Rechtsprechung
   BGH, 20.11.2001 - 1 StR 470/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2802
BGH, 20.11.2001 - 1 StR 470/01 (https://dejure.org/2001,2802)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2001 - 1 StR 470/01 (https://dejure.org/2001,2802)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2001 - 1 StR 470/01 (https://dejure.org/2001,2802)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2802) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 74 StPO; § 20 StGB; § 244 Abs. 3 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 168c Abs. 2 und 5 StPO
    Befangenheit des Sachverständigen; Schuldfähigkeit; Beweisantrag; Beweisrecht; Aufklärungspflicht; Aufklärungsrüge und Zulässigkeitsanforderungen; Anwesenheitsrechte der Verteidigung und erforderlicher Widerspruch (Verwertungsverbot)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sinn und Zweck eines Befangenheitsantrags - Verhältnis eines Befangenheitsantrags und der Anwendung von Grundsätzen des Beweisrechts - Zulässigkeit einer Verfahrensrüge bei einer Zurückweisung eines in einer Hauptverhandlung nicht wiederholten Antrags vor der ...

  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 74 § 244 Abs. 2
    Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen vor der Hauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 110
  • StV 2002, 350
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.2001 - 1 StR 557/00

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Aufklärungspflicht im

    Auszug aus BGH, 20.11.2001 - 1 StR 470/01
    c) Die Ablehnung des Antrags könnte allenfalls eine Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) darstellen (vgl. zu einem vor der Hauptverhandlung gestellten und dort nicht wiederholten Beweisantrag BGH, Beschluß vom 17. Januar 2001 - 1 StR 557/00; BGHR StPO § 244 Abs. 2 Aufdrängen 1; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 219 Rdn. 39 m.w.N.).
  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95

    Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von

    Auszug aus BGH, 20.11.2001 - 1 StR 470/01
    Ohne daß der Senat diesem Vorbringen im übrigen näher nachzugehen brauchte, kann die Revision schon deshalb damit nicht gehört werden, weil für ein etwaiges Verwertungsverbot jedenfalls ein sofortiger Widerspruch in der Hauptverhandlung erforderlich gewesen wäre (BGH NJW 1996, 2239, 2241; Wache in KK 4. Auf).
  • BGH, 30.08.1988 - 1 StR 357/88

    Aufklärungsrüge bei unterlassener Vernehmung eines wichtigen Zeugen

    Auszug aus BGH, 20.11.2001 - 1 StR 470/01
    c) Die Ablehnung des Antrags könnte allenfalls eine Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) darstellen (vgl. zu einem vor der Hauptverhandlung gestellten und dort nicht wiederholten Beweisantrag BGH, Beschluß vom 17. Januar 2001 - 1 StR 557/00; BGHR StPO § 244 Abs. 2 Aufdrängen 1; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 219 Rdn. 39 m.w.N.).
  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur

    Zwar geht die Strafkammer zutreffend davon aus, dass weder auf die von der Verteidigung behaupteten Zweifel an der Sachkunde des Sachverständigen noch auf den Umstand, dass der Sachverständige eine wissenschaftliche Meinung vertritt, die sich zum Nachteil des Angeklagten auswirken könnte, ein Befangenheitsantrag gestützt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2006 - 2 StR 436/06; BGH, Beschluss vom 20. November 2001 - 1 StR 470/01; BGH, Urteil vom 2. August 1995 - 2 StR 221/94).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Die darüber hinaus dem Sachverständigen unterstellte mangelnde Sachkunde ist grundsätzlich nicht geeignet, dessen Befangenheit zu begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2000 - 1 StR 666/99, NStZ 2000, 544, 545; vom 20. November 2001 - 1 StR 470/01, BGHR StPO § 74 Ablehnung 1).
  • BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15

    Umfang der Aufklärungspflicht (Entscheidung über außerhalb der Hauptverhandlung

    Denn auch das Übergehen eines außerhalb der Hauptverhandlung gestellten, dort aber nicht wiederholten und daher nicht nach Maßgabe von § 244 Abs. 3 bis 6 StPO zu verbescheidenden Beweisantrags (vgl. KK-Krehl, StPO, 7. Aufl., § 244 Rn. 85 mwN) kann nach den Umständen des Einzelfalls eine Verletzung der Aufklärungspflicht darstellen (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2001 - 1 StR 557/00, NStZ-RR 2002, 65, 68; Beschluss vom 20. November 2001 - 1 StR 470/01, NStZ-RR 2002, 110, 111; vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 1988, 1 StR 357/88, BGHR StPO § 244 Abs. 2 Aufdrängen 1).
  • BGH, 01.12.2006 - 2 StR 436/06

    Unterbringung des "Kannibalen von Koblenz" in der Psychiatrie rechtskräftig

    Auf mangelnde Sachkunde kann sich aber ein gegen einen Sachverständigen gerichteter Befangenheitsantrag nicht stützen (BGHR StPO § 74 Ablehnung 1).
  • BGH, 12.09.2007 - 1 StR 407/07

    Gerügte Behinderung der Verteidigung bei der Auseinandersetzung mit einem

    Darauf, dass allein der (im Übrigen nicht in einer den Anforderungen von § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Weise mitgeteilte) Inhalt eines Gutachtens - also die fachliche Qualität des Gutachters - in aller Regel die Besorgnis der Befangenheit ohnehin nicht begründen könnte (vgl. BGHR StPO § 74 Ablehnung 1 m. w. N.), kommt es daher nicht mehr an.
  • BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01

    BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt

    So wird insbesondere nicht mitgeteilt, ob der Verteidiger der Verwertung (rechtzeitig) widersprochen hat (BGHR StPO § 168c Anwesenheitsrecht 1; BGH, Beschluß vom 20. November 2001 - 1 StR 470/01).
  • BGH, 25.11.2003 - 1 StR 182/03

    Revisionsanträge der Staatsanwaltschaft (Auslegung); Beweiswürdigung (überspannte

    Die Revision macht zwar zutreffend geltend, die Zurückweisung des Befangenheitsantrags könne nur Gegenstand einer erfolgreichen Verfahrensrüge sein, wenn er in der Hauptverhandlung gestellt worden sei (vgl. BGH StV 2002, 350 m.N.).
  • BGH, 23.02.2016 - 3 StR 481/15

    Keine Begründung der Befangenheit des Sachverständigen aufgrund vermeintlich

    Da (vermeintlich) mangelnde Sachkunde keinen Befangenheitsgrund ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2001 - 1 StR 470/01, NStZ-RR 2002, 110 mwN), gilt dies auch dann, wenn sich die Methodenauswahl tatsächlich als fehlerhaft erwiese.
  • BGH, 16.01.2003 - 1 StR 512/02

    Anschluss des Nebenklageberechtigten (Zeitpunkt des Anschlusses); Hinweispflicht;

    Hierauf finden die Grundsätze des Beweisrechts Anwendung (vgl. BGHR StPO § 74 Ablehnung 1 m.Nachw.).
  • BGH, 06.06.2002 - 1 StR 158/02

    Widerspruchserfordernis bei Mängeln einer kommissarischen Vernehmung

    Ohne daß der Senat diesem Vorbringen im übrigen näher nachzugehen brauchte, kann die Revision schon deshalb damit nicht gehört werden, weil für ein etwaiges Verwertungsverbot jedenfalls ein sofortiger Widerspruch in der Hauptverhandlung erforderlich gewesen wäre (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH NStZ-RR 2002, 110, 111 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.05.2023 - 5 StR 452/22

    Urteil wegen Mordes im Leipziger Auwald rechtskräftig

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht