Rechtsprechung
   BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96, 1 StR 470/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3087
BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96, 1 StR 470/96 (https://dejure.org/1996,3087)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1996 - 1 StR 469/96, 1 StR 470/96 (https://dejure.org/1996,3087)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1996 - 1 StR 469/96, 1 StR 470/96 (https://dejure.org/1996,3087)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3087) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines besonders schweren Fall des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen für eine bandenmäßige Vorgehensweise beim Handeltreiben von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 121 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.10.1995 - 1 StR 462/95

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben - Betäubungsmittel - Einzelne Tat - Neuer

    Auszug aus BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96
    Dafür genügt, daß sich zwei Personen mit dem Willen zusammenschließen, künftig für eine gewisse Dauer selbständige, im einzelnen noch Ungewisse Straftaten der gesetzlich umschriebenen Art zu begehen, wenn die Verbindung zur mehrfachen Tatbegehung auf einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Abrede beruht und sich der einzelne Bandentäter danach über bloße mittäterschaftliche Begehungsweise hinaus im übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt (BGHSt 38, 26, 30 f. [BGH 09.07.1991 - 1 StR 666/90]; BGH StV 1995, 642; BGH NStZ 1996, 443; 1996, 339 [BGH 07.03.1996 - 4 StR 742/95]jeweils m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 220/96).
  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96
    Dafür genügt, daß sich zwei Personen mit dem Willen zusammenschließen, künftig für eine gewisse Dauer selbständige, im einzelnen noch Ungewisse Straftaten der gesetzlich umschriebenen Art zu begehen, wenn die Verbindung zur mehrfachen Tatbegehung auf einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Abrede beruht und sich der einzelne Bandentäter danach über bloße mittäterschaftliche Begehungsweise hinaus im übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt (BGHSt 38, 26, 30 f. [BGH 09.07.1991 - 1 StR 666/90]; BGH StV 1995, 642; BGH NStZ 1996, 443; 1996, 339 [BGH 07.03.1996 - 4 StR 742/95]jeweils m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 220/96).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96
    Demgemäß liegt hier lediglich unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in zwei - jeweils zu Bewertungseinheiten verbundenen - Fällen vor (vgl. dazu BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27, 44; Konkurrenzen 4; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1994 - 4 StR 262/96 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96
    Dagegen ist revisionsrechtlich nichts zu erinnern (vgl. Gribbohm in LK 11. Aufl. § 46 Rdn. 323, 324; BGHSt 29, 319, 320) [BGH 17.09.1980 - 2 StR 355/80].
  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 654/86

    Annahme eines besonders schweren Falls bei Verwirklichung eines Regelbeispiels

    Auszug aus BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96
    Ob dies so ist, kann der Strafrichter erst nach umfassender Abwägung aller Umstände entscheiden (BGHR StGB vor § 1/besonders schwerer Fall Verneinung 2. m.w.Nachw.; Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 779 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95

    Techno-Bande - BtMG, allgemeiner Bandenbegriff, minder schwerer Fall

    Auszug aus BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96
    Dafür genügt, daß sich zwei Personen mit dem Willen zusammenschließen, künftig für eine gewisse Dauer selbständige, im einzelnen noch Ungewisse Straftaten der gesetzlich umschriebenen Art zu begehen, wenn die Verbindung zur mehrfachen Tatbegehung auf einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Abrede beruht und sich der einzelne Bandentäter danach über bloße mittäterschaftliche Begehungsweise hinaus im übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt (BGHSt 38, 26, 30 f. [BGH 09.07.1991 - 1 StR 666/90]; BGH StV 1995, 642; BGH NStZ 1996, 443; 1996, 339 [BGH 07.03.1996 - 4 StR 742/95]jeweils m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 220/96).
  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 238/95

    Eigentum am Geld - Scheinkäufer der Polizei - Übergabe an den Straftäter -

    Auszug aus BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96
    Dafür genügt, daß sich zwei Personen mit dem Willen zusammenschließen, künftig für eine gewisse Dauer selbständige, im einzelnen noch Ungewisse Straftaten der gesetzlich umschriebenen Art zu begehen, wenn die Verbindung zur mehrfachen Tatbegehung auf einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Abrede beruht und sich der einzelne Bandentäter danach über bloße mittäterschaftliche Begehungsweise hinaus im übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt (BGHSt 38, 26, 30 f. [BGH 09.07.1991 - 1 StR 666/90]; BGH StV 1995, 642; BGH NStZ 1996, 443; 1996, 339 [BGH 07.03.1996 - 4 StR 742/95]jeweils m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 220/96).
  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 666/90

    Bandenbegriff beim unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96
    Dafür genügt, daß sich zwei Personen mit dem Willen zusammenschließen, künftig für eine gewisse Dauer selbständige, im einzelnen noch Ungewisse Straftaten der gesetzlich umschriebenen Art zu begehen, wenn die Verbindung zur mehrfachen Tatbegehung auf einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Abrede beruht und sich der einzelne Bandentäter danach über bloße mittäterschaftliche Begehungsweise hinaus im übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt (BGHSt 38, 26, 30 f. [BGH 09.07.1991 - 1 StR 666/90]; BGH StV 1995, 642; BGH NStZ 1996, 443; 1996, 339 [BGH 07.03.1996 - 4 StR 742/95]jeweils m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 220/96).
  • BGH, 16.08.1991 - 3 StR 254/91

    Handeltreiben - Betäubungsmittel - Erwerb - Entgeltliche Besitzübertragung -

    Auszug aus BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96
    Demgemäß liegt hier lediglich unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in zwei - jeweils zu Bewertungseinheiten verbundenen - Fällen vor (vgl. dazu BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27, 44; Konkurrenzen 4; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1994 - 4 StR 262/96 m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93

    Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96
    Demgemäß liegt hier lediglich unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in zwei - jeweils zu Bewertungseinheiten verbundenen - Fällen vor (vgl. dazu BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27, 44; Konkurrenzen 4; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1994 - 4 StR 262/96 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.06.1996 - 4 StR 262/96

    Betäubungsmittelvorrat - Bereithalten zum Verkauf - Einzelveräußerungen -

  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 742/95

    Verbotene Zusammenarbeit mit LKA - Betäubungsmittelbesitz, Täterschaft -

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 579/09

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

    Trotz der zutreffenden Annahme des Regelbeispiels der Gewerbsmäßigkeit nach § 29 Abs. 3 Nr. 1 BtMG hat das Landgericht das Vorliegen eines besonders schweren Falles ebenfalls ohne die Vornahme der erforderlichen Gesamtabwägung (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1996 - 1 StR 469/96) mit der Begründung verneint, dass "auch hier ein Korrektiv" des gesetzlichen Strafrahmens erfolgen müsse.

    Dabei dürfen jedenfalls die Umstände, welche das Regelbeispiel begründen, nicht unberücksichtigt bleiben; diese müssen vielmehr zunächst im Vordergrund der Abwägung stehen (BGH, Urteil vom 12. November 1996 - 1 StR 469/96 mwN).

  • BGH, 05.05.2011 - 1 StR 116/11

    Regelbeispiel der Steuerverkürzung in großem Ausmaß bei der Steuerhinterziehung

    Dabei dürfen jedenfalls die Umstände, welche das Regelbeispiel begründen, nicht unberücksichtigt bleiben; diese müssen vielmehr zunächst im Vordergrund der Abwägung stehen (BGH, Urteil vom 12. November 1996 - 1 StR 470/96; siehe auch Urteile vom 17. September 1997 - 2 StR 390/97; 9. August 2000 - 3 StR 133/00; 11. September 2003 - 4 StR 193/03, NStZ 2004, 265; 31. März 2004 - 2 StR 482/03, NJW 2004, 2394, 2395).
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 238/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anordnung des

    Für den auf gewisse Dauer angelegten und verbindlichen Gesamtwillen ist kennzeichnend, daß die Mittäter ein gemeinsames übergeordnetes (Banden-)Interesse verfolgen (BGH NStZ 1996, 443 [BGH 17.10.1995 - 1 StR 462/95]; NStZ-RR 1997, 121 LS; BGH NStZ 1998, 255, 256 mit Anm. Körner).
  • OLG Hamm, 28.02.2013 - 2 RVs 2/13

    Anforderungen an die Feststellung der Gewerbsmäßigkeit

    Ob dies so ist, kann der Tatrichter erst nach umfassender Abwägung aller Umstände entscheiden (BGH, NStZ-RR 1997, 121).
  • OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00

    Beschränkung der Berufung auf die Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs; Bindung

    Es ist daher auch in den Regelbeispielfällen zur Bestimmung des maßgeblichen Strafrahmens stets eine Gesamtwürdigung aller für die Strafzumessung wesentlichen Umstände vorzunehmen (BGH StV 1982, 225; BGH NStZ 1993, 377 [Schoreit] = MDR 1993, 202 [Schmidt]; BGH NStZ-RR 1997, 121 [L]; Tröndle/Fischer a.a.O. Rdnr. 44; SenE v. 11.07.2000 - Ss 288/00 - SenE v. 08.09.2000 - Ss 364/00 - SenE v. 15.09.2000 - Ss 375/00 -).
  • BGH, 29.09.1998 - 4 StR 481/98

    Voraussetzungen einer Bande

    Für den auf gewisse Dauer angelegten und verbindlichen Gesamtwillen ist kennzeichnend, daß die Mittäter ein gemeinsames übergeordnetes (Banden-)Interesse verfolgen (BGH NStZ 1996, 443; NStZ-RR 1997, 121 LS; BGH NStZ 1998, 255, 256 mit Anm. Körner).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht