Rechtsprechung
   BGH, 24.04.2007 - 1 StR 439/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7883
BGH, 24.04.2007 - 1 StR 439/06 (https://dejure.org/2007,7883)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2007 - 1 StR 439/06 (https://dejure.org/2007,7883)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2007 - 1 StR 439/06 (https://dejure.org/2007,7883)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,7883) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung eines Rechtsanwalts wegen Untreue im Falle der Vorenthaltung von Geld gegenüber einem Mandanten; Verbrauch von vereinnahmten Versicherungsleistungen durch einen Rechtsanwalt; Ermessensspielraum eines Tatrichters bei der Verhängung einer Maßregel; Verhängung ...

  • Judicialis

    StGB § 266

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 70 Abs. 1
    Ermessensspielraum des Tatrichters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 70
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 24.04.2007 - 1 StR 439/06
    Eine derartige Folgerung ist möglich, zwingend braucht sie nicht zu sein (vgl. BGHSt 29, 18, 20).
  • BGH, 20.01.2004 - 1 StR 319/03

    Körperverletzung (tatbestandlicher Heileingriff; hypothetische Einwilligung;

    Auszug aus BGH, 24.04.2007 - 1 StR 439/06
    Dem Tatrichter steht angesichts des mit der Maßregel verbundenen schwerwiegenden Eingriffs ein weiter Ermessensspielraum zur Verfügung (BGH, Urteil vom 20. Januar 2004 - 1 StR 319/03 in NStZ 2004, 442 insoweit nicht abgedruckt; Sander in Sonderheft für Gerhard Schäfer, S. 57, 59).
  • BGH, 07.11.2007 - 1 StR 164/07

    BGH bestätigt Urteil im Lebensmittel-Fall von Passau

    Der Gesetzgeber hat dem Tatrichter bewusst einen weiten Ermessensspielraum zur Verfügung gestellt, um unbillige Ergebnisse bei dieser schwerwiegenden Rechtsfolge zu vermeiden (vgl. BGH, Urt. vom 20. Januar 2004 - 1 StR 319/03; Urt. vom 24. April 2007 - 1 StR 439/06).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2008 - 11 Sa 157/08

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen des § 23 Abs 1 KSchG - neue Angriffs- und

    Das Verhalten des Klägers ist als Untreue gemäß § 266 Abs. 1 StGB zu qualifizieren (vgl. BGH vom 24.07.2007, 1 StR 439/06; juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht