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   BGH, 08.11.2006 - 1 StR 454/06   

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https://dejure.org/2006,3796
BGH, 08.11.2006 - 1 StR 454/06 (https://dejure.org/2006,3796)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2006 - 1 StR 454/06 (https://dejure.org/2006,3796)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2006 - 1 StR 454/06 (https://dejure.org/2006,3796)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Nr. 45 Abs. 1 RiStBV
    Verwertungsverbot bei mangelnder Belehrung über das Schweigerecht (freibeweisliche Feststellung der ausgebliebenen Belehrung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit einer Äußerung bei der Möglichkeit einer nicht erfolgten Belehrung durch die Polizeibeamten; Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • Judicialis

    StPO § 136 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; ; BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2; ; BtMG § 30a Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 136 Abs. 1 S. 2 § 261
    Freibeweisverfahren und Nachweis der Belehrung des Beschuldigten über sein Schweigerecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 80
  • StV 2007, 65
  • JR 2007, 124
  • JR 2007, 125
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 08.11.2006 - 1 StR 454/06
    Da sich nicht klären lasse, ob vor seiner Aussage zu der Gaspistole durch die Beamten eine Belehrung erfolgt sei, dürfe nach den Grundsätzen aus BGHSt 38, 214, 224 der Inhalt der Einlassung verwertet werden.

    Anders als in den Fällen in BGHSt 38, 214, 224 und BGH NStZ 1997, 609, in denen es jedenfalls Hinweise für eine erfolgte Belehrung gab, die sich nicht näher aufklären ließen, gibt es hier aufgrund der Aussagen der Polizeibeamten keine Anhaltspunkte für eine Belehrung.

  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 130/97

    Verwertung einer Aussage aus der polizeilichen Vernehmung - Verwertungsverbot bei

    Auszug aus BGH, 08.11.2006 - 1 StR 454/06
    Anders als in den Fällen in BGHSt 38, 214, 224 und BGH NStZ 1997, 609, in denen es jedenfalls Hinweise für eine erfolgte Belehrung gab, die sich nicht näher aufklären ließen, gibt es hier aufgrund der Aussagen der Polizeibeamten keine Anhaltspunkte für eine Belehrung.
  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 349/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 08.11.2006 - 1 StR 454/06
    Zur Strafzumessung weist der Senat auf Folgendes hin: Sollte die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer wiederum zu dem Ergebnis kommen, dass im Fall II. 4 bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG vorliegt und gelangt sie auch zu einem minder schweren Fall nach § 30a Abs. 3 BtMG, so wird sie die Sperrwirkung des Strafrahmens des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG zu beachten haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH NJW 2003, 1679).
  • BGH, 01.12.2011 - 3 StR 284/11

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (Antrag auf ein anthropologisches

    Dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. November 2006 (1 StR 454/06, BGHR StPO § 136 Belehrung 14) liegt entgegen Stimmen in der Literatur (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 136 Rn. 20; LR/Gleß, StPO, 26. Aufl., § 136a Rn. 78) kein anderer rechtlicher Maßstab zugrunde.
  • OLG Zweibrücken, 16.08.2010 - 1 SsBs 2/10

    Verwertungsverbot hinsichtlich einer Blutprobe und den Grenzen der sog.

    Ein Verwertungsverbot scheidet dabei bereits dann aus, wenn sich hinreichend verlässliche Anhaltspunkte für eine Belehrung ergeben; der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt nicht (zum Ganzen vgl. BGH StV 2007, 65 f.; NStZ 1997, 609, 610; NJW 1992, 1463, 1465; KK-StPO 6. Aufl. § 163a Rn. 38; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozess 7. Aufl. Rn. 484).
  • BGH, 01.04.2009 - 1 StR 79/09

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Den Angeklagten F. beschwert es nicht, dass die Strafkammer übersehen hat, dass bei Annahme eines minder schweren Falles des § 30a BtMG dennoch die Sperrwirkung des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG mit einer Mindeststrafe von einem Jahr zu beachten ist (st. Rspr., BGH NJW 2003, 1679; StV 2007, 65).
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