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   BGH, 25.02.2003 - 1 StR 474/02   

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https://dejure.org/2003,6476
BGH, 25.02.2003 - 1 StR 474/02 (https://dejure.org/2003,6476)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2003 - 1 StR 474/02 (https://dejure.org/2003,6476)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 1 StR 474/02 (https://dejure.org/2003,6476)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen tateinheitlicher Tatbegehung; Gleichartige Idealkonkurrenz ; Abstellen des Tatbestands auf die Verletzung von sog. Gesamtheiten; Quantitative Steigerung des Angriffsobjekts; Betroffenheit höchstpersönlicher Rechtsgüter; Schädigung verschiedener ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 306 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1
    Abgrenzung zwischen gleichartiger Idealkonkurrenz und einer einzigen Tatbestandsverwirklichung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.10.1989 - 1 StR 445/89

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verletzung

    Auszug aus BGH, 25.02.2003 - 1 StR 474/02
    Sogar eine widerlegte Alibibehauptung oder ein unterbliebener Alibibeweisantritt trotz sich aufdrängender Möglichkeit dazu dürfte nicht ohne weiteres zu Lasten des Angeklagten gewertet werden (vgl. dazu weiter BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 11, 30).
  • BGH, 14.12.2000 - 3 StR 414/00

    Merkmal "durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstört" bei den

    Auszug aus BGH, 25.02.2003 - 1 StR 474/02
    Letzteres hätte vorausgesetzt, daß ein für die ganze Sache zwecknötiger Teil unbrauchbar geworden wäre und das Fahrzeug selbst damit jedenfalls für eine nicht unbeträchtliche Zeit wegen der tatbedingt erforderlichen Reparaturarbeiten nicht benutzbar gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 2001, 252; siehe weiter BGH StV 2003, 27, 29).
  • BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95

    Beweiswürdigung eines misslungenen oder gar nicht erst erbrachten Alibibeweises

    Auszug aus BGH, 25.02.2003 - 1 StR 474/02
    Das wäre rechtsfehlerhaft, wenn die Kammer damit hätte zum Ausdruck bringen wollen, daß sie das fehlende Alibi als Indiz für die Täterschaft des Angeklagten gewertet hätte (vgl. BGHSt 41, 153; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 13).
  • BGH, 21.01.1998 - 5 StR 469/97

    Verwertung eines widerlegten Alibis im Rahmen der Beweiswürdigung zum Nachteil

    Auszug aus BGH, 25.02.2003 - 1 StR 474/02
    Sogar eine widerlegte Alibibehauptung oder ein unterbliebener Alibibeweisantritt trotz sich aufdrängender Möglichkeit dazu dürfte nicht ohne weiteres zu Lasten des Angeklagten gewertet werden (vgl. dazu weiter BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 11, 30).
  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    Auszug aus BGH, 25.02.2003 - 1 StR 474/02
    Letzteres hätte vorausgesetzt, daß ein für die ganze Sache zwecknötiger Teil unbrauchbar geworden wäre und das Fahrzeug selbst damit jedenfalls für eine nicht unbeträchtliche Zeit wegen der tatbedingt erforderlichen Reparaturarbeiten nicht benutzbar gewesen wäre (vgl. BGH NStZ 2001, 252; siehe weiter BGH StV 2003, 27, 29).
  • LG Bamberg, 18.07.2018 - 24 KLs 1105 Js 12548/16

    Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung - sog. "Rotlichtprozess"

    So verhält es sich auch bei der Brandstiftung nach § 306 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 487/15 - Rn. 23 ff. m.w.N., juris = NJW 2016, 2349, 2350; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2003 - 1 StR 474/02 -, Rn. 3 ff., 6, juris).
  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15

    Aufklärungsrüge (Darstellungsanforderungen: Unterschiede zwischen einem

    Stellt dieser auf die Verletzung von Gesamtheiten ab und werden keine höchstpersönlichen Rechtsgüter geschützt, so führt eine handlungseinheitliche Beeinträchtigung mehrerer Tatobjekte selbst dann nicht zu einer mehrfachen Verwirklichung des Tatbestands, wenn verschiedene Rechtsgutsträger geschädigt worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2003 - 1 StR 474/02; BGHR StGB § 306 Konkurrenzen 1; Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 3/09, NStZ-RR 2009, 278, 279 (nur ein Diebstahl bei Wegnahme mehrerer Sachen verschiedener Eigentümer im Zuge einer Tatausführung); Beschluss vom 14. März 1969 - 2 StR 64/69, BGHSt 22, 350, 351; Sternberg-Lieben/Bosch in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 52 Rn. 24; von Heintschel-Heinegg in: MünchKomm-StGB, 2. Aufl., § 52 Rn. 105, Puppe in: NK-StGB, 3. Aufl., § 52 Rn. 22; Rissing-van Saan in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., 2007, § 52 Rn. 37; Jakobs, Strafrecht Allgemeiner Teil, 2. Aufl., 32. Abschnitt, Rn. 16 ff.; Jescheck, ZStW 67 (1955), 541, 547).

    So verhält es sich auch bei der Brandstiftung nach § 306 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2003 - 1 StR 474/02; BGHR StGB § 306 Konkurrenzen 1; Wolf in: Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 306 Rn. 51), die als "qualifiziertes Sachbeschädigungsdelikt', dem auch ein Element der Gemeingefährlichkeit anhaftet (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2000 - 1 StR 438/00, NStZ 2001, 196, 197 mwN; weiterführend: Radtke, Die Dogmatik der Brandstiftungsdelikte, 1998, S. 382 f.) keine höchstpersönlichen Rechtsgüter schützt.

    Unter den hier gegebenen Umständen liegt jedenfalls kein Fall vor, in dem das Unrecht der Tat nur als mehrfache Gesetzesverletzung erschöpfend gekennzeichnet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2003 - 1 StR 474/02; BGHR StGB § 306 Konkurrenzen 1).

  • BGH, 02.04.2020 - 1 StR 90/20

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit (Mitteilung einer Voreingenommenheit

    Der Senat weist bezüglich der Konkurrenzen innerhalb des § 52 Abs. 1 StGB darauf hin, dass bei Übergreifen eines Feuers nach einer Brandlegung auf weitere Objekte nur von einer einzigen Tat der Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 StGB) auszugehen ist (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 487/15, BGHR StGB § 306 Konkurrenzen 2 Rn. 23 mwN; Beschluss vom 25. Februar 2003 - 1 StR 474/02 Rn. 2-6, BGHR StGB § 306 Konkurrenzen 1).
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