Rechtsprechung
BGH, 15.09.1999 - 1 StR 452/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 185 StGB; § 223 StGB; § 22 StGB; § 253 StGB; § 111 StGB; § 52 StGB; § 354 Abs. 1 StPO;
Beleidigung; Tateinheit; Öffentliche Aufforderung zu Straftaten; Versuch der Erpressung; Verklammerung; Strafausspruch; - Wolters Kluwer
Revision - Körperverletzung - Nachstellungen - Bedrohungen - Selbstmord
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § 265; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 52 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 354 Abs. 1
Straffestsetzung durch das Revisionsgericht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2000, 25
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.08.1996 - 1 StR 472/96
Verwirklichung eines Strafgesetz nach Vollendung, vor Beendigung eines …
Auszug aus BGH, 15.09.1999 - 1 StR 452/99
Die von der Strafkammer festgesetzte Gesamtstrafe kann als Strafe für die einheitliche Tat bestehen bleiben, weil durch die geänderte rechtliche Bewertung der Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht verändert worden ist (vgl. BGH, Beschl. vom 27.08.1996 - 1 StR 472/96 unter Hinweis auf BGH NStZ 1996, 383, 384). - BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95
Wirksame Anklageschrift - Wirksamer Eröffnungsbeschluß - Konkretisierung der …
Auszug aus BGH, 15.09.1999 - 1 StR 452/99
Die von der Strafkammer festgesetzte Gesamtstrafe kann als Strafe für die einheitliche Tat bestehen bleiben, weil durch die geänderte rechtliche Bewertung der Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht verändert worden ist (vgl. BGH, Beschl. vom 27.08.1996 - 1 StR 472/96 unter Hinweis auf BGH NStZ 1996, 383, 384).
- BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13
Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann zwar eine "massive" depressive Verstimmung bei Hinzutreten weiterer Umstände den Körperverletzungstatbestand erfüllen (BGH, Beschluss vom 15. September 1999 - 1 StR 452/99, NStZ 2000, 25). - BGH, 09.02.2000 - 5 StR 451/99
Nichtverjährung von DDR-Doping zum Nachteil uneingeweihter Minderjähriger
Ebenso rechtsfehlerfrei ist die Betrachtungsweise des Landgerichts, in einer Mittelvergabe an dieselbe Sportlerin in weiteren Zyklen, wodurch eine begonnene Gesundheitsbeeinträchtigung und -gefährdung aufrechterhalten bzw. verstärkt wurde, jeweils die Fortführung einer einheitlichen Tat der Körperverletzung zu sehen (vgl. BGH NStZ 2000, 25). - AG Löbau, 17.04.2008 - 5 Ds 440 Js 16120/07 Selbst die Schlafstörungen an Tagen der Massierung von Anrufen durch den Angeklagten stellen keine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne des § 238 StGB dar, denn sie waren Folge einer an dem Tage vorhandenen Aufregung und nicht Ergebnis anhaltender psychosomatischer Störungen bei der Geschädigten, wie wohl erforderlich (so: BGH 1 StR 452/99, NStZ 2000, S. 25 ).
- BGH, 14.01.2004 - 2 StR 445/03
Tateinheit bei Raub und Körperverletzung; Strafzumessung (Änderung des …
Die vom Landgericht verhängte Gesamtfreiheitsstrafe kann als Einzelstrafe in dieser Höhe bestehen bleiben, da vorliegend die Änderung des Konkurrenzverhältnisses von Tatmehrheit in Tateinheit den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten, so wie er in der ausgesprochenen Gesamtfreiheitsstrafe zum Ausdruck gekommen ist, nicht berührt (vgl. dazu BGH NStZ 1992, 297 m. Anm. Scheffler; BGH NStZ 2000, 25).