Rechtsprechung
   BGH, 06.11.2003 - 1 StR 451/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3267
BGH, 06.11.2003 - 1 StR 451/03 (https://dejure.org/2003,3267)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2003 - 1 StR 451/03 (https://dejure.org/2003,3267)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2003 - 1 StR 451/03 (https://dejure.org/2003,3267)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,3267) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 354 Abs. 1 StPO; § 473 Abs. 4 StPO
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges); volle Kostenbelastung für teilweise erfolgreiche Revision (ersichtliche Absicht der Anfechtung über den Teilerfolg hinaus)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vorliegen eines Hanges im Sinne des § 64 Strafgesetzbuch (StGB)

  • blutalkohol PDF, S. 274

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines "Hanges" i. S. d. § 64 StGB

  • Judicialis

    StGB § 64; ; StPO § 354 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Vorliegen eines Hanges; Aufnahme berauschender Mittel "im Übermaß"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 384
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.02.2003 - 1 StR 7/03

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (positive Feststellung des Hanges;

    Auszug aus BGH, 06.11.2003 - 1 StR 451/03
    Er erkennt daher entsprechend § 354 Abs. 1 StPO auf den Wegfall der Unterbringungsanordnung (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Februar 2003 - 1 StR 7/03; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 354 Rdn. 32 m.w.N.).
  • BGH, 15.10.1996 - 1 StR 591/96

    Rechtliche Überprüfung der Nichtanordnung einer Unterbringung gem. § 64 StGB -

    Auszug aus BGH, 06.11.2003 - 1 StR 451/03
    Gelegentliches Sich-Betrinken in Verbindung mit Straffälligkeit im Rausch genügt hierfür nicht (BGH, Beschluß vom 15. Oktober 1996 - 1 StR 591/96; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1 m.w.N.).
  • BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95

    Psychische Disposition - Hang - Rauschmittel - Rausch - Übermaß - Unterbringung -

    Auszug aus BGH, 06.11.2003 - 1 StR 451/03
    Ein Hang im Sinne des § 64 StGB liegt nämlich nur vor, wenn entweder eine chronische, auf Sucht beruhende körperliche Abhängigkeit gegeben ist, oder wenn zwar noch keine körperliche Abhängigkeit besteht, jedoch eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol (oder andere berauschende Mittel) zu konsumieren (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 4, 5; BGH b. Detter NStZ 2003, 133, 138; Hanack in LK 11. Aufl. § 64 Rdn. 40 jew. m.w.N.) Für all dies fehlen jedoch Anhaltspunkte.
  • BGH, 04.06.1991 - 1 StR 254/91

    Voraussetzung für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    Auszug aus BGH, 06.11.2003 - 1 StR 451/03
    Ein Hang im Sinne des § 64 StGB liegt nämlich nur vor, wenn entweder eine chronische, auf Sucht beruhende körperliche Abhängigkeit gegeben ist, oder wenn zwar noch keine körperliche Abhängigkeit besteht, jedoch eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol (oder andere berauschende Mittel) zu konsumieren (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 4, 5; BGH b. Detter NStZ 2003, 133, 138; Hanack in LK 11. Aufl. § 64 Rdn. 40 jew. m.w.N.) Für all dies fehlen jedoch Anhaltspunkte.
  • BGH, 27.04.1989 - 4 StR 157/89

    Anordnung nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB) auf Grund gelegentlichen oder

    Auszug aus BGH, 06.11.2003 - 1 StR 451/03
    Gelegentliches Sich-Betrinken in Verbindung mit Straffälligkeit im Rausch genügt hierfür nicht (BGH, Beschluß vom 15. Oktober 1996 - 1 StR 591/96; BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1 m.w.N.).
  • BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11

    Totschlag (Tötungsvorsatz bei Stichen); Mord (Heimtücke; erforderliche

    Nichts spricht dafür, dass er keine Revision eingelegt hätte, wenn seine Unterbringung gemäß § 64 StGB nicht angeordnet worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2003 - 1 StR 451/03 mwN).
  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 329/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Übermaß bei Heroinkonsum);

    Das kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, daß seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden (vgl. BGH, Beschl. vom 6. November 2003 - 1 StR 451/03 = StraFo 2004, 36; NStZ-RR 2003, 106 f. jew. m.w.N.), sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität, die das Landgericht hier jedenfalls in den Fällen II, 1 und 3 für gegeben erachtet.
  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 38/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Vorrang gegenüber

    Dies kommt - entgegen der Ansicht des Landgerichts - nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit oder Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden (vgl. BGH NStZ 2004, 384; NStZ-RR 2003, 106 f. jew. m. w. N.), sondern unabhängig hiervon auch bei so genannter Beschaffungskriminalität.
  • LG Ingolstadt, 17.02.2021 - J KLs 11 Js 20719/18

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Hauptverhandlung, Verkehrsunfall, Angeklagte, Mieter,

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Hang im Sinne des § 64 StGB eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (BGH, Beschluss vom 06.11.2003, Az. 1 StR 451/03; BGH, Beschluss vom 19.04.2016, Az. 3 StR 566/15).
  • BGH, 31.03.2011 - 1 StR 109/11

    Rechtsfehlerhaft angeordnete Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang)

    Da er keine sog. Beschaffungstat begangen hat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210), könnte hierauf indiziell hindeuten, wenn der Angeklagte Alkohol in einem solchen Umfang zu sich nehmen würde, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2003 - 1 StR 406/03, BGHR StGB § 64 Hang 2; BGH, Beschluss vom 6. November 2003 - 1 StR 451/03, NStZ 2004, 384; BGH, Beschluss vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08).

    Er erkennt daher entsprechend § 354 Abs. 1 StPO auf den Wegfall der Unterbringungsanordnung (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2003 - 1 StR 451/03, NStZ 2004, 384 mwN).

  • LG Hagen, 20.12.2010 - 31 Ks 8/10

    Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer Alkoholintoxikation mit einer

    Ausreichend ist vielmehr bereits eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren (BGH NStZ-RR 2008, 198; NStZ 2004, 384; Fischer, StGB, 57. Auflage, § 64 StGB Rn. 9).

    Ein nur häufiger Rauschmittelkonsum sowie die Begehung von Straftaten im Rausch reichen jedenfalls für die Annahme eines Hangs im Sinne des § 64 StGB nicht aus (BGH NStZ 2004, 384; Fischer, StGB, 57. Auflage, § 64 StGB Rn. 8).

  • BGH, 10.08.2007 - 2 StR 344/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum übermäßigen Genuss von

    Das kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeitsund Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden (vgl. BGH NStZ 2004, 384; NStZ-RR 2003, 106 f. jew. m.w.N.), sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität.
  • LG München I, 10.06.2021 - 2 Ks 128 Js 129099/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Hang

    Voraussetzung für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB ist zunächst ein Hang, Rauschmittel im Übermaß zu konsumieren, d.h. in einem Umfang (Maß und Häufigkeit), durch welche Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden (st. Rspr. vgl. BGH 3, 340; NStZ-RR 2003, 106 f.; 2004, 39, 40; 2011, 42; NStZ 2004, 494; NStZ-RR 2006, 103; 2008, 198 f.; 2 StR 416/97; 1 StR 406/03; 1 StR 451/03; 2 StR 205/04; 1 StR 332/07; 1 StR 167/08; 1 StR 109/11; Fischer, 68. Auflage, § 64 Rn. 7).
  • BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22

    Versuchte Nötigung (Rücktritt); gefährliche Körperverletzung (mittels einer das

    Ein übermäßiger Konsum von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2003 - 1 StR 451/03, NStZ 2004, 384, 385; vom 21. Januar 2021 - 4 StR 405/20 Rn. 4).
  • BGH, 05.11.2014 - 4 StR 358/14

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (keine isolierte

    Trotz dieses Teilerfolges der Revision hält es der Senat nicht für unbillig, den Angeklagten mit den vollen Rechtsmittelkosten zu belasten (§ 473 Abs. 4 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2003 - 1 StR 451/03, StraFo 2004, 36).
  • BGH, 28.01.2004 - 2 StR 493/03

    Revisionsantrag (Auslegung der Rechtsmittelbeschränkung: Maßregelanordnung,

  • BGH, 03.08.2004 - 1 StR 192/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (fehlende Feststellungen;

  • BGH, 02.05.2023 - 6 StR 103/23

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: symptomatischer

  • BGH, 04.12.2019 - 1 StR 433/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (hinreichend konkrete

  • VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 63/12

    Willkürverbot; Kostenentscheidung; Teilerfolg; Billigkeitsgesichtspunkte

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht