433/86 (https://dejure.org/1986,4645)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1986 - 1 StR 433/86 (https://dejure.org/1986,4645)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1986 - 1 StR 433/86 (https://dejure.org/1986,4645)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 221
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln; Wahrung einer

    Auszug aus BGH, 21.10.1986 - 1 StR 433/86
    Die von der Verteidigung herangezogene Entscheidung BGHSt 30, 182 betrifft einen anderen Fall.
  • BGH, 16.05.2000 - 4 StR 110/00

    Rücknahme der Revision; Richterlich angeordnete deutsche Übersetzung

    Dieses Schreiben wurde mit dem Eingang der am 16. November 1999 richterlich angeordneten deutschen Übersetzung beim Landgericht am 23. November 1999 für das Verfahren beachtlich (§ 184 GVG; vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 1; BGH, Beschluß vom 27. März 1996 - 2 StR 480/95).
  • BGH, 27.03.1996 - 2 StR 480/95

    Voraussetzungen der Revisionsrücknahme

    Diese Schreiben wurden jeweils mit Eingang der deutschen Übersetzung für das Verfahren beachtlich (vgl. § 184 GVG; Kleinkecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 184 GVG Rdn. 2; für die Rechtsmittelrücknahme: BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 1).
  • OLG Hamburg, 08.09.1988 - 1 Ws 200/88
    »Eine vom Angeklagten in fremder Sprache erklärte Berufungsrücknahme erlangt erst dann Wirksamkeit, wenn eine Übersetzung zur Akte gebracht ist (im Anschluß an den Beschluß des BGH vom 21.10.1986 - 1 StR 433/86).
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