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BGH, 24.11.2005 - 1 StR 443/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 3 StPO
Ablehnung eines Beweisantrags (Wahrunterstellung: Widerspruch und Ziehung eines anderen Schlusses; Beweisantizipation) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines Widerspruchs zu einer Wahrunterstellung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3
Wahrunterziehung und Schlussfolgerung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.08.2002 - 1 StR 277/02
Beweiswürdigung; Nichteinhaltung einer Wahrunterstellung (keine Ablehnung des …
Auszug aus BGH, 24.11.2005 - 1 StR 443/05
Mit dieser Begründung hat die Strafkammer sich nicht in Widerspruch zur Wahrunterstellung gesetzt, sondern sie hat, was zulässig ist, aus der als wahr unterstellten Tatsache, nicht den vom Angeklagten gewünschten Schluss gezogen (vgl. BGH NStZ 2003, 101 m. w. Nachw.).
- BGH, 24.01.2006 - 5 StR 410/05
Totschlag; Mord (niedrige Beweggründe; Tötung aus Wut oder Verärgerung ohne …
Indes war das Landgericht nicht gehalten, die als wahr unterstellte Tatsache noch im Urteil als bedeutsam anzusehen und sie als solche in die Beweiswürdigung und seine Abwägung einzustellen (vgl. BGH, Beschl. vom 24. November 2005 - 1 StR 443/05). - BGH, 03.09.2013 - 1 StR 352/13
Erforderlichkeit der Vermeidung eines Widerspruchs der Urteilsgründe mit als wahr …
Mit der Auskehr von Darlehen des Zeugen L. an den Angeklagten sowie deren zeitlichen Einordnung hat sich das Landgericht auseinandergesetzt, aus den als wahr unterstellten Tatsachen jedoch lediglich nicht den vom Angeklagten gewünschten Schluss gezogen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2005 - 1 StR 443/05 mwN).