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   BGH, 11.11.1952 - 1 StR 465/52   

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https://dejure.org/1952,114
BGH, 11.11.1952 - 1 StR 465/52 (https://dejure.org/1952,114)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1952 - 1 StR 465/52 (https://dejure.org/1952,114)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1952 - 1 StR 465/52 (https://dejure.org/1952,114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zeuge - Gedächtnisunterstützung - Vorhalten eines Schriftstücks - Beweiswert einer Aussage - Beweisgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 281
  • NJW 1953, 115
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52

    Schriftlicher Beweisantrag - Hauptverhandlung - Mündlicher Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 11.11.1952 - 1 StR 465/52
    Dieser Grundsatz liegt nicht nur dem § 253 StPO mit zugrunde, er hat, wie § 69 StPO erkennen lässt, jede Vernehmung eines Zeugen zu beherrschen (vgl das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 21. Oktober 1952 - 1 StR 287/52).
  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 50/50

    Ermittlung des Inhalts einer fremdsprachigen Urkunde durch das Gericht;

    Auszug aus BGH, 11.11.1952 - 1 StR 465/52
    In diesem Sinne hat auch der Bundesgerichtshof schon entschieden (BGHSt 1 S. 4, 8).
  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 421/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.11.1952 - 1 StR 465/52
    Dem § 253 Abs. 1 StPO liegt, wie der Senat schon ausgesprochen hat (BGHSt 1 S. 337, 340), u.a. der Gedanke zugrunde, dass der Beweiswert einer Aussage verschieden beurteilt werden kann, je nachdem, ob ein Zeuge über einen Vorgang aus lebendiger Erinnerung zu berichten imstande ist oder ob er zur Unterstützung und Auffrischung seines Gedächtnisses einer Stütze bedarf.
  • BGH, 25.10.1971 - 2 StR 238/71

    Verfahrensfehler der unterlassenen Zustellung einer berichtigten Anklageschrift -

    Im Anschluß hieran durften ihnen Vorhalte aus Protokollen über frühere Aussagen gemacht werden (BGHSt 3, 281; RGSt 74, 35).
  • ArbG Berlin, 02.04.2015 - 28 Ca 4629/14

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Diebstahl - Beweiswürdigung -

    Beweiswürdigung: Knappe Berichterstattung (§ 396 Abs. 1 ZPO) mit klischeehaften Wendungen statt "lebendiger Erinnerung" (s. BGH 11.11.1952 - 1 StR 465/52 - BGHSt 3, 281, 284); Verlust der Trennbarkeit äußerlich gleichförmiger Erlebnisse für die innere Rückschau ("Verschmelzungs"-Gefahr); Erinnerungsverlust im Zeitablauf und unbewusste Füllung entstehender Lücken; Kommunikation mit Dritten - insbesondere: "Autoritäten" [hier: Ehemann; Rechtsanwalt] - als Verfälschungsrisiko für Erinnerungsbilder; u.a.m.).

    BGH 11.11.1952 - 1 StR 465/52 - BGHSt 3, 281, 284: "Es brauchen deshalb nur diejenigen Grundsätze eingehalten zu werden, die beobachtet werden müssen, um den Beweiswert einer Zeugenaussage richtig bemessen zu können.

    Einer dieser Grundsätze besteht in der Tat darin, dass erkennbar werden muss, was der Zeuge über einen Vorgang aus lebendiger Erinnerung zu berichten weiß und was er erst bekunden kann, nachdem seinem Gedächtnis in irgendeiner Weise nachgeholfen worden ist".S. BGH 11.11.1952 - 1 StR 465/52 - BGHSt 3, 281, 284: "Es brauchen deshalb nur diejenigen Grundsätze eingehalten zu werden, die beobachtet werden müssen, um den Beweiswert einer Zeugenaussage richtig bemessen zu können.

    62) S. BGH 11.11.1952 - 1 StR 465/52 - BGHSt 3, 281, 284: "Es brauchen deshalb nur diejenigen Grundsätze eingehalten zu werden, die beobachtet werden müssen, um den Beweiswert einer Zeugenaussage richtig bemessen zu können.

  • OLG Zweibrücken, 12.09.2016 - 1 OLG 1 Ss 36/16

    Hauptverhandlung: Vernehmungsergänzende Verlesung einer Vernehmungsniederschrift

    § 253 StPO ist bei der Vernehmung eines Vernehmungsbeamten nicht anwendbar (BGH, Urteil vom 11. November 1953 - 1 StR 465/52, NJW 1953, 115) und regelt nicht abschließend, wann Vernehmungsprotokolle verlesen werden dürfen (BGH, Beschluss vom 27. März 1990 - 1 StR 67/90, juris, Rn. 3; KK-Diemer, 7. Aufl., § 250, Rn. 2 m.w.N.; a.A. wohl BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - 3 StR 26/13, juris, Rn. 2; vgl. zusammenfassend Mosbacher, NStZ 2014, 1 ).
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