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   BGH, 20.11.2013 - 1 StR 476/13   

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https://dejure.org/2013,38701
BGH, 20.11.2013 - 1 StR 476/13 (https://dejure.org/2013,38701)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2013 - 1 StR 476/13 (https://dejure.org/2013,38701)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2013 - 1 StR 476/13 (https://dejure.org/2013,38701)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 92
  • StV 2014, 478
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.02.2000 - 1 StR 33/00

    Absolute Beweiskraft des Protokolls; "Konnexität zwischen Beweistatsache und

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - 1 StR 476/13
    Hiervon geht auch der Senat aus: Nachdem die Staatsanwaltschaft keine Revisionsgegenerklärung abgegeben hat und auch die Jugendkammer sich zu keiner dienstlichen Äußerung veranlasst gesehen hat, sieht er keinen Grund, das Vorbringen der Revision anzuzweifeln und von der ihm an sich offen stehenden Möglichkeit Gebrauch zu machen, den Ablauf der Hauptverhandlung in diesem Punkt freibeweislich zu klären (vgl. schon BGH, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 1 StR 33/00).
  • BGH, 22.03.2006 - 1 StR 75/06

    Sexuelle Nötigung (hilflose Lage; sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - 1 StR 476/13
    a) Gründe des Einzelfalles, die gegen die Anwendbarkeit dieser Bestimmung sprechen könnten, weil es um die Bemessung einer Jugendstrafe geht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 404/09), vermag der Senat hier nicht zu erkennen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. März 2006 - 1 StR 75/06 zu einer ebenso wie hier wegen Mordes in Tateinheit mit einem Sexualdelikt verhängten Jugendstrafe).
  • BGH, 23.09.2003 - 1 StR 292/03

    Verwertbarkeit prozessordnungsgemäß festgestellter, wegen Verjährung aber nicht

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - 1 StR 476/13
    b) Ob der unterbliebene Hinweis erforderlich gewesen wäre, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, ohne dass sich starre Regeln aufstellen ließen (BGH, Beschluss vom 23. September 2003 - 1 StR 292/03 mwN).
  • BGH, 27.10.2009 - 3 StR 404/09

    Angemessene Rechtsfolge (Jugendstrafe; Zurückhaltung des Revisionsgerichts;

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - 1 StR 476/13
    a) Gründe des Einzelfalles, die gegen die Anwendbarkeit dieser Bestimmung sprechen könnten, weil es um die Bemessung einer Jugendstrafe geht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 404/09), vermag der Senat hier nicht zu erkennen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. März 2006 - 1 StR 75/06 zu einer ebenso wie hier wegen Mordes in Tateinheit mit einem Sexualdelikt verhängten Jugendstrafe).
  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 157/10

    Strafschärfende Berücksichtung ausgeschiedener Taten und Gesetzesverletzungen

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - 1 StR 476/13
    Der Senat teilt allerdings nicht ihre Auffassung, dass ein solcher Hinweis als wesentliche Verfahrensförmlichkeit aus dem Protokoll der Hauptverhandlung ersichtlich sein müsste (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10 mwN).
  • BGH, 20.12.2006 - 1 StR 595/06

    Angemessene Rechtsfolge (eigene Strafzumessung des Revisionsgerichts in

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - 1 StR 476/13
    Die hier vorliegende Fallgestaltung ähnelt strukturell vielmehr der einer Fallgestaltung, dass nach BZRG nicht mehr berücksichtigungsfähige Vorverurteilungen strafschärfend berücksichtigt worden sind, in der § 354 Abs. 1a StPO angewendet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 1 StR 595/06).
  • BGH, 15.01.2014 - 1 StR 379/13

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Voraussetzungen;

    Diesem Vorbringen ist die Staatsanwaltschaft in ihrer Revisionsgegenerklärung nicht entgegengetreten (zur Bedeutung der Revisionsgegenerklärung vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 2013 - 1 StR 476/13; vom 22. August 2006 - 1 StR 293/06, BGHSt 51, 84, jew. mwN).
  • KG, 27.08.2019 - 161 Ss 123/19

    Diebstahl mit Waffen: Eignung einer Nagelschere zur Verletzungsherbeiführung

    Nur ergänzend merkt der Senat unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. November 2013 (NStZ-RR 2014, 92) an, dass eine Nagelschere nach ihrer objektiven Beschaffenheit nicht nur abstrakt geeignet ist, einem Opfer - etwa bei einer Verwendung als Stichwerkzeug - erhebliche Verletzungen zuzufügen, sondern sich derartige Taten bereits tatsächlich mit schwersten Folgen für das Opfer ereignet haben.
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