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   BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17   

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BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17 (https://dejure.org/2017,55575)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2017 - 1 StR 464/17 (https://dejure.org/2017,55575)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 464/17 (https://dejure.org/2017,55575)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 264 StPO; § 370 Abs. 1 AO
    Begriff der prozessualen Tat (Steuerstrafrecht: regelmäßig keine prozessuale Tat bei auf unterschiedliche Veranlagungszeiträume bezogener Steuerhinterziehungen desselben Steuerpflichtigen derselben Steuerart); Steuerhinterziehung (Berechnung des entstandenen ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG, § 8 Abs 3 S 2 KStG, § 52 StGB, § 53 StGB
    Steuerstrafverfahren: Strafklageverbrauch; Berücksichtigung wirtschaftlicher Doppelbelastung bei der Strafzumessung wegen Einkommens- und Unternehmenssteuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttungen an GmbH-Gesellschafter

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Steuerhinterziehung durch Abgabe inhaltlich unrichtiger Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen einer GmbH; Einordnung der Verschleierung von Abflüssen von Einnahmen aus dem Speditionsgeschäft einer GmbH auf der Ebene der Gesellschaft als verdeckte ...

  • rewis.io

    Steuerstrafverfahren: Strafklageverbrauch; Berücksichtigung wirtschaftlicher Doppelbelastung bei der Strafzumessung wegen Einkommens- und Unternehmenssteuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttungen an GmbH-Gesellschafter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerhinterziehung durch Abgabe inhaltlich unrichtiger Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen einer GmbH; Einordnung der Verschleierung von Abflüssen von Einnahmen aus dem Speditionsgeschäft einer GmbH auf der Ebene der Gesellschaft als verdeckte ...

  • rechtsportal.de

    Steuerhinterziehung durch Abgabe inhaltlich unrichtiger Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen einer GmbH; Einordnung der Verschleierung von Abflüssen von Einnahmen aus dem Speditionsgeschäft einer GmbH auf der Ebene der Gesellschaft als verdeckte ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Tatbegriff im Steuerstrafverfahren: Kein Strafklageverbrauch

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Urteilsabsetzungsfrist: Bestimmt behaupten, nur zweifeln reicht nicht.

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Revision wegen überschrittener Urteilsabsetzungsfrist: Bestimmt behaupten!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerstrafverfahren - und der Verfahrensgegenstand

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einkommensteuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttungen - und die Strafzumessung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 345
  • StV 2019, 49 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.12.2015 - 1 StR 256/15

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Schaumweinsteuer: Entstehen der

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17
    Maßgeblich sind insoweit die tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 1 StR 256/15, NStZ 2016, 296, 298 mwN).

    Ebenso fehlt es vorliegend an "besonderen rechtlichen Verknüpfungen' die - unter Modifikation des sonst für die prozessuale Tatidentität Maßgeblichen - ausnahmsweise zeitlich auseinanderfallende Verletzungen unterschiedlicher steuerlicher Erklärungspflichten zu einer einheitlichen Tat im prozessualen Sinne verbinden können (dazu BGH aaO NStZ 2016, 296, 298 f.).

  • BGH, 20.08.2015 - 3 StR 214/15

    Nichtberücksichtigung der Erziehungsfähigkeit und -bedürftigkeit des jugendlichen

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17
    Die Teilaufhebung des Strafausspruchs lässt die ohne Rechtsfehler ergangene Kompensationsentscheidung unberührt (BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135, 138 Rn. 8 mwN und Beschluss vom 20. August 2008 - 3 StR 214/15 Rn. 6 (insoweit in NStZ 2016, 101 f. nicht abgedruckt)).
  • Drs-Bund, 15.02.2000 - BT-Drs 14/2683
    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17
    Der Gesetzgeber hat mit dieser Reform das Ziel verfolgt, die wirtschaftliche Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne sowohl auf der Ebene der Gesellschaft als auch auf derjenigen der Anteilseigner zu beseitigen (BT-Drucks. 14/2683 S. 94 linke Spalte).
  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09

    Teilrechtskraft; Reichweite der Urteilsaufhebung im Strafausspruch;

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17
    Die Teilaufhebung des Strafausspruchs lässt die ohne Rechtsfehler ergangene Kompensationsentscheidung unberührt (BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135, 138 Rn. 8 mwN und Beschluss vom 20. August 2008 - 3 StR 214/15 Rn. 6 (insoweit in NStZ 2016, 101 f. nicht abgedruckt)).
  • BGH, 22.05.2012 - 1 StR 103/12

    BGH hebt Bewährungsstrafen wegen Schmuggels in Millionenhöhe auf

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17
    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend aufgezeigt hat, würde auch ein möglicherweise bereits bei den die Veranlagungszeiträume 2001 und 2002 betreffenden Taten bestehender Entschluss zukünftig im Rahmen einer "Gesamthinterziehungstrategie' Steuern hinterziehen zu wollen, keine prozessuale Tatidentität mit den hier verfahrensgegenständlichen Taten begründen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2012 - 1 StR 103/12, NStZ 2012, 637, 639 Rn. 41).
  • BGH, 04.09.2013 - 1 StR 374/13

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17
    Liegen - wie hier - mehrere sachlichrechtlich selbständige Taten vor, bilden diese nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lediglich dann eine einheitliche Tat im prozessualen Sinne, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern nach den ihnen zugrundeliegenden Ereignissen bei natürlicher Betrachtung unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart unmittelbar miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung in verschiedenen Verfahren als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (siehe nur BGH, Beschluss vom 4. September 2013 - 1 StR 374/13, NStZ 2014, 102, 103 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 412/95

    Rechtspflicht zur nachträglichen Berichtigung?

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17
    Ohnehin können eine einheitliche Motivationslage oder ein "Gesamtplan' grundsätzlich nicht unterschiedliche materiellrechtliche Taten zu einer einheitlichen Tat im prozessualen Sinne zusammenführen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 1987 - 3 StR 36/87, BGHSt 35, 14, 19 f. und vom 20. Dezember 1995 - 5 StR 412/95, StV 1996, 432, 433; näher Radtke in Radtke/Hohmann, StPO, § 264 Rn. 24 mwN).
  • BGH, 17.04.2008 - 5 StR 547/07

    Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung (Mittäterschaft;

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17
    Ebenso wenig ist die Einordnung der entsprechenden Zuflüsse auf den privaten Konten, über die die Angeklagten allein verfügungsberechtigt waren, als verdeckte Gewinnausschüttungen i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und die Bewertung der Konkurrenzen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 17. April 2008 - 5 StR 547/07, NStZ 2009, 157, 158) zu beanstanden.
  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17
    Ohnehin können eine einheitliche Motivationslage oder ein "Gesamtplan' grundsätzlich nicht unterschiedliche materiellrechtliche Taten zu einer einheitlichen Tat im prozessualen Sinne zusammenführen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 1987 - 3 StR 36/87, BGHSt 35, 14, 19 f. und vom 20. Dezember 1995 - 5 StR 412/95, StV 1996, 432, 433; näher Radtke in Radtke/Hohmann, StPO, § 264 Rn. 24 mwN).
  • BGH, 12.01.2005 - 5 StR 301/04

    Steuerhinterziehung (überhöhter Hinterziehungsschaden: fehlerhafter Ansatz der

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen bei auf verdeckten Gewinnausschüttungen beruhenden Körperschaft- und Einkommensteuerhinterziehungen durch Gesellschafter einer juristischen Person die Gesellschafter "bei der Ausurteilung der korrespondierenden Einkommensteuerhinterziehung - wegen der hier gebotenen Gesamtbetrachtung der Steuerhinterziehungen - strafzumessungsrechtlich so behandelt werden, als ob für die Gesellschaft steuerehrlich gehandelt wurde' (BGH, Urteil vom 12. Januar 2005 - 5 StR 301/04, wistra 2005, 144, 145).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 75/14

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; tatrichterliche Beweiswürdigung

  • BGH, 01.09.2020 - 1 StR 58/19

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Verjährungsbeginn: Beendigung der Tat mit

    Die ohne Rechtsfehler ergangene Kompensationsentscheidung bleibt davon unberührt (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 464/17 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 22.01.2018 - 1 StR 535/17

    Steuerhinterziehung (Konkurrenzen bei Abgabe mehrere Steuerhinterziehungen über

    der Urteilsgründe hinsichtlich der Einkommensteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) beider Angeklagter für den Veranlagungszeitraum 2008 keine Notwendigkeit für eine Reduktion des sich unter Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens (§ 3 Nr. 40 EStG a.F.; vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 464/17, NStZ 2018, 345 f.) steuerrechtlich ergebenden Hinterziehungsbetrags für die Strafzumessung gibt.
  • BGH, 18.12.2019 - 3 StR 264/19

    Besitz und Sich-Verschaffen kinderpornographischer Schriften (Konkurrenzen;

    Eigenständige materiellrechtliche Taten bilden nur dann eine einheitliche prozessuale Tat, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrundeliegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - 2 StR 196/17, juris Rn. 3; vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 464/17, juris Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 264 Rn. 6; KK/Ott, StPO, 8. Aufl., § 264 Rn. 5, 9, 14).
  • LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18

    Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen

    Jedenfalls für Veranlagungszeiträume ab 2009 entspricht es deshalb der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs, dass eine mit verfassungsrechtlichen oder strafrechtlichen Grundprinzipien unvereinbare Doppelbelastung nicht gegeben ist (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2018 - 1 StR 535/17 -, juris, Rn. 34; für das Halbeinkünfteverfahren anderes aber: BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 464/17 -, juris Rn. 14 ff.).

    Für eine weitergehende Entlastung durch eine (wirtschaftliche) Außerbetrachtlassung des Körperschaftsteuerschadens, die jedenfalls auf Ebene der Strafzumessung zu einer Straflosigkeit der Körperschaftsteuerhinterziehung führen würde (vgl. Heuel, in: Kohlmann, Steuerstrafrecht, 65. Lieferung 10.2019, § 370 AO Rn. 1465; vgl. auch Gehm, NZWiSt 2018, 469, 471 ff.), sieht die Kammer keinen Anlass.

  • BGH, 05.09.2019 - 1 StR 12/19

    Steuerhinterziehung (Höhe der Steuerverkürzung: Berücksichtigung von schwarz

    Sie lässt aber die ohne Rechtsfehler ergangenen Kompensationsentscheidungen unberührt (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 464/17 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 10.08.2023 - 1 StR 116/23

    Aussetzung des Strafverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des

    Die zum früheren Anrechnungsverfahren entwickelten und auf das Halbeinkünfteverfahren übertragenen besonderen Strafzumessungserwägungen bei auf verdeckten Gewinnausschüttungen beruhenden Körperschaft- und Einkommensteuerhinterziehungen (vgl. dazu noch BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 464/17 Rn. 13 ff.) finden auf das zum Tatzeitraum geltende System der Abgeltungsteuer keine Anwendung (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2018 - 1 StR 535/17 Rn. 34).
  • BGH, 26.06.2019 - 1 StR 551/18

    Untreue (Vermögensnachteil: Begriff des Gefährdungsschadens, erforderliche

    Die Teilaufhebung der Strafaussprüche lässt die ohne Rechtsfehler ergangenen Kompensationsentscheidungen unberührt (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 464/17 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 06.04.2022 - 1 StR 501/21

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Abzug der für Schmiergeldzahlungen aufgewandten

    Sie lässt aber die ohne Rechtsfehler ergangene Kompensationsentscheidung unberührt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 464/17 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 23.07.2020 - 1 StR 58/20

    Steuerhinterziehung

    Die teilweise Aufhebung im Strafausspruch lässt die ohne Rechtsfehler ergangene Kompensationsentscheidung unberührt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 464/17 Rn. 19 mwN).
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