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   BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19   

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BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19 (https://dejure.org/2020,38511)
BGH, Entscheidung vom 19.08.2020 - 1 StR 474/19 (https://dejure.org/2020,38511)
BGH, Entscheidung vom 19. August 2020 - 1 StR 474/19 (https://dejure.org/2020,38511)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 13 Abs. 1 StGB; § 1901a BGB
    Versuchter Verdeckungsmord (Vorsatz: Möglichkeit der Verdeckungsabsicht bei bedingtem Tötungsvorsatz, Verdeckungsabsicht als treibendes Motiv); Totschlag durch Unterlassen (Anforderungen an einen Eventualvorsatz hinsichtlich der hypothetischen Kausalität der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 1 StGB, § 22 StGB, § 23 Abs 1 StGB, § 211 StGB

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen verssuchtem Mord ; Versuchtenr Verdeckungsmord durch Unterlassen nach Medikamentenverwechslung bei einem Palliativpatienten durch Pflegekräfte; Voraussetzungen des bedingten Tötungsvorsatzes

  • rewis.io

    Versuchter Verdeckungsmord durch Unterlassen nach Medikamentenverwechslung bei einem Palliativpatienten durch eine Pflegekraft: Würdigung eines möglichen Motivbündels und des tatbeherrschenden Ziels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen verssuchtem Mord; Versuchtenr Verdeckungsmord durch Unterlassen nach Medikamentenverwechslung bei einem Palliativpatienten durch Pflegekräfte; Voraussetzungen des bedingten Tötungsvorsatzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vorsatzelement bei hypothetischer Kausalität

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die verwechselten Medikamente - oder: der versuchte Verdeckungsmord durch Unterlassen

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Versuchter Verdeckungsmord durch Unterlassen nach Medikamentenverwechslung bei einem Palliativpatienten durch Pflegekräfte

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Der Vorsatz auf die Quasikausalität

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 545
  • StV 2021, 367
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 10.11.2010 - 2 StR 320/10

    Versuchter Totschlag und rechtfertigender Behandlungsabbruch (erforderliches

    Auszug aus BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19
    Nur dann, wenn eine selbstbestimmte Entscheidung des Geschädigten nicht mehr erreichbar gewesen wäre, stellt sich die Frage, ob eine Rechtfertigung nach den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof für einen rechtfertigenden Behandlungsabbruch in Übereinstimmung mit dem (mutmaßlichen) Patientenwillen entwickelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 2010 - 2 StR 454/09, BGHSt 55, 191 Rn. 12 ff.; Beschluss vom 10. November 2010 - 2 StR 320/10 Rn. 10 ff.; Eser/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, in StGB, 30. Aufl., Vorbem. zu §§ 211 ff. Rn. 28 ff.; Spickhoff/Knauer/Brose, Medizinrecht, 3. Aufl., § 216 StGB Rn. 6 ff.), für Fälle der Zustandsverschlechterung nach einer Medikamentenverwechslung überhaupt in Betracht kommen kann.

    Jedenfalls ist der Senat für die hier vorliegende Sachverhaltsgestaltung - unabhängig von der weiteren umstrittenen Frage, ob die Einhaltung des in § 1901a Abs. 1 und 2, § 1901b, § 1904 BGB vorgesehenen Verfahrens, welches ein bestimmtes Vorgehen zwischen Arzt und Bevollmächtigtem oder Betreuer vorsieht, Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Strafbefreiung ist (vgl. wohl zu Recht ablehnend etwa Eser/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., Vorbem. zu §§ 211 ff. Rn. 28j; Spickhoff/Knauer/Brose, Medizinrecht, 3. Aufl., § 216 StGB Rn. 22 und § 223 StGB Rn. 61 jeweils mwN zum Streitstand; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2017 - XII ZB 604/15, NJW 2017, 1737, 1738 Rn. 14 f.; anderer Auffassung BGH, Beschluss vom 10. November 2010 - 2 StR 320/10 Rn. 12; offen gelassen BGH, Urteil vom 25. Juni 2010 - 2 StR 454/09, BGHSt 55, 191 Rn. 25) - der Auffassung, dass eine Pflegekraft die Entscheidung, dass keine weitere Behandlung stattfindet, nur in Absprache mit einem Arzt, der allein die medizinische Indikation von möglichen Behandlungsmaßnahmen nach der Medikamentenverwechslung zu bestimmen hat, treffen durfte.

  • BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09

    Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist

    Auszug aus BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19
    Nur dann, wenn eine selbstbestimmte Entscheidung des Geschädigten nicht mehr erreichbar gewesen wäre, stellt sich die Frage, ob eine Rechtfertigung nach den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof für einen rechtfertigenden Behandlungsabbruch in Übereinstimmung mit dem (mutmaßlichen) Patientenwillen entwickelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 2010 - 2 StR 454/09, BGHSt 55, 191 Rn. 12 ff.; Beschluss vom 10. November 2010 - 2 StR 320/10 Rn. 10 ff.; Eser/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, in StGB, 30. Aufl., Vorbem. zu §§ 211 ff. Rn. 28 ff.; Spickhoff/Knauer/Brose, Medizinrecht, 3. Aufl., § 216 StGB Rn. 6 ff.), für Fälle der Zustandsverschlechterung nach einer Medikamentenverwechslung überhaupt in Betracht kommen kann.

    Jedenfalls ist der Senat für die hier vorliegende Sachverhaltsgestaltung - unabhängig von der weiteren umstrittenen Frage, ob die Einhaltung des in § 1901a Abs. 1 und 2, § 1901b, § 1904 BGB vorgesehenen Verfahrens, welches ein bestimmtes Vorgehen zwischen Arzt und Bevollmächtigtem oder Betreuer vorsieht, Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Strafbefreiung ist (vgl. wohl zu Recht ablehnend etwa Eser/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., Vorbem. zu §§ 211 ff. Rn. 28j; Spickhoff/Knauer/Brose, Medizinrecht, 3. Aufl., § 216 StGB Rn. 22 und § 223 StGB Rn. 61 jeweils mwN zum Streitstand; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2017 - XII ZB 604/15, NJW 2017, 1737, 1738 Rn. 14 f.; anderer Auffassung BGH, Beschluss vom 10. November 2010 - 2 StR 320/10 Rn. 12; offen gelassen BGH, Urteil vom 25. Juni 2010 - 2 StR 454/09, BGHSt 55, 191 Rn. 25) - der Auffassung, dass eine Pflegekraft die Entscheidung, dass keine weitere Behandlung stattfindet, nur in Absprache mit einem Arzt, der allein die medizinische Indikation von möglichen Behandlungsmaßnahmen nach der Medikamentenverwechslung zu bestimmen hat, treffen durfte.

  • BGH, 24.04.2018 - 1 StR 160/18

    Verdeckungsmord (Verdeckung einer anderen Tat: Bildung des Tötungsvorsatzes als

    Auszug aus BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19
    So kommt die Annahme von Verdeckungsabsicht im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Tod des Opfers nicht mit direktem Vorsatz angestrebt, sondern nur bedingt vorsätzlich in Kauf genommen wird, wenn nicht im Einzelfall der Tod des Opfers sich als zwingend notwendige Voraussetzung einer Verdeckung darstellt (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - 1 StR 160/18 Rn. 12 mwN).

    Voraussetzung ist aber stets, dass die Verdeckungshandlung selbst nach der Vorstellung des Täters Mittel der Verdeckung sein soll (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - 1 StR 160/18 Rn. 12; Müko-StGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 245 f.).

  • BGH, 06.10.2004 - 1 StR 286/04

    Verdeckungsmord und niedrige Beweggründe (Verdeckungsabsicht; Beurteilung bei

    Auszug aus BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19
    Kommen bei der Prüfung der subjektiven Mordmerkmale verschiedene, möglicherweise zusammenwirkende Motive des Täters in Betracht (sogenanntes Motivbündel), hat das Tatgericht sämtliche wirkmächtigen Elemente in seine Würdigung einzubeziehen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2004 - 1 StR 286/04 Rn. 16; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 211 Rn. 68c).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für den Verdeckungsmord anerkannt, dass auch die Absicht, durch Tötung eine Entdeckung früherer Straftaten zu vermeiden, mit anderen Beweggründen zusammenfallen kann; sie muss aber für sich gesehen Triebfeder des Täterhandelns sein (vgl. BGH, Urteile vom 6. Oktober 2004 - 1 StR 286/04 Rn. 16; vom 8. Juli 1975 - 5 StR 257/75, MDR bei Dallinger 1976, 15 und vom 8. November 1983 - 5 StR 517/83 Rn. 14).

  • BGH, 28.06.2017 - 5 StR 20/16

    Freispruch im Fall des "Göttinger Leberallokationsskandals" bestätigt

    Auszug aus BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19
    Der 5. Strafsenat hat in dieser Entscheidung für die Konstellation der hypothetischen Kausalität - hinsichtlich des Wissenselements des Vorsatzes - verlangt, dass dem Täter bewusst sein muss, dass der (Rettungs-)Erfolg mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit eintreten würde (BGH, Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 20/16, BGHSt 62, 223 Rn. 55).

    Die vom 5. Strafsenat zitierten Entscheidungen stützen nicht seine These, der Vorsatz verlange in Fällen der "Quasi-Kausalität' ein sicheres Wissen des Täters dahingehend, dass der (Rettungs-)Erfolg mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit eintreten würde (BGH, Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 20/16, BGHSt 62, 223 Rn. 55 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 28. Juli 1970 - 1 StR 175/70, MDR 1971, 361, 362 (bei Dallinger) und "wohl auch' Beschluss vom 6. März 2007 - 3 StR 497/06, NStZ 2007, 469; siehe im Einzelnen dazu Hoven, NStZ 2017, 707 f.; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 22 Rn. 31a f.).

  • BGH, 08.02.2017 - XII ZB 604/15

    Voraussetzungen einer für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bindenden

    Auszug aus BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19
    Jedenfalls ist der Senat für die hier vorliegende Sachverhaltsgestaltung - unabhängig von der weiteren umstrittenen Frage, ob die Einhaltung des in § 1901a Abs. 1 und 2, § 1901b, § 1904 BGB vorgesehenen Verfahrens, welches ein bestimmtes Vorgehen zwischen Arzt und Bevollmächtigtem oder Betreuer vorsieht, Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Strafbefreiung ist (vgl. wohl zu Recht ablehnend etwa Eser/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., Vorbem. zu §§ 211 ff. Rn. 28j; Spickhoff/Knauer/Brose, Medizinrecht, 3. Aufl., § 216 StGB Rn. 22 und § 223 StGB Rn. 61 jeweils mwN zum Streitstand; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2017 - XII ZB 604/15, NJW 2017, 1737, 1738 Rn. 14 f.; anderer Auffassung BGH, Beschluss vom 10. November 2010 - 2 StR 320/10 Rn. 12; offen gelassen BGH, Urteil vom 25. Juni 2010 - 2 StR 454/09, BGHSt 55, 191 Rn. 25) - der Auffassung, dass eine Pflegekraft die Entscheidung, dass keine weitere Behandlung stattfindet, nur in Absprache mit einem Arzt, der allein die medizinische Indikation von möglichen Behandlungsmaßnahmen nach der Medikamentenverwechslung zu bestimmen hat, treffen durfte.
  • BGH, 13.06.2002 - 4 StR 51/02

    Vollendeter Totschlag durch Unterlassen; Ingerenz (lebensgefährdende Behandlung);

    Auszug aus BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19
    Hinsichtlich der hypothetischen Kausalität genügt bedingter Vorsatz dahingehend, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, sein Eingreifen könne den Erfolg abwenden (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 96/84, BGHSt 32, 367, 370; vom 16. Februar 2000 - 2 StR 582/99 Rn. 18 f. und vom 11. April 2001 - 3 StR 456/00, BGHSt 46, 373, 379; implizit auch Urteil vom 6. Mai 1960 - 4 StR 117/60, BGHSt 14, 282, 284; Beschlüsse vom 3. Mai 1984 - 4 StR 266/84 Rn. 4 und vom 13. Juni 2002 - 4 StR 51/02 Rn. 6; Roxin, Strafrecht, Allgemeiner Teil II, 2003, § 31 Rn. 186; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 13 Rn. 87; LK-StGB/Weigend, 13. Aufl., § 13 Rn. 73; SSW-StGB/Kudlich, 4. Aufl., § 13 Rn. 38).
  • BGH, 19.06.1975 - 3 StR 160/75

    Verjährung einer Strafandrohung aufgrund Änderung der Strafandrohungen dieser

    Auszug aus BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für den Verdeckungsmord anerkannt, dass auch die Absicht, durch Tötung eine Entdeckung früherer Straftaten zu vermeiden, mit anderen Beweggründen zusammenfallen kann; sie muss aber für sich gesehen Triebfeder des Täterhandelns sein (vgl. BGH, Urteile vom 6. Oktober 2004 - 1 StR 286/04 Rn. 16; vom 8. Juli 1975 - 5 StR 257/75, MDR bei Dallinger 1976, 15 und vom 8. November 1983 - 5 StR 517/83 Rn. 14).
  • BGH, 03.05.1984 - 4 StR 266/84

    Unterbliebene Handlung - Verhinderung des Erfolgs - Vollendete Tat - Verurteilung

    Auszug aus BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19
    Hinsichtlich der hypothetischen Kausalität genügt bedingter Vorsatz dahingehend, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, sein Eingreifen könne den Erfolg abwenden (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 96/84, BGHSt 32, 367, 370; vom 16. Februar 2000 - 2 StR 582/99 Rn. 18 f. und vom 11. April 2001 - 3 StR 456/00, BGHSt 46, 373, 379; implizit auch Urteil vom 6. Mai 1960 - 4 StR 117/60, BGHSt 14, 282, 284; Beschlüsse vom 3. Mai 1984 - 4 StR 266/84 Rn. 4 und vom 13. Juni 2002 - 4 StR 51/02 Rn. 6; Roxin, Strafrecht, Allgemeiner Teil II, 2003, § 31 Rn. 186; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 13 Rn. 87; LK-StGB/Weigend, 13. Aufl., § 13 Rn. 73; SSW-StGB/Kudlich, 4. Aufl., § 13 Rn. 38).
  • BGH, 28.07.1970 - 1 StR 175/70

    Dachgeschoß in Flammen - unterlassenes Hinabwerfen der Kinder - §§ 212, 13 StGB,

    Auszug aus BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19
    Die vom 5. Strafsenat zitierten Entscheidungen stützen nicht seine These, der Vorsatz verlange in Fällen der "Quasi-Kausalität' ein sicheres Wissen des Täters dahingehend, dass der (Rettungs-)Erfolg mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit eintreten würde (BGH, Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 20/16, BGHSt 62, 223 Rn. 55 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 28. Juli 1970 - 1 StR 175/70, MDR 1971, 361, 362 (bei Dallinger) und "wohl auch' Beschluss vom 6. März 2007 - 3 StR 497/06, NStZ 2007, 469; siehe im Einzelnen dazu Hoven, NStZ 2017, 707 f.; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 22 Rn. 31a f.).
  • BGH, 06.05.1960 - 4 StR 117/60
  • BGH, 08.07.1975 - 5 StR 257/75

    Nichtvereidigung eines Zeugen - Schweigen der Sitzungsniederschrift - Auffasung

  • BGH, 11.04.2001 - 3 StR 456/00

    Unterlassungsvorsatz (Bewußtsein möglichen Handels); Pflichtwidrige Verwendung

  • BGH, 31.10.2019 - 1 StR 219/17

    Prozessbetrug (prozessrechtsakzessorische Auslegung der Tatbestandsmerkmale:

  • BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83

    Apollonia

  • BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19

    Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im "Berliner Raser-Fall"

  • BGH, 15.04.2013 - 3 StR 35/13

    Amtsaufklärungsgrundsatz (Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Vorhandensein

  • BGH, 22.08.2013 - 1 StR 378/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Führen

  • BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07

    Totschlag (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; vage Hoffnung); Mord

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 96/84

    Teilnahme am Suizid

  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

  • BGH, 16.02.2000 - 2 StR 582/99

    Garantenstellung aus vorangegangenem pflichtwidrigen Tun; Ingerenz; Kausalität

  • BGH, 16.08.2012 - 3 StR 237/12

    Abgrenzung von Körperverletzungsvorsatz und bedingtem Tötungsvorsatz

  • BGH, 26.11.2014 - 2 StR 54/14

    Bedingter Tötungsvorsatz (umfassende Gesamtwürdigung durch Tatrichter)

  • BGH, 27.08.2013 - 2 StR 148/13

    Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz (voluntatives Vorsatzelement; erforderliche

  • BGH, 06.03.2007 - 3 StR 497/06

    Totschlag (Unterlassen; Rettungsmöglichkeit); bedingter Vorsatz (Erkennen der

  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

    Soweit die Beschwerdeführerin rügt, die Strafkammer sei in fehlerhafter Weise von einem einheitlichen Tatentschluss ausgegangen, unternimmt sie - revisionsrechtlich unbehelflich - den Versuch, ihre eigenen Wertungen an die Stelle des Tatrichters zu setzen (vgl. nur BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 1 StR 474/19 Rn. 19).
  • BGH, 31.03.2021 - 2 StR 109/20

    Urteil des Landgerichts Limburg zum Tod von Josephine aufgehoben

    Gegenstand des Vorsatzes müssen bei Unterlassungen neben der Untätigkeit aber auch die physisch-reale Handlungsmöglichkeit, der Eintritt des Erfolges, die Quasi-Kausalität sowie die eine objektive Zurechnung begründenden Umstände sein (vgl. BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 1 StR 474/19, NJW 2021, 326, 327).
  • BGH, 09.03.2022 - 4 StR 200/21

    Anfragebeschluss; versuchtes Unterlassungsdelikt (bedingter Vorsatz:

    Hinsichtlich der hypothetischen Kausalität genügt bedingter Vorsatz; er liegt vor, wenn der Täter mit der Möglichkeit rechnet, sein Eingreifen könne den tatbestandlichen Erfolg abwenden (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2021 - 2 StR 491/20 Rn. 22; Urteil vom 4. August 2021 - 2 StR 178/20 Rn. 21; Urteil vom 19. August 2020 - 1 StR 474/19, NJW 2021, 326 Rn. 16; Urteil vom 29. Juni 2016 - 2 StR 588/15 Rn. 23; vgl. auch BGH, Urteil vom 13. Januar 2005 - 4 StR 469/04, juris Rn. 16; Urteil vom 4. Juli 1984 - 3 StR 96/84, BGHSt 32, 367, 370).

    Diese Grundsätze gelten für Begehungsdelikte und Unterlassungstaten gleichermaßen (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 2021 - 2 StR 178/20, StV 2022, 162; Beschluss vom 23. Februar 2021 - 3 StR 488/20 Rn. 11; Urteil vom 19. August 2020 - 1 StR 474/19, NJW 2021, 326 Rn. 14; st. Rspr.; siehe auch BGH, Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 20/16 Rn. 47).

    Weitere Ausführungen hierzu sind nicht veranlasst, denn der 1. Strafsenat hat selbst dargelegt, dass diese Entscheidung die Rechtsauffassung des 5. Strafsenats nicht stützt und die hier vertretene Rechtsauffassung bestätigt (BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 1 StR 474/19, NJW 2021, 326 Rn. 21).

  • BGH, 31.01.2024 - AK 1/24

    Dringender Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen

    Diesbezüglich erschließt es sich nicht ohne Weiteres, dass neben dem weiteren subjektiven Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe der leitende, die Tat prägende Handlungsantrieb des Angeschuldigten auf Verdeckung einer Straftat gerichtet war (vgl. BGH, Urteile vom 6. Oktober 2004 - 1 StR 286/04, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 16; vom 19. August 2020 - 1 StR 474/19, NJW 2021, 926 Rn. 27 mwN; MüKoStGB/Schneider, 4. Aufl., § 211 Rn. 229 mwN).
  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 491/20

    Totschlag durch Unterlassen (Garantenstellung: Eltern-Kind-Beziehung, familiäre

    Hinsichtlich der hypothetischen Kausalität genügt bedingter Vorsatz dahin, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, sein Eingreifen könne den Erfolg abwenden (vgl. BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 1 StR 474/19, NJW 2021, 326, 327 mwN).
  • BGH, 23.02.2021 - 3 StR 488/20

    Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei Verurteilung wegen versuchten

    Diese Grundsätze gelten sowohl für Begehungsdelikte als auch für Unterlassungstaten (vgl. nur BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 1 StR 474/19, NJW 2021, 326 Rn. 14 ff. mwN).
  • BGH, 04.08.2021 - 2 StR 178/20

    Mord (bedingter Tötungsvorsatz: Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit,

    Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (vgl. BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 1 StR 474/19, NJW 2021, 326, 327 mwN).

    Hinsichtlich der hypothetischen Kausalität genügt bedingter Vorsatz dahingehend, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, sein Eingreifen könne den Erfolg abwenden (vgl. BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 1 StR 474/19, NJW 2021, 326, 327 mwN; Roxin, Strafrecht, Allgemeiner Teil II, 2003, § 31 Rn. 186; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 13 Rn. 87; LK-StGB/Weigend, 13. Aufl., § 13 Rn. 73; SSW-StGB/Kudlich, 4. Aufl., § 13 Rn. 38).

    Die Schwurgerichtskammer hat zum einen nicht berücksichtigt, dass für eine Vertuschung seines vorangegangenen Fehlverhaltens der Eintritt des Todes von B. nicht erforderlich war, ihm vielmehr daran gelegen sein konnte, dass der Tod gerade nicht eintritt (vgl. BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 1 StR 474/19, NJW 2021, 326, 328).

  • BGH, 16.02.2021 - 2 StR 391/20

    Mord (Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage im Hinblick auf die

    Geht der Täter dagegen davon aus, dass nur der Tod des Opfers zur Vortatverdeckung führt, können Verdeckungsabsicht und lediglich bedingter Tötungsvorsatz nicht nebeneinander angenommen werden (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 239/10, juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 1 StR 474/19, NJW 2021, 326, 328 f.; Beschlüsse vom 29. Januar 2020 - 4 StR 564/19, juris Rn. 6; vom 24. April 2018 - 1 StR 160/18, juris Rn. 12; Urteil vom 15. Februar 2018 - 4 StR 361/17, juris Rn. 11, jew. mwN).
  • BGH, 17.03.2021 - 2 StR 359/20

    Anrechnung der Auslieferungshaft in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union

    bb) Wurde das gefesselte und geknebelte Opfer, das auf dem Bauch im Bett lag, so niedergedrückt, dass dies zum Ersticken beitrug, so kann das Knien auf dem Rücken des Opfers auf direkten Tötungsvorsatz des Handelnden hinweisen; dies würde mit der vom Landgericht dem Angeklagten zugerechneten Verdeckungsabsicht korrespondieren (zum Zusammentreffen mit bedingtem Tötungsvorsatz BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 1 StR 474/19, NJW 2021, 326, 329 mwN).
  • BGH, 27.07.2022 - 1 StR 145/22

    Kostenbeschwerde

    Auf die Revision der Mitangeklagten N. hatte der Senat dieses Urteil - unter Erstreckung auf die Angeklagten D. und P. gemäß § 357 Satz 1 StPO - mit den Feststellungen aufgehoben (Urteil vom 19. August 2020 - 1 StR 474/19).
  • BGH, 10.05.2022 - 5 StR 28/22

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz

  • BGH, 16.05.2023 - 1 StR 90/23

    Versuchter Mord durch Unterlassen; Prüfung des Mordmerkmals der

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