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   BGH, 26.06.2019 - 1 StR 476/18   

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BGH, 26.06.2019 - 1 StR 476/18 (https://dejure.org/2019,21917)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2019 - 1 StR 476/18 (https://dejure.org/2019,21917)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2019 - 1 StR 476/18 (https://dejure.org/2019,21917)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
    Strafzumessung (erforderliche Darstellung im Urteil: nur bestimmende Zumessungsgründe, keine erschöpfende Aufzählung aller in Betraft kommenden Erwägungen erforderlich)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 64 StGB, § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 46 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Annahme von direktem Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht des Täters durch Stiche mit dem Schraubenzieher in Brust und Rücken des vergewaltigten Opfers i.R.d. Beweiswürdigung wegen versuchten Mordes

  • Wolters Kluwer

    Annahme von direktem Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht des Täters durch Stiche mit dem Schraubenzieher in Brust und Rücken des vergewaltigten O...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 23 Abs. 2 ; StGB § 49 Abs. 1
    Annahme von direktem Tötungsvorsatz und Verdeckungsabsicht des Täters durch Stiche mit dem Schraubenzieher in Brust und Rücken des vergewaltigten Opfers i.R.d. Beweiswürdigung wegen versuchten Mordes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versuchter Mord - und die versagte Strafrahmenverschiebung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.04.2019 - 3 StR 31/19

    Umfang des Anfechtungswillen bei von der Staatsanwaltschaft eingelegtem

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - 1 StR 476/18
    Das Revisionsgericht kann nach ständiger Rechtsprechung nur eingreifen, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen wird oder sich die verhängte Strafe von ihrer Bestimmung eines gerechten Schuldausgleichs so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatgericht eingeräumten Spielraums liegt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteile vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 477/18, NStZ-RR 2019, 105 und vom 4. April 2019 - 3 StR 31/19 Rn. 15, jeweils mwN).

    Aus dem Umstand, dass ein für die Zumessung bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, das Tatgericht habe ihn nicht gesehen oder nicht gewertet (BGH, Urteil vom 4. April 2019 - 3 StR 31/19 Rn. 15 mwN).

  • BGH, 08.11.2018 - 4 StR 269/18

    Revisionsbegründung (Auslegung der Rechtsmittelerklärung); Nachträgliche Bildung

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - 1 StR 476/18
    c) Die von der Revision beanstandete Versagung eines Härteausgleichs bei der Gesamtstrafenbildung (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 2 StR 403/09, BGHSt 55, 1, 3 ff.; Urteil vom 8. November 2018 - 4 StR 269/18 Rn. 19) erweist sich ebenfalls als rechtsfehlerfrei, da keine auszugleichende Härte vorliegt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 5 StR 479/18 Rn. 32).
  • BGH, 04.12.2018 - 1 StR 477/18

    Strafzumessung (Revisibilität; Voraussetzungen generalpräventiver Erwägungen;

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - 1 StR 476/18
    Das Revisionsgericht kann nach ständiger Rechtsprechung nur eingreifen, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen wird oder sich die verhängte Strafe von ihrer Bestimmung eines gerechten Schuldausgleichs so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatgericht eingeräumten Spielraums liegt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteile vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 477/18, NStZ-RR 2019, 105 und vom 4. April 2019 - 3 StR 31/19 Rn. 15, jeweils mwN).
  • BGH, 22.11.2017 - 2 StR 166/17

    Versuch (Strafmilderung: Voraussetzungen)

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - 1 StR 476/18
    Es hat diese aufgrund einer Gesamtschau der schuldrelevanten Umstände beantwortet und dabei vor allem die versuchsbezogenen Gesichtspunkte, insbesondere die Nähe zur Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuchs und die eingesetzte kriminelle Energie umfassend gewürdigt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. November 2017 - 2 StR 166/17, NStZ-RR 2018, 102, 103 mwN).
  • BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - 1 StR 476/18
    Auch den Zeitablauf zwischen Tat und Urteil, der zu den Umständen gehört, die nach am Einzelfall orientierten Maßgaben Einfluss auf die Bemessung der Strafe gewinnen können (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17, BGHSt 62, 184 Rn. 25), hat das Landgericht ersichtlich in Betracht gezogen und als Umstand für die Strafzumessung nicht unberücksichtigt gelassen.
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - 1 StR 476/18
    Das Revisionsgericht kann nach ständiger Rechtsprechung nur eingreifen, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstoßen wird oder sich die verhängte Strafe von ihrer Bestimmung eines gerechten Schuldausgleichs so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatgericht eingeräumten Spielraums liegt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; Urteile vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 477/18, NStZ-RR 2019, 105 und vom 4. April 2019 - 3 StR 31/19 Rn. 15, jeweils mwN).
  • BGH, 20.01.2010 - 2 StR 403/09

    Härteausgleich durch Vollstreckungslösung bei der Verhängung lebenslanger

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - 1 StR 476/18
    c) Die von der Revision beanstandete Versagung eines Härteausgleichs bei der Gesamtstrafenbildung (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 2 StR 403/09, BGHSt 55, 1, 3 ff.; Urteil vom 8. November 2018 - 4 StR 269/18 Rn. 19) erweist sich ebenfalls als rechtsfehlerfrei, da keine auszugleichende Härte vorliegt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 5 StR 479/18 Rn. 32).
  • BGH, 23.01.2019 - 5 StR 479/18

    Betrug (Vermögensschaden; keine Kompensation der Kaufpreiszahlung durch faktische

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - 1 StR 476/18
    c) Die von der Revision beanstandete Versagung eines Härteausgleichs bei der Gesamtstrafenbildung (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 2 StR 403/09, BGHSt 55, 1, 3 ff.; Urteil vom 8. November 2018 - 4 StR 269/18 Rn. 19) erweist sich ebenfalls als rechtsfehlerfrei, da keine auszugleichende Härte vorliegt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 5 StR 479/18 Rn. 32).
  • BGH, 01.06.2022 - 6 StR 191/22

    Grundsätze der Strafzumessung (bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt:

    Dies stellt einen Erörterungsmangel dar, weil es sich insoweit um einen bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17, BGHSt 62, 184, 192; Urteil vom 26. Juni 2018 - 1 StR 476/18).
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