Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.05.2019

Rechtsprechung
   BGH, 26.04.2019 - 1 StR 471/18   

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https://dejure.org/2019,19697
BGH, 26.04.2019 - 1 StR 471/18 (https://dejure.org/2019,19697)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2019 - 1 StR 471/18 (https://dejure.org/2019,19697)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2019 - 1 StR 471/18 (https://dejure.org/2019,19697)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB; § 73 Abs. 1 StGB; § 265 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB
    Hilfe zur Aufklärung von schweren Straftaten (wesentliche Aufklärungshilfe auch bei bereits erfolgter Tatentdeckung); Einziehung (erforderlicher Hinweis in der Hauptverhandlung: Antrag im Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft nicht ausreichend); rechtsstaatswidrige ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 MRK, § 46b Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, § 46b Abs 1 S 3 StGB, § 73 StGB, §§ 73 ff StGB

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 263 Abs. 5 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 100a Abs. 2 StPO, § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. n StPO, § 46b Abs. 1 Satz 3 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 265 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 StPO, § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB, § 273 Abs. 1 Satz 1, § 274 Satz 1 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO, § 337 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Milderung der Strafe eines Tatbeteiligten durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens als wesentlich zur Aufdeckung des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs

  • Wolters Kluwer

    Milderung der Strafe eines Tatbeteiligten durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens als wesentlich zur Aufdeckung des gewerbsmäßigen Bandenbetru...

  • rewis.io

    Strafmilderung bei hinreichendem Aufklärungsbeitrag eines Tatbeteiligten; Zulässigkeit einer Einziehungsentscheidung ohne vorherigen Hinweis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Milderung der Strafe eines Tatbeteiligten durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens als wesentlich zur Aufdeckung des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Gegenstandswert bei Einziehung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug - und die Aufklärungshilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 2486
  • NStZ-RR 2019, 240
  • StV 2021, 33 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.11.2017 - 3 StR 301/17

    Voraussetzungen einer wesentlichen Aufklärungshilfe (Schaffung einer sichereren

    Auszug aus BGH, 26.04.2019 - 1 StR 471/18
    Denn ein ausreichender Aufklärungserfolg ist auch dann anzunehmen, wenn die Tat ohne die Angaben des Tatbeteiligten nicht oder nicht im gegebenen Umfang ermittelt worden wäre, die Aussage des Täters jedenfalls eine sicherere Grundlage für die Aburteilung der Taten schafft, indem sie den Strafverfolgungsbehörden die erforderliche Überzeugung vermittelt, dass ihre bisherigen Erkenntnisse zutreffen (BGH, Urteile vom 23. Januar 2019 - 5 StR 479/18 Rn. 28 und vom 2. November 2017 - 3 StR 301/17 Rn. 6; Beschlüsse vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16, BGHR StGB § 46b Voraussetzungen 5 Rn. 10 und vom 12. Februar 2013 - 5 StR 27/13 Rn. 3).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 55/12

    Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt

    Auszug aus BGH, 26.04.2019 - 1 StR 471/18
    Dass der Angeklagte R. in seiner polizeilichen Vernehmung bereits zuvor alles zu dessen Verurteilung Notwendige offenbarte, sodass dieser Aufklärungserfolg allein ihm zugute käme (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12 Rn. 29 (insoweit in BGHSt 58, 102 nicht abgedruckt); Beschluss vom 30. August 2011 - 2 StR 141/11, BGHR StGB § 46b Abs. 1 Nr. 1 Aufdeckung 2 Rn. 4), ist bislang nicht festgestellt.
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 26.04.2019 - 1 StR 471/18
    Der Ausgleich für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung stellt eine rein am Entschädigungsgedanken orientierte eigene Rechtsfolge neben der Strafe dar (BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2015 - 3 StR 518/14 Rn. 24 und vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 206/11 Rn. 10; siehe bereits BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124 Rn. 35 f.).
  • BGH, 06.12.2018 - 1 StR 186/18

    Hinweispflicht des Gerichts auf mögliche Einziehungsentscheidung (förmliche

    Auszug aus BGH, 26.04.2019 - 1 StR 471/18
    Der Antrag des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft im Schlussplädoyer genügt nicht; denn der Hinweis ist aufgrund der ausdrücklichen Bezugnahme auf § 265 Abs. 1 StPO durch die neu eingefügte Vorschrift des § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO förmlich zu erteilen (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 Rn. 16 - 19).
  • BGH, 23.01.2019 - 5 StR 479/18

    Betrug (Vermögensschaden; keine Kompensation der Kaufpreiszahlung durch faktische

    Auszug aus BGH, 26.04.2019 - 1 StR 471/18
    Denn ein ausreichender Aufklärungserfolg ist auch dann anzunehmen, wenn die Tat ohne die Angaben des Tatbeteiligten nicht oder nicht im gegebenen Umfang ermittelt worden wäre, die Aussage des Täters jedenfalls eine sicherere Grundlage für die Aburteilung der Taten schafft, indem sie den Strafverfolgungsbehörden die erforderliche Überzeugung vermittelt, dass ihre bisherigen Erkenntnisse zutreffen (BGH, Urteile vom 23. Januar 2019 - 5 StR 479/18 Rn. 28 und vom 2. November 2017 - 3 StR 301/17 Rn. 6; Beschlüsse vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16, BGHR StGB § 46b Voraussetzungen 5 Rn. 10 und vom 12. Februar 2013 - 5 StR 27/13 Rn. 3).
  • BGH, 15.03.2016 - 5 StR 26/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (fehlende Darlegungen zur hinreichend

    Auszug aus BGH, 26.04.2019 - 1 StR 471/18
    Denn ein ausreichender Aufklärungserfolg ist auch dann anzunehmen, wenn die Tat ohne die Angaben des Tatbeteiligten nicht oder nicht im gegebenen Umfang ermittelt worden wäre, die Aussage des Täters jedenfalls eine sicherere Grundlage für die Aburteilung der Taten schafft, indem sie den Strafverfolgungsbehörden die erforderliche Überzeugung vermittelt, dass ihre bisherigen Erkenntnisse zutreffen (BGH, Urteile vom 23. Januar 2019 - 5 StR 479/18 Rn. 28 und vom 2. November 2017 - 3 StR 301/17 Rn. 6; Beschlüsse vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16, BGHR StGB § 46b Voraussetzungen 5 Rn. 10 und vom 12. Februar 2013 - 5 StR 27/13 Rn. 3).
  • BGH, 12.02.2013 - 5 StR 27/13

    Voraussetzungen der Aufklärungshilfe

    Auszug aus BGH, 26.04.2019 - 1 StR 471/18
    Denn ein ausreichender Aufklärungserfolg ist auch dann anzunehmen, wenn die Tat ohne die Angaben des Tatbeteiligten nicht oder nicht im gegebenen Umfang ermittelt worden wäre, die Aussage des Täters jedenfalls eine sicherere Grundlage für die Aburteilung der Taten schafft, indem sie den Strafverfolgungsbehörden die erforderliche Überzeugung vermittelt, dass ihre bisherigen Erkenntnisse zutreffen (BGH, Urteile vom 23. Januar 2019 - 5 StR 479/18 Rn. 28 und vom 2. November 2017 - 3 StR 301/17 Rn. 6; Beschlüsse vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16, BGHR StGB § 46b Voraussetzungen 5 Rn. 10 und vom 12. Februar 2013 - 5 StR 27/13 Rn. 3).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 518/14

    Konkurrenzen bei Betrug und Bankrott (Deliktsserie; Tateinheit; selbständige

    Auszug aus BGH, 26.04.2019 - 1 StR 471/18
    Der Ausgleich für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung stellt eine rein am Entschädigungsgedanken orientierte eigene Rechtsfolge neben der Strafe dar (BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2015 - 3 StR 518/14 Rn. 24 und vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 206/11 Rn. 10; siehe bereits BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124 Rn. 35 f.).
  • BGH, 30.08.2011 - 2 StR 141/11

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug; Erörterungsmangel zur Kronzeugenregelung

    Auszug aus BGH, 26.04.2019 - 1 StR 471/18
    Dass der Angeklagte R. in seiner polizeilichen Vernehmung bereits zuvor alles zu dessen Verurteilung Notwendige offenbarte, sodass dieser Aufklärungserfolg allein ihm zugute käme (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12 Rn. 29 (insoweit in BGHSt 58, 102 nicht abgedruckt); Beschluss vom 30. August 2011 - 2 StR 141/11, BGHR StGB § 46b Abs. 1 Nr. 1 Aufdeckung 2 Rn. 4), ist bislang nicht festgestellt.
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 206/11

    Untreue; psychische Beihilfe (objektiv fördernde Funktion; konkrete

    Auszug aus BGH, 26.04.2019 - 1 StR 471/18
    Der Ausgleich für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung stellt eine rein am Entschädigungsgedanken orientierte eigene Rechtsfolge neben der Strafe dar (BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2015 - 3 StR 518/14 Rn. 24 und vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 206/11 Rn. 10; siehe bereits BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124 Rn. 35 f.).
  • BGH, 31.07.2018 - 3 StR 620/17

    Amtsträgerbegriff (öffentlicher Personennahverkehr als Ausgabe der öffentlichen

  • BGH, 14.11.2018 - 3 StR 447/18

    Begründung einer Einziehungsanordnung gegen einen als Organ handelnden Täter;

  • BGH, 10.01.2024 - 6 StR 276/23

    Einziehung eines Kraftfahrzeugs

    Dieses Normverständnis wird insbesondere durch den Gesetzeswortlaut und die Entstehungsgeschichte nahegelegt (aA BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2018 - 3 StR 206/18, NStZ 2019, 236; vom 26. April 2019 - 1 StR 471/18, NJW 2019, 2486; vom 31. August 2021 - 4 StR 108/21, NStZ-RR 2021, 346; KK-StPO/Bartel, aaO, § 265 Rn. 26; LR/Stuckenberg, aaO, § 265 Rn. 50 mwN; Pauly, StraFo 2023, 418, 420; differenzierend hingegen BeckOK-StPO/Eschelbach, 50. Ed., § 265 Rn. 38).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 20/19

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen zur Frage der Erforderlichkeit eines

    Insofern hat auch der 1. Strafsenat selbst bei einem geständigen Angeklagten das Beruhen der Einziehungsentscheidung auf dem Rechtsfehler nicht auszuschließen vermocht, da "die Vorschriften der §§ 73 Abs. 1, 73c Satz 1 StGB neben der Begehung der rechtswidrigen Tat weitere Voraussetzungen für die Abschöpfung' enthalten (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2019 - 1 StR 471/18, NJW 2019, 2486, 2487).
  • BGH, 24.07.2019 - 1 StR 363/18

    Urteil gegen ehemaligen Brandenburger AfD-Abgeordneten im Schuld- und

    Dies diene vor dem Hintergrund des Rechts des Angeklagten auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG und des rechtsstaatlichen Grundsatzes des fairen Verfahrens der Sicherung einer sachgemäßen Verteidigung des Angeklagten (BT-Drucks. 18/11277, S. 36 f.; vgl. hierzu Senat, Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 Rn. 18 und vom 26. April 2019 - 1 StR 471/18 Rn. 13).

    dd) Der danach erforderliche Hinweis auf eine mögliche Aberkennungsentscheidung hätte durch das Gericht förmlich erteilt werden müssen, da § 265 Abs. 2 StPO nunmehr ausdrücklich auf die in § 265 Abs. 1 StPO normierte besondere Hinweispflicht verweist (BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 Rn. 18 und vom 26. April 2019 - 1 StR 471/18 Rn. 13; vgl. zu § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 3 StR 206/18 Rn. 15).

    Der Hinweis kann deswegen nicht durch den entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft im Schlussvortrag ersetzt werden (BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 Rn. 18 und vom 26. April 2019 - 1 StR 471/18 Rn. 13; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 2 OLG 6 Ss 28/18 Rn. 8).

  • BGH, 10.10.2019 - 1 ARs 14/19

    Vorlageverfahren; gerichtliche Hinweispflicht (erforderlicher Hinweis in der

    Dies diene vor dem Hintergrund des Rechts des Angeklagten auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG und des rechtsstaatlichen Grundsatzes des fairen Verfahrens der Sicherung einer sachgemäßen Verteidigung des Angeklagten (BT-Drucks. 18/11277, S. 37; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2018 - 3 StR 206/18 aaO Rn. 14; vom 12. Januar 2011 - 1 StR 582/10, BGHSt 56, 121 Rn. 8 und vom 8. Mai 1980 - 4 StR 172/80, BGHSt 29, 274, 278).' Diese Rechtsprechung hat der Senat in einem weiteren Beschluss vom 26. April 2019 - 1 StR 471/18 bestätigt.
  • BGH, 22.10.2020 - GSSt 1/20

    Großer Senat; Divergenzvorlage; Hinweis auf die Einziehung trotz in der Anklage

    Nach Entscheidungen des 1. Strafsenats ist auch in Fällen wie dem vorliegenden ein förmlicher Hinweis nach § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO zu erteilen (Beschlüsse vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18, NStZ 2019, 747; vom 26. April 2019 - 1 StR 471/18, NJW 2019, 2486).
  • BGH, 15.09.2022 - 4 StR 307/22

    Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Hinweispflicht:

    Dies gilt unabhängig davon, ob die sich wie im vorliegenden Fall aus der Veränderung der Sachlage ergebende Hinweispflicht nach dem Inkrafttreten von § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO weiterhin durch eine konkludente Information aus dem Gang der Hauptverhandlung heraus entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 5 StR 65/18) oder nur noch durch einen protokollierten Hinweis erfüllt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2019 - 1 StR 471/18 Rn. 13 mwN; Beschluss vom 14. Juni 2018 - 3 StR 206/18; offen BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 4 StR 272/21; Beschluss vom 31. August 2021 - 4 StR 108/21; Beschluss vom 24. September 2019 - 2 StR 315/19 Rn. 2).
  • BGH, 25.03.2021 - 1 StR 28/21

    Einziehung (Einziehung des Werts hinterzogener Steuern als ersparte Aufwendungen:

    Insbesondere ist die erhobene Verfahrensrüge der Verletzung des § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO jedenfalls unbegründet, da bereits in der insoweit unverändert zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklageschrift vom 14. Januar 2020 auf Seite 14 allgemein und auf Seite 85 f. im Detail auf die Einziehung des Wertes von Taterträgen hingewiesen wurde, so dass es eines zusätzlichen gerichtlichen Hinweises in der Hauptverhandlung nicht bedurfte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. April 2019 - 1 StR 471/18 Rn. 13 und vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 Rn. 14 ff.).
  • LG Karlsruhe, 10.01.2023 - 4 KLs 730 Js 21302/17

    Rechtsbeugung, Bestechlichkeit und Vorteilsannahme eines Richters

    Die Kammer ging - anknüpfend an BGH, NStZ-RR 2019, 240 f. - davon aus, dass eine vorherige Tatentdeckung einer wesentlichen Aufklärungshilfe nicht automatisch entgegensteht, ein ausreichender Aufklärungserfolg vielmehr auch dann anzunehmen ist, wenn die Tat ohne die Angaben nicht oder nicht im gegebenen Umfang ermittelt worden wäre, die Aussage des Täters jedenfalls eine sicherere Grundlage für die Aburteilung der Taten schafft, indem sie den Strafverfolgungsbehörden die erforderliche Überzeugung vermittelt, dass ihre bisherigen Erkenntnisse zutreffen.
  • BGH, 12.07.2023 - 1 StR 457/22

    Ausgleich für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung im

    Der Ausgleich für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung stellt eine rein am Entschädigungsgedanken orientierte eigene Rechtsfolge neben der Strafe dar (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 26. April 2019 - 1 StR 471/18 Rn. 11 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.05.2019 - 1 StR 471/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,18207
BGH, 22.05.2019 - 1 StR 471/18 (https://dejure.org/2019,18207)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2019 - 1 StR 471/18 (https://dejure.org/2019,18207)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2019 - 1 StR 471/18 (https://dejure.org/2019,18207)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 33 Abs. 1, § 2 Abs. 1 RVG, § 32 Abs. 2 RVG

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Revisionsverfahren i.R.d. Verteidigung eines Angeklagten gegen die angeordnete Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • Burhoff online

    Gegenstandswert, Einziehung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Revisionsverfahren i.R.d. Verteidigung eines Angeklagten gegen die angeordnete ...

  • rewis.io

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Revisionsverfahren zur Verteidigung gegen eine Einziehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    RVG § 2 Abs. 1 ; RVG § 33 Abs. 1
    Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Revisionsverfahren i.R.d. Verteidigung eines Angeklagten gegen die angeordnete Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gegenstandswert für die Einziehung: Auf die "Werthaltigkeit” einer Forderung kommt es nicht an

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einziehung: Einziehung nicht in Anklage/EÖB - Rechtlicher Hinweis erforderlich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.02.2015 - 1 StR 245/09

    Gerichtliche Festsetzung des für die Rechtsanwaltsvergütung maßgeblichen

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 1 StR 471/18
    Es kommt daher nicht darauf an, dass wegen der Vermögenslosigkeit der Angeklagten K. erhebliche Zweifel an der Werthaltigkeit der Einziehungsforderung bestehen (offengelassen in BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2015 - 1 StR 245/09 Rn. 7; vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 166/07 Rn. 3 f. und vom 30. April 2014 - 1 StR 245/09 Rn. 3; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 5 StR 225/06 Rn. 1).
  • BGH, 24.03.2009 - 5 StR 225/06

    Gegenstandswert für die Tätigkeit des Vertreters der Verfallsbeteiligten im

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 1 StR 471/18
    Es kommt daher nicht darauf an, dass wegen der Vermögenslosigkeit der Angeklagten K. erhebliche Zweifel an der Werthaltigkeit der Einziehungsforderung bestehen (offengelassen in BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2015 - 1 StR 245/09 Rn. 7; vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 166/07 Rn. 3 f. und vom 30. April 2014 - 1 StR 245/09 Rn. 3; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 5 StR 225/06 Rn. 1).
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 166/07

    Festsetzung des Gegenstandswertes für die Tätigkeit des Vertreters der

    Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 1 StR 471/18
    Es kommt daher nicht darauf an, dass wegen der Vermögenslosigkeit der Angeklagten K. erhebliche Zweifel an der Werthaltigkeit der Einziehungsforderung bestehen (offengelassen in BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2015 - 1 StR 245/09 Rn. 7; vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 166/07 Rn. 3 f. und vom 30. April 2014 - 1 StR 245/09 Rn. 3; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - 5 StR 225/06 Rn. 1).
  • OLG Zweibrücken, 06.07.2023 - 1 Ws 22/23

    Abwehr einer Einziehungsanordnung: Bestimmung des Gegenstandswerts

    8 Der Gegenstandswert für die Einziehung richtet sich nach dem objektiven wirtschaftlichen Interesse des Angeklagten an der Abwehr der Anordnung (BGH, Beschluss vom 30.04.2014 - 1 StR 53/13, juris Rn. 1; Beschluss vom 07.10.2014 - 1 StR 166/07, juris Rn. 1; Beschluss vom 29.11.2018 - 3 StR 625/17, juris Rn. 5; Beschluss vom 22.05.2019 - 1 StR 471/18, juris Rn. 2).

    Es kommt daher nicht darauf an, ob wegen einer Vermögenslosigkeit des Angeklagten erhebliche Zweifel an der Werthaltigkeit der Einziehungsforderung bestehen (BGH, Beschluss vom 22.05.2019 - 1 StR 471/18, a. a. O. für das Revisionsverfahren; anders für den Arrest: BGH, Urteil vom 08.11.2018 - III ZR 191/17, juris Rn. 20).

  • BGH, 18.08.2021 - 1 StR 363/18

    Wertfestsetzung für die anwaltliche Tätigkeit im Revisionsverfahren gegen eine

    Maßgeblich ist der Nominalwert der titulierten Einziehungsforderung (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2019 - 1 StR 471/18 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 29.06.2020 - 1 StR 1/20

    Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit zur Verteidigung des

    Maßgeblich ist der Nominalwert der titulierten Einziehungsforderung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. Mai 2019 - 1 StR 471/18 Rn. 2 mwN).
  • LG Berlin, 05.03.2024 - 511 Qs 5/24

    Einziehung, Gegenstandswert. wirtschaftliches Interesse des Angeklagten, mehrere

    Der Gegenstandswert für die Einziehung richtet sich nach dem objektiven wirtschaftlichen Interesse des Angeklagten an der Abwehr der Anordnung (vgl. BGH, Beschluss vom 22.05.2019 1 StR 471/18, m.w.N.).
  • BGH, 09.06.2021 - 5 StR 43/20

    Festsetzung des Gegenstandswertes in einem Verfahren wegen Handeltreibens mit

    Maßgeblich ist der Wert der Einziehungsforderung, wie ihn das Landgericht beziffert hat (BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2019 - 1 StR 471/18; vom 29. November 2018 - 3 StR 625/17, NStZ-RR 2019, 127 f.).
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