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   BGH, 04.10.1988 - 1 StR 455/88   

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https://dejure.org/1988,16633
BGH, 04.10.1988 - 1 StR 455/88 (https://dejure.org/1988,16633)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1988 - 1 StR 455/88 (https://dejure.org/1988,16633)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1988 - 1 StR 455/88 (https://dejure.org/1988,16633)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Das bringt es angesichts der damit verbundenen hohen Fehlerquote (BGHSt 35, 308, 314) mit sich, daß die errechnete Blutalkoholkonzentration in einer Vielzahl von Fällen nicht der tatsächlichen entspricht, also in Wirklichkeit wesentlich niedriger ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 1988 - 1 StR 455/88 - und vom 15. Dezember 1988 - 1 StR 684/88).

    Alle Indizien zusammen können dann dem Tatrichter das Bild eines in seinem Hemmungsvermögen nicht wesentlich beeinträchtigten Menschen vermitteln (BGHSt 35, 308, 317; BGH, Beschl. vom 4. Oktober 1988 - 1 StR 455/88).

    Das wiederum kann darauf beruhen, daß die Blutalkoholkonzentration in Wahrheit geringer war als die errechnete, weil entweder die der Berechnung zugrundeliegenden Werte oder die Trinkmengenangaben des Angeklagten nicht der Wirklichkeit entsprachen (BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 1988 - 1 StR 455/88 - und vom 15. Dezember 1988 - 1 StR 684/88).

  • BGH, 26.05.2021 - 5 StR 364/20

    Sicherungsverwahrung (Hang; zeitnah aufeinanderfolgende Taten;

    Er muss vielmehr in eine Gesamtwürdigung aller Beweistatsachen eingebracht werden, die darüber entscheidet, welche Bedeutung ihm neben den sonstigen Beweisanzeichen im Einzelfall zukommt (BGH, Urteile vom 31. Oktober 1989 - 1 StR 419/89, BGHSt 36, 286; vom 22. April 1998 - 3 StR 15/98; Beschlüsse vom 4. Oktober 1988 - 1 StR 455/88; vom 15. Dezember 1988 - 1 StR 684/88).
  • BGH, 30.11.1988 - 2 StR 401/88

    Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung - Anforderungen an die Rüge

    Die Ausführungen, mit denen sie dieses Ergebnis begründet hat, sind allerdings teilweise rechtsfehlerhaft (vgl. z.B. BGH StV 1988, 482; BGH, Urteil vom 9. August 1988 - 1 StR 231/88 - und Beschlüsse vom 4. Oktober 1988 - 1 StR 455/88 - sowie vom 6. Oktober 1988 - 4 StR 460/88 - jeweils mit Nachweisen).
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