Rechtsprechung
   BGH, 07.01.1986 - 1 StR 486/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1808
BGH, 07.01.1986 - 1 StR 486/85 (https://dejure.org/1986,1808)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1986 - 1 StR 486/85 (https://dejure.org/1986,1808)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1986 - 1 StR 486/85 (https://dejure.org/1986,1808)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,1808) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Schaden bei Betrug durch Täuschung über eine dingliche Sicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kreditbetrug - Sicherheit - Vermögensschaden - Mithaftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB (1975) § 263
    Schaden beim Kreditbetrug

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1183
  • MDR 1986, 420
  • NStZ 1986, 218
  • StV 1986, 203
  • BB 1986, 2018
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 10.08.2017 - 3 StR 549/16

    Zulässigkeit einer Verweisung bei sich nachträglich herausstellender

    Übertragen auf den hiesigen Fall bedeutet dies, dass bei der Realisierung der Bürgschaften erforderliche Mitwirkungs- und zu besorgende Gefährdungshandlungen des zu Gunsten der E. dolos vorgehenden Angeklagten einer Kompensation entgegenstehen, zumal persönliche Sicherheiten ohnehin regelmäßig riskanter als dingliche Rechtspositionen - hier das vertragsgemäß zu erwerbende Eigentum - sind (vgl. BGH, Urteil vom 7. Januar 1986 - 1 StR 486/85, NJW 1986, 1183; MüKoStGB/Hefendehl aaO, § 263 Rn. 530).
  • BGH, 05.03.2009 - 3 StR 559/08

    Betrug (Kreditgewährung; Vermögensschaden; Berücksichtigung von Sicherheiten;

    Daher liegt im Falle eines Kreditbetruges auch dann, wenn der Darlehensrückzahlungsanspruch infolge der Leistungsunfähigkeit des Darlehensnehmers wertlos ist, ein Vermögensschaden nicht vor, soweit dem Kreditgeber werthaltige Sicherheiten gegeben worden sind, die sein Ausfallrisiko abdecken und die er ohne finanziellen und zeitlichen Aufwand, namentlich ohne Mitwirkung des Schuldners und ohne Gefährdung durch ihn, sofort nach Fälligkeit realisieren kann (vgl. BGH NStZ 1999, 353, 354; NJW 1986, 1183).
  • BGH, 02.06.1993 - 2 StR 144/93

    Gegenstand des Betrugsvorwurfs und strafrechtliche Verantwortung bei

    Trotz Vorspiegelung einer solchen Sicherheit entsteht aber kein Betrugsschaden, wenn der Rückzahlungsanspruch auch ohne die Sicherheit aufgrund der Vermögenslage des Darlehensnehmers oder sonstiger Umstände, die den Gläubiger vor einem Verlust seines Geldes schützen, wirtschaftlich sicher ist (RG JW 1934, 40; RGSt 74, 129 f.; BGH NJW 1964, 874; BGH StV 1985, 186 f.; 1986, 203; ähnlich: BGH wistra 1988, 188, 190).
  • BGH, 09.02.1995 - 4 StR 662/94

    Betrug - Täuschung - Kreditrisiko - Kredit - Sicherheiten - Befangenheit -

    Bestanden zum Zeitpunkt der Gewährung des Kredits bereits vollwertige Sicherheiten, die zur Deckung des Kreditrisikos ausreichten und ohne nennenswerte Schwierigkeiten verwertbar waren, gleichen diese den Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung aus (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 3 und 7; BGH MDR 1981, 810, 811; NJW 1986, 1183; wistra 1992, 142; Lackner in LK StGB 10. Aufl. § 263 Rdn. 217; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 263 Rdn. 31).
  • BGH, 08.05.1990 - 1 StR 52/90

    Einholung eines Steuerfachgutachtens - Persönlichkeitsstörung, der die Qualität

    Am Merkmal des Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung kann es allerdings fehlen, wenn der Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung durch ausreichende Sicherheiten wettgemacht wird, die das für den Gläubiger gegebene Risiko der Kreditgewährung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise voll abdecken (vgl. BGH NJW 1986, 1183; vgl. ferner BGHSt 15, 24 [BGH 03.06.1960 - 4 StR 121/60]).
  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 523/91

    Vorliegen des Betrugstatbestandes bei Erschleichen von Kreditmitteln durch

    Gleichwohl kann es nach gefestigter Rechtsprechung am Merkmal des Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung fehlen, wenn der Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung durch ausreichende Sicherheiten ausgeglichen wird, die es dem Gläubiger ermöglichen, sich ohne Schwierigkeiten wegen seiner Forderung zu befriedigen (vgl. BGH NJW 1986, 1183 m.w.N.).
  • BGH, 07.12.1993 - 5 StR 171/93

    Erfordernis der Ersetzung eines während einer früheren Hauptverhandlung

    Gleichwohl kann es nach gefestigter Rechtsprechung am Merkmal des Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung fehlen, wenn der Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung durch ausreichende Sicherheiten ausgeglichen wird, die das Risiko der Kreditgewährung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise abdecken und es dem Gläubiger ermöglichen, sich ohne Schwierigkeiten wegen seiner Forderung zu befriedigen (vgl. BGH wistra 1992, 142 und BGH NJW 1986, 1183 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht