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   BGH, 27.11.2002 - 1 StR 462/02   

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https://dejure.org/2002,5425
BGH, 27.11.2002 - 1 StR 462/02 (https://dejure.org/2002,5425)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2002 - 1 StR 462/02 (https://dejure.org/2002,5425)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2002 - 1 StR 462/02 (https://dejure.org/2002,5425)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Fehlgeschlagener Versuch - Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch - Einheitlicher Lebensvorgang ohne zeitliche und örtliche Zäsur

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 24 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1
    Voraussetzungen für einen fehlgeschlagenen Versuch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 199 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 27.11.2002 - 1 StR 462/02
    Zwar liegt kein fehlgeschlagener Versuch vor, wenn der Täter nach anfänglichem Mißlingen des vorgestellten Tatablaufs sogleich zu der Annahme gelangt, er könne die Tat ohne zeitliche Zäsur mit den bereits eingesetzten oder anderen bereitstehenden Mitteln noch vollenden (BGHSt 39, 221, 228 m.w.N.).
  • BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94

    Rücktritt vom fortgesetzten unbeendeten Versuch (einheitlicher Lebensvorgang)

    Auszug aus BGH, 27.11.2002 - 1 StR 462/02
    Entscheidend ist, ob es sich bei dem gescheiterten Anlauf zur Verwirklichung der Tat und dem neuen Anlauf, auf den der Täter schließlich verzichtet hat, um einen einheitlichen Lebensvorgang handeln würde (vgl. BGHSt 40, 75; zusammenfassend zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Eser in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 24 Rdn. 17c m. zahlr.N.).
  • BGH, 03.06.2008 - 1 StR 59/08

    Bedingter Tötungsvorsatz beim Schütteln eines Kleinkindes

    Ein Versuch ist (unter anderem) dann nicht gescheitert, wenn sie der Täter zwar auf der Stelle kurzfristig nicht fortsetzen kann, ihm dies aber ohne nennenswerte zeitliche Zäsur möglich bleibt (BGH, Beschl. vom 27. November 2002 - 1 StR 462/02 m.w.N. = NStZ-RR 2003, 199 ; BGHSt aaO m.w.N.).
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