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   BGH, 28.01.1997 - 1 StR 456/96   

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https://dejure.org/1997,13419
BGH, 28.01.1997 - 1 StR 456/96 (https://dejure.org/1997,13419)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1997 - 1 StR 456/96 (https://dejure.org/1997,13419)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1997 - 1 StR 456/96 (https://dejure.org/1997,13419)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gegenstandslosigkeit eines Beschlusses des Bundesgerichtshofes (BGH) in Folge Rücknahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 02.06.1992 - 3 Ss 203/92

    Gebrauchtwagenkauf; Täuschung über Umstände; Beeinflussung des Verkehrswerts;

    Auszug aus BGH, 28.01.1997 - 1 StR 456/96
    Da die Revision im Zeitpunkt dieses Senatsbeschlusses bereits wirksam zurückgenommen worden war, ist der Beschluß gegenstandslos, soweit er den Angeklagten betrifft (BGH bei Kusch NStZ 1992, 225 [OLG Hamm 02.06.1992 - 3 Ss 203/92] Nr. 7; vgl. Pikart in KK 3. Aufl. § 349 Rdn. 47).
  • BGH, 10.09.2015 - 4 StR 24/15

    Ausnahmsweise Aufhebbarkeit von Beschlüssen des Revisionsgerichts (Entscheidung

    Ebenso wird verfahren, wenn die Entscheidung des Revisionsgerichts zu einem Zeitpunkt ergeht, indem das Rechtsmittel bereits wirksam zurückgenommen worden, die Rücknahmeerklärung aber noch nicht zu den Senatsakten gelangt ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. September 1991 - 2 StR 326/91, NStZ 1992, 225; Beschluss vom 28. Januar 1997 - 1 StR 456/96, NStZ 1998, 27, jeweils bei Kusch).

    Dies gilt auch dann, wenn die Unvollständigkeit der Senatsakten bei der Beschlussfassung nicht auf den zeitlichen Gesetzmäßigkeiten des gerichtlichen Geschäftsgangs nach Eingang der Rücknahmeerklärung beim Landgericht beruht, sondern auf einem Versehen bei der Zusammenstellung des für die Revisionsinstanz bestimmten Aktenkonvoluts (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 1997 - 1 StR 456/96, NStZ 1998, 27 bei Kusch; zur Verfahrenseinstellung bei nachträglich bekannt gewordenem Tod des Beschwerdeführers vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 StR 162/15, StraFo 2016, 25).

  • BGH, 09.11.2020 - 4 StR 597/19

    Durchbrechung der Rechtskraft (keine Aufhebung eines lediglich versehentlich auf

    Zwar hat die Rechtsprechung eine Korrektur einer formell bzw. materiell rechtskräftigen Revisionsentscheidung in eng begrenzten Ausnahmefällen zugelassen (vgl. RG, Beschluss vom 13. November 1925 - I 512/25, RGSt 59, 419 bei irrtümlicher Annahme der Mitwirkung eines funktionell unzuständigen Urkundsbeamten bei Anbringung der Revisionsanträge; BGH, Beschluss vom 28. Januar 1997 - 1 StR 456/96 bei fehlender Kenntnis des Revisionsgerichts von der Revisionsrücknahme und der Entscheidung des Landgerichts über die Kostenfolge, die den dem Revisionssenat vorgelegten Akten nicht beigefügt waren; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2007 - 2 StR 485/06 bei Verursachung des Irrtums des Revisionsgerichts über ein Verfahrenshindernis durch eine dem Angeklagten zuzurechnende Täuschung; BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 StR 162/15 zur Verfahrenseinstellung nach nachträglich bekannt gewordenem Tod des Beschwerdeführers).
  • BGH, 17.12.2015 - 2 StR 304/15

    Entscheidung über die Revision nach Rücknahme durch den Verteidiger

    Da die Revision im Zeitpunkt dieses Senatsbeschlusses bereits wirksam zurückgenommen worden war, ist der Senatsbeschluss gegenstandslos, soweit er den Angeklagten betrifft (BGH, Beschluss vom 28. Januar 1997 - 1 StR 456/96, bei Kusch NStZ 1998, 27 Nr. 11; Gericke in KK-StPO, 7. Aufl., § 349 Rn. 46, 47, jeweils mwN).
  • BGH, 27.04.2022 - 5 StR 353/21

    Gegenstandslosigkeit des Beschlusses bei Rücknahme der Revision

    Da die Revision in diesem Zeitpunkt bereits wirksam zurückgenommen worden war, ist der Beschluss gegenstandslos (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 1997 - 1 StR 456/96).
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