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   BGH, 12.01.2012 - 1 StR 474/11   

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https://dejure.org/2012,1018
BGH, 12.01.2012 - 1 StR 474/11 (https://dejure.org/2012,1018)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2012 - 1 StR 474/11 (https://dejure.org/2012,1018)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - 1 StR 474/11 (https://dejure.org/2012,1018)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 230 Abs 1 StPO, § 231 Abs 2 StPO, § 338 Nr 5 StPO
    Strafverfahren: Eigenmächtige Abwesenheit des Angeklagten in einem Fortsetzungstermin

  • Wolters Kluwer

    Zuendeführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten gemäß § 231 Abs. 2 StPO bei eigenmächtiger Ausreise ins Ausland während der laufenden Hauptverhandlung

  • rewis.io

    Strafverfahren: Eigenmächtige Abwesenheit des Angeklagten in einem Fortsetzungstermin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 230 Abs. 1; StPO § 231 Abs. 2
    Zuendeführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten gemäß § 231 Abs. 2 StPO bei eigenmächtiger Ausreise ins Ausland während der laufenden Hauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nach dem 27. Terminstag auf einmal krank in Rumänien?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    "Abhauen”/Fahren nach Rumänien, das kann "Eigenmacht” werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 405
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 19.08.2021 - 4 StR 410/20

    Fortsetzung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten

    Dagegen spielt nach der Rechtsprechung keine Rolle, ob anhand der dem Tatrichter bekannten Tatsachen Eigenmächtigkeit anzunehmen war; eine Bindung an die vom Tatrichter festgestellten Tatsachen besteht nicht (BGH, Urteil vom 26. Juni 1957 - 2 StR 182/57, BGHSt 10, 304; Urteil vom 26. Juli 1961 - 2 StR 575/60, BGHSt 16, 178, 180; Beschluss vom 8. Januar 1997 - 5 StR 625/96; Beschluss vom 6. Juni 2001 - 2 StR 194/01 Rn. 7; Beschluss vom 27. Juni 2018 - 1 StR 616/17 Rn. 14 ff.; offengelassen in BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 282/11; missverständlich BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 StR 474/11; für Bindung des Revisionsgerichts an die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Tatrichters Becker in LR-StPO, 27. Aufl., § 231 Rn. 44; Maatz, DRiZ 1991, 200).
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