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   BGH, 24.10.2012 - 1 StR 485/12   

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https://dejure.org/2012,36565
BGH, 24.10.2012 - 1 StR 485/12 (https://dejure.org/2012,36565)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2012 - 1 StR 485/12 (https://dejure.org/2012,36565)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - 1 StR 485/12 (https://dejure.org/2012,36565)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 30 Abs. 1 StGB; § 338 Nr. 4 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Versuchte Anstiftung zum Mord (Abgrenzung von der Vorbereitung); absoluter Revisionsgrund der örtlichen Unzuständigkeit des Gerichts (Darlegungsvoraussetzungen bei der Verfahrensrüge)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 StPO, § 338 Nr 4 StPO, § 344 Abs 2 StPO
    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Begründung der Verfahrensrüge der örtlichen Unzuständigkeit

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Maß der Gewissheit eines Gerichts hinsichtlich der zuständigkeitsbegründenden Umstände

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Begründung der Verfahrensrüge der örtlichen Unzuständigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 16
    Anforderungen an das Maß der Gewissheit eines Gerichts hinsichtlich der zuständigkeitsbegründenden Umstände

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 300
  • StV 2013, 552
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.03.2011 - 3 StR 460/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tätigkeitsdelikt); örtliche

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - 1 StR 485/12
    Der Beschwerdeführer darf sich insbesondere nicht auf die Anklage beschränken, sondern muss alle für die Zuständigkeitsbestimmung relevanten Erkenntnisse des Ermittlungsverfahrens (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 31. März 2011 - 3 StR 460/10) vortragen.

    Diese Umstände müssen nicht "geklärt" sein; vielmehr genügt es, wenn im Zeitpunkt der Eröffnungsentscheidung hinreichende Anhaltspunkte für die Zuständigkeit vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2011 - 3 StR 460/10).

  • BGH, 21.04.1994 - 4 StR 136/94

    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Zuständigkeitserklärung durch

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - 1 StR 485/12
    Bei der Rüge der örtlichen Unzuständigkeit des erkennenden Gerichts sind dies neben den im Hinblick auf § 16 StPO zur Vermeidung einer Rügepräklusion erforderlichen Tatsachen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 1994 - 4 StR 136/94, BGHSt 40, 120 ff.) alle Umstände, die für die gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung im Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses maßgeblich waren.
  • BGH, 23.09.2008 - 1 StR 484/08

    Indizielle Präklusion bei Beweisanträgen durch Fristsetzung zur Stellung von

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - 1 StR 485/12
    Der Beschwerdeführer muss die Tatsachen, die den behaupteten Verfahrensmangel begründen, so vollständig und genau mitteilen, dass das Revisionsgericht auf Grund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGH, Beschluss vom 23. September 2008 - 1 StR 484/08).
  • BGH, 19.09.2017 - 5 StR 593/16

    Rechtsfehlerhafte Annahme fehlender örtlicher Zuständigkeit (Einwand der

    Für die dort noch vorzunehmende Prüfung ist vielmehr allein maßgeblich, ob im Zeitpunkt der Eröffnungsentscheidung hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Bestehen eines die örtliche Zuständigkeit begründenden Gerichtsstands gegeben waren (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 1 StR 485/12, NStZ 2013, 300, 301 mwN).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2014 - 3 Ws 2/14

    Örtlich zuständiges Gericht bei Tabaksteuerhinterziehung

    Hierfür müssen hinreichende Anhaltspunkte bestehen (BGH, NStZ 2013, 300).
  • BGH, 10.12.2014 - 2 StR 170/13

    Spezialitätsgrundsatz (Fortfall der Bindung durch Verweilen im Bundesgebiet;

    Die Rüge der örtlichen Unzuständigkeit des Landgerichts greift - unbeschadet der Frage ihrer Zulässigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 1 StR 485/12, NStZ 2013, 300 f.) - jedenfalls in der Sache nicht durch.
  • BGH, 07.10.2021 - 1 StR 77/21

    Rüge der örtlichen Zuständigkeit (keine erneute Überprüfung des Vorliegens eines

    Für die auf den Einwand gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 StPO noch vorzunehmende Prüfung ist vielmehr allein maßgeblich, ob im Zeitpunkt der Eröffnungsentscheidung hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Bestehen eines die örtliche Zuständigkeit begründenden Gerichtsstands gegeben waren (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2017 - 5 StR 593/16 Rn. 12; Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 1 StR 485/12 Rn. 12; jeweils mwN).
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