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   BGH, 15.09.1999 - 1 StR 452/99   

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https://dejure.org/1999,5820
BGH, 15.09.1999 - 1 StR 452/99 (https://dejure.org/1999,5820)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1999 - 1 StR 452/99 (https://dejure.org/1999,5820)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1999 - 1 StR 452/99 (https://dejure.org/1999,5820)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 185 StGB; § 223 StGB; § 22 StGB; § 253 StGB; § 111 StGB; § 52 StGB; § 354 Abs. 1 StPO;
    Beleidigung; Tateinheit; Öffentliche Aufforderung zu Straftaten; Versuch der Erpressung; Verklammerung; Strafausspruch;

  • Wolters Kluwer

    Revision - Körperverletzung - Nachstellungen - Bedrohungen - Selbstmord

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § 265; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 52 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354 Abs. 1
    Straffestsetzung durch das Revisionsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 25
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.08.1996 - 1 StR 472/96

    Verwirklichung eines Strafgesetz nach Vollendung, vor Beendigung eines

    Auszug aus BGH, 15.09.1999 - 1 StR 452/99
    Die von der Strafkammer festgesetzte Gesamtstrafe kann als Strafe für die einheitliche Tat bestehen bleiben, weil durch die geänderte rechtliche Bewertung der Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht verändert worden ist (vgl. BGH, Beschl. vom 27.08.1996 - 1 StR 472/96 unter Hinweis auf BGH NStZ 1996, 383, 384).
  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95

    Wirksame Anklageschrift - Wirksamer Eröffnungsbeschluß - Konkretisierung der

    Auszug aus BGH, 15.09.1999 - 1 StR 452/99
    Die von der Strafkammer festgesetzte Gesamtstrafe kann als Strafe für die einheitliche Tat bestehen bleiben, weil durch die geänderte rechtliche Bewertung der Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht verändert worden ist (vgl. BGH, Beschl. vom 27.08.1996 - 1 StR 472/96 unter Hinweis auf BGH NStZ 1996, 383, 384).
  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13

    Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann zwar eine "massive" depressive Verstimmung bei Hinzutreten weiterer Umstände den Körperverletzungstatbestand erfüllen (BGH, Beschluss vom 15. September 1999 - 1 StR 452/99, NStZ 2000, 25).
  • BGH, 09.02.2000 - 5 StR 451/99

    Nichtverjährung von DDR-Doping zum Nachteil uneingeweihter Minderjähriger

    Ebenso rechtsfehlerfrei ist die Betrachtungsweise des Landgerichts, in einer Mittelvergabe an dieselbe Sportlerin in weiteren Zyklen, wodurch eine begonnene Gesundheitsbeeinträchtigung und -gefährdung aufrechterhalten bzw. verstärkt wurde, jeweils die Fortführung einer einheitlichen Tat der Körperverletzung zu sehen (vgl. BGH NStZ 2000, 25).
  • AG Löbau, 17.04.2008 - 5 Ds 440 Js 16120/07
    Selbst die Schlafstörungen an Tagen der Massierung von Anrufen durch den Angeklagten stellen keine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne des § 238 StGB dar, denn sie waren Folge einer an dem Tage vorhandenen Aufregung und nicht Ergebnis anhaltender psychosomatischer Störungen bei der Geschädigten, wie wohl erforderlich (so: BGH 1 StR 452/99, NStZ 2000, S. 25 ).
  • BGH, 14.01.2004 - 2 StR 445/03

    Tateinheit bei Raub und Körperverletzung; Strafzumessung (Änderung des

    Die vom Landgericht verhängte Gesamtfreiheitsstrafe kann als Einzelstrafe in dieser Höhe bestehen bleiben, da vorliegend die Änderung des Konkurrenzverhältnisses von Tatmehrheit in Tateinheit den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten, so wie er in der ausgesprochenen Gesamtfreiheitsstrafe zum Ausdruck gekommen ist, nicht berührt (vgl. dazu BGH NStZ 1992, 297 m. Anm. Scheffler; BGH NStZ 2000, 25).
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