Rechtsprechung
| BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 266 StGB; § 213 Abs. 1 StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 358 Abs. 2 StPO
Vorsatz und Vermögensnachteil bei der Untreue bei riskanten Handlungen (Gefährdungsschaden und endgültiger Vermögensnachteil; bedingter Vorsatz; direkter Vorsatz); Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Terminierung in Wirtschaftsstrafsachen; Verhandlungsdichte; Bedeutung des Zwischenverfahrens; Darlegungspflichten bei der Verfahrensrüge); Geltung des Verschlechterungsverbots auch bei der Vollstreckungslösung. - lexetius.com
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- rws-verlag.de
Untreue wegen pflichtwidriger Risikogeschäfte zu Lasten der Kapitalanleger
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Terminierung in Wirtschaftsstrafsachen; Vorsatz und Vermögensnachteil bei Untreuehandlungen durch pflichtwidriges Eingehen von Risiken für fremdes Vermögen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Untreue wegen pflichtwidriger Risikogeschäfte zu Lasten der Kapitalanleger
Besprechungen u.ä. (4)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Steuerstrafverfahren - BGH zur Verfahrensverzögerung: Eile mit Weile
- dr-livonius.de
(Entscheidungsanmerkung)
(RA'in Antje Klötzer, RA'in Dr. Hellen Schilling; StraFo 2008, 305)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Zum Gefährdungsschaden und zum Eventualvorsatz bei der Untreue (RA Markus Adick)
- zis-online.com
(Entscheidungsanmerkung)
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK; § 266 Abs. 1 StGB
Vorsatz und Vermögensnachteil bei Untreue (Wiss. Mitarbeiterin Stefanie Selle / Wiss. Mitarbeiter Christopher Wietz, Düsseldorf; ZIS 2008, 471)
Sonstiges (7)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 20.03.2008, Az.: 1 StR 488/07 (Zum Vorsatz und zum Vermögensnachteil bei Untreuehandlungen durch pflichtwidriges Eingehen von Risiken für fremdes Vermögen)" von Prof. Dr. Werner Beulke und Wiss.Mit. Tobias Witzigmann, original erschienen in: JR 2008, 426 - 435.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 20.03.2008, Az.: 1 StR 488/07 (Vorsatz und Vermögensnachteil bei Untreuehandlungen durch pflichtwidriges Eingehen von Risiken für fremdes Vermögen)" von RAin Antje Klötzer und RAin Dr. Hellen Schilling, original erschienen in: StraFO 2008, 305 - 307.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Der Gefährdungsschaden bei § 266 in der Rechtsprechung des BGH" von RiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer, original erschienen in: StraFO 2008, 269 - 277.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 20.03.2008, Az.: 1 StR 488/07 (Vorsatz bei Untreue)" von Dr. Jens Peglau, original erschienen in: wistra 2008, 430 - 432.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 20.03.2008, Az.: 1 StR 488/07 (Vorsatz bei Untreue)" von RA Dr. Carsten Wegner, original erschienen in: wistra 2008, 347 - 348.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 20.3.2008, Az.: 1 StR 488/07 (Bei Anwendung der Strafzumessungslösung bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung...)" von VorsRiBGH a.D. Dr. Gerhard Schäfer, original erschienen in: JR 2008, 302 - 304.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Zur Quadratur des Kreises in der Dogmatik des Gefährdungsschadens" von Prof. Dr. Dres. h.c. Bernd Schünemann, original erschienen in: NStZ 2008, 430 - 434.
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 16.03.2007 - 24 KLs 631 Js 39633/98
- BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2008, 2451
- ZIP 2008, 1426
- NStZ 2008, 457
- StV 2008, 414
- JR 2008, 299
- JR 2008, 426
Wird zitiert von ... (22)
- BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08
Präzisierungsgebot Untreuetatbestand
Soweit Unsicherheiten verbleiben, ist unter Beachtung des Zweifelssatzes der (Mindest-)Schaden im Wege der Schätzung zu ermitteln (vgl. BGHSt 30, 388 ; BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07 -, NJW 2008, S. 2451 ;… Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08 -, NStZ 2009, S. 330 ;… Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 410/09 -, juris, Rn. 7).Die Ausdrücke "Gefährdungsschaden" oder "schadensgleiche Vermögensgefährdung" weisen mithin in der Sache nicht etwa auf eine richterrechtlich geschaffene besondere Kategorie von Gefährdungsdelikten hin; sie bezeichnen vielmehr eine nicht drohende, sondern eingetretene Vermögensminderung (…vgl. Fischer, StraFo 2008, S. 269 ;… Brüning/Wimmer, ZJS 2009, S. 94 ;… Otto, JZ 1985, S. 69 ;… ders., JZ 1993, S. 652 ;… zur Frage, ob angesichts dessen die Terminologie glücklich ist, vgl. einerseits Ransiek, ZStW , S. 634 , sowie BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08 -, NStZ 2009, S. 330 und vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07 -, NJW 2008, S. 2451 , andererseits Beulke/Witzigmann, JR 2008, S. 430 ;… Fischer, StraFo 2008, S. 269 ).
Ihr lässt sich nicht das von den Beschwerdeführern (ähnlich Klötzer/Schilling, StraFo 2008, S. 303 ) für absurd gehaltene Ergebnis entgegenhalten, dass sich tatsächlich in höherem Maße als erwartet erfolgende Rückzahlungen nicht mehr schadensmindernd auswirken; eine unvorhersehbare glückliche nachträgliche Entwicklung ist nicht geeignet, die wirtschaftliche Minderwertigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt - die sich, soweit erkannt, bei einer Veräußerung der betreffenden Vermögenswerte voll auswirken würde - nachträglich zu beseitigen.
- BGH, 13.09.2010 - 1 StR 220/09
Untreue (Pflichtwidrigkeit: Vermögensbezug, Gesetzlichkeitsprinzip, …
Stets ist zu prüfen, ob das verbotene Geschäft - wirtschaftlich betrachtet - nachteilig war (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 378, 379 mwN; BGH NJW 2008, 2451, 2452; siehe auch BVerfG…, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a. Rn. 102, 114).Deswegen sind eigenständige Feststellungen zum Vorliegen eines Nachteils geboten (BGH NJW 2008, 2451, 2452; BGH NStZ 2009, 330, 331; BGH NStZ 2010, 329, 330; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a. Rn. 112, 113 f. mwN).
Stets ist zu prüfen, ob das verbotene Geschäft - wirtschaftlich betrachtet - nachteilig war (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 4 StR 117/06, NStZ-RR 2006, 378, 379 mwN; BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07, NJW 2008, 2451, 2452; siehe auch BVerfG…, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a. Rn. 102, 114).
Deswegen sind eigenständige Feststellungen zum Vorliegen eines Nachteils geboten (BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07, NJW 2008, 2451, 2452; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, NStZ 2009, 330, 331; BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 410/09, NStZ 2010, 329, 330; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a. Rn. 112, 113 f. mwN).
- BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11
Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe (gerechter …
Die Ausführungen des Landgerichts zum Vorliegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung geben dem Senat jedoch Anlass, erneut (vgl. bereits BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07, BGHR StPO § 213 Terminierung 1) auf die Besonderheiten beim Ablauf des gerichtlichen Verfahrens in Wirtschaftsstrafsachen hinzuweisen:.Denn das gebotene gründliche Aktenstudium der Berufsrichter vor Eröffnung des Hauptverfahrens und Terminierung der Hauptverhandlung schlägt sich regelmäßig nicht in den Akten nieder (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07, BGHR StPO § 213 Terminierung 1).
b) Beim gerichtlichen Verfahren in Wirtschaftsstrafsachen bestehen Besonderheiten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07, BGHR StPO § 213 Terminierung 1), die regelmäßig einen Vorrang der Gründlichkeit vor der Schnelligkeit gebieten: Der Eingang einer Anklageschrift ist auch bei Wirtschaftsstrafkammern nicht vorhersehbar.
Am Ende einer intensiven Vorbereitung und der Eröffnungsberatung steht häufig nur ein Eröffnungsbeschluss, der aus einem Satz besteht (BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07, BGHR StPO § 213 Terminierung 1).
- BGH, 29.08.2008 - 2 StR 587/07
Fall Siemens; Untreue (endgültiger Vermögensnachteil: Einschränkung der …
Darauf, dass der auf diese Feststellung gestützte Schuldspruch der Rechtsprechung des Senats zu den Voraussetzungen des subjektiven Tatbestands der Untreue in Fällen so genannter Gefährdungsschäden wohl widerspricht (…vgl. Senatsurteil vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 499/06 = BGHSt 51, 100, 120 ff. [dazu Bernsmann GA 2007, 219, 229 ff.; Ransiek NJW 2007, 1727, 1729; Saliger NStZ 2007, 545, 549 ff.]; Senatsbeschluss vom 25. Mai 2007 - 2 StR 469/06 = NStZ 2007, 704 [dazu Schlösser NStZ 2008, 397 f.]; ebenso BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 5 StR 354/07 = BGHSt 52, 182; dagegen aber BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/08 = NJW 2008, 2451 [dazu Klötzer/Schilling StraFo 2008, 305 ff.; Rübenstahl NJW 2008, 2454 f.]; vgl. auch Nack StraFo 2008, 277 ff.) kommt es nicht an, weil in beiden Fällen kein Gefährdungsschaden, sondern ein endgültiger Vermögensschaden eingetreten ist. - BGH, 13.08.2009 - 3 StR 576/08
Kredituntreue (Pflichtverletzung; unterlassene Informationsbeschaffung; …
Die Höhe eines etwaigen Minderwerts des Rückzahlungsanspruchs zum Zeitpunkt der Kreditvergabe kann mit den Instrumenten des Bilanzrechts errechnet (BGH NStZ 2009, 330, 331) oder - bei verbleibenden Unsicherheiten - unter Beachtung des Zweifelssatzes im Wege der Schätzung bestimmt werden (BGH NJW 2008, 2451, 2452).Ein solches ist regelmäßig gegeben, wenn der Vertragsschluss und die sich daran anschließende Darlehensauszahlung nach einer unzureichenden Bonitätsprüfung vorgenommen worden sind und dies dazu geführt hat, dass die Rückzahlung des Darlehens über das allgemeine Kreditrisiko hinaus gefährdet ist (vgl. BGHSt 40, 287, 294 ff.; 46, 30; 47, 148; BGH wistra 2000, 60, 61; NJW 2008, 2451, 2452; NStZ 2009, 330, 331; BVerfG NJW 2009, 2370, 2373).
Vor diesem Hintergrund ist die in jüngster Zeit streitig gewordene Frage, ob im Rahmen der §§ 263, 266 StGB der bedingte Vorsatz hinsichtlich des Eintritts einer Vermögensgefährdung ausreicht (vgl. RGSt 75, 85; 76, 116; BGHSt 46, 30, 35; 47, 148, 156; 51, 100, 119 ff.;… Fischer, StGB 56. Aufl. § 266 Rdn. 77 b;… Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 266 Rdn. 49) oder ob zusätzlich zu fordern ist, dass der Täter die konkrete Gefahr des endgültigen Vermögensverlustes sieht und auch deren Realisierung billigt (so BGHSt 51, 100, 121 - 2. Strafsenat;… ebenso Fischer aaO § 266 Rdn. 78 b; ders. StraFo 2008, 269, 275; Schünemann NStZ 2008, 430 ff.; aA BGH NJW 2008, 2451, 2452; NStZ 2009, 330, 331 - jeweils 1. Strafsenat; BGHSt 51, 331, 346 f.; ebenso Nack StraFo 2008, 277, 281; Bosch/Lange JZ 2009, 225, 228), für die hier in Rede stehende Fallkonstellation ohne Bedeutung.
Die Höhe eines etwaigen Minderwerts des Rückzahlungsanspruchs zum Zeitpunkt der Kreditvergabe kann dann auf dieser Grundlage mit den Instrumenten des Bilanzrechts errechnet (BGH NStZ 2009, 330, 331) oder - bei verbleibenden Unsicherheiten - unter Beachtung des Zweifelssatzes im Wege der Schätzung bestimmt werden (BGH NJW 2008, 2451, 2452).
- LG Düsseldorf, 19.06.2008 - 14 KLs 9/07 Erforderlich, zugleich aber auch hinreichend ist vielmehr - und zwar unabhängig davon, ob man dies als Schaden oder aber als schadensgleiche Vermögensgefährdung bezeichnet -, dass im Zeitpunkt der Gewährung bzw. Auszahlung des Kredits bei wirtschaftlicher Betrachtung bereits eine Verschlechterung der gegenwärtigen Vermögenslage eintritt, nämlich der Rückzahlungsanspruch der Bank gegenüber der ausbezahlten Darlehenssumme minderwertig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20.3.2008, 1 StR 488/07, StraFo 2008, 303ff; BGH, Beschluss vom 2.4.2008, 5 StR 354/07, NJW 2008, 415ff).
Die Feststellung des Nachteils erfordert dabei eine detaillierte Gegenüberstellung der Kreditforderungen mit den der Bank zur Verfügung stehenden Sicherheiten zum Tattag (vgl. BGH, Beschluss vom 24.8.1999, 1 StR 232/99, wistra 2000, 60f); in den meisten Fällen muss der Rückzahlungsanspruch im Wege der Schätzung bewertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20.3.2008, 1 StR 488/07, StraFo 2008, 303ff).
Der Tatbestand der Untreue entfällt auch nicht dadurch wieder, dass die Darlehensrückzahlungsforderung später tatsächlich doch bedient wird (BGH, Beschluss vom 20.3.2008, 1 StR 488/07, StraFo 2008, 303ff).
In einer solchen Konstellation kommt es dann nicht mehr auf die Frage an, ob er den von ihm bereits erkannten Nachteil billigt (vgl. BGH, Beschluss vom 20.3.2008, 1 StR 488/07, StraFo 2008, 303ff).
Der vorliegende Fall ist daher nicht mit der vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 20.3.2008 (1 StR 488/07, StraFo 2008, 303ff) beispielhaft angeführten Konstellation einer zu Verschleierungszwecken erfolgenden ungesicherten Kreditvergabe an ein zahlungsunfähiges Unternehmen zu vergleichen.
- BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08
Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum …
Der Begriff der konkreten Vermögensgefährdung beschreibt dies nur unzureichend und ist entbehrlich (vgl. schon BGH, Beschl. vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07 - [BGHR StGB § 266 I Nachteil 65] Rdn. 18 bis 22 zur entsprechenden Situation beim Vorwurf der Untreue gemäß § 266 StGB).Dies ist kaufmännischer Alltag (nicht überzeugend deshalb Beulke/Witzigmann, JR 2008, 430, 433, wonach diese schon im Senatsbeschl. vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07 - [BGHR StGB § 266 I Nachteil 65] zur Untreue vertretene Auffassung nicht nur bei Wirtschaftswissenschaftlern auf Unverständnis stoße, sondern auch bei all denen Kopfschütteln auslöse, die in der Praxis mit der Vergabe von Krediten betraut sind).
- BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07
"Nachteil" beim Untreuetatbestand (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Kriterien …
Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers kommt es dabei nicht darauf an, ob an den bedingten Vorsatz im Fall einer schadensgleichen Vermögensgefährdung weitergehende Anforderungen in der Weise zu stellen sind, dass der Täter die konkrete Gefahr des endgültigen Vermögensverlustes erkannt und zudem deren Realisierung gebilligt haben muss (so BGHSt 51, 100 (2. Strafsenat); a.A. BGH, Beschluss vom 30. März 2008 - 1 StR 488/07 -, NJW 2008, S. 2451 ). - BGH, 18.11.2008 - 1 StR 568/08
Verfahrensrüge bei der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Vortrag von …
Von einem Beschwerdeführer ist aber zu erwarten, dass er einen realistischen Überblick über den tatsächlichen Ablauf des Strafverfahrens gibt (BGH NJW 2008, 2451, 2452).Von einem Beschwerdeführer ist aber zu erwarten, dass er einen realistischen Überblick über den tatsächlichen Ablauf des Strafverfahrens gibt (BGH NJW 2008, 2451, 2452).
Dass der gesamte Zeitraum zwischen Anklageerhebung und Hauptverhandlungsbeginn als konventionswidrig angesehen worden ist, lässt besorgen, dass dem Angeklagten jedenfalls auch prozessual vorgesehene Handlungen und Fristen - z. B. Mitteilung der Anklageschrift mit Erklärungsfrist, § 201 StPO, Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens, § 203 StPO, die der eingehenden Vorbereitung bedarf (BGH NJW 2008, 2451, 2453), Terminierung in Abstimmung möglichst mit der Verteidigung unter Einhaltung der Ladungsfrist, §§ 217, 218 StPO - zu Unrecht zugute gehalten worden sind.
- BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11
Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde; …
b) Der Senat kann auf der Grundlage der hierzu ebenfalls knappen Feststellungen nicht beurteilen, ob und gegebenenfalls wie lange das Verfahren durch die Jugendkammer konventionswidrig verzögert wurde (vgl. zu hierfür wesentlichen Punkten BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07, NJW 2008, 2451, 2453 f.).Ein Angeklagter kann schon generell ohnehin allenfalls unter sehr ungewöhnlichen Umständen beschwert sein, wenn eine niedrigere statt einer höheren - sei es auch teilweise als vollstreckt geltenden - Strafe ausgesprochen wird (BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07, NJW 2008, 2451, 2454; vgl. auch Pohlit in FS Rissing-van Saan, 453, 457).
- BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09
Geldwäsche (Sich-Verschaffen und kollusives Zusammenwirken; Einvernehmen mit dem …
- BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 49/09
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (formale Anforderungen an die Erhebung …
- BGH, 13.04.2011 - 1 StR 94/10
Parteienuntreue (unzulässige Aufnahme rechtswidrig erlangter Parteispenden in den …
- BGH, 09.10.2008 - 1 StR 238/08
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Voraussetzungen einer Verletzung: …
- BGH, 14.07.2010 - 1 StR 123/10
Terminierung der Hauptverhandlung und Recht auf effektive Verteidigung durch …
- BGH, 20.10.2009 - 3 StR 410/09
Untreue (Auskehrung eines Darlehensbetrages vor dinglicher Sicherung; Berechnung …
- BGH, 11.02.2009 - 5 StR 11/09
Unterschlagung (Anvertrautsein bei Leasingverträgen und einem Rechtsübergang); …
- BGH, 07.04.2010 - 2 StR 153/09
Untreue durch Auszahlung hinterlegter Gelder durch einen Notar (Kenntnis von …
- BGH, 21.08.2012 - 1 StR 257/12
Strafzumessung bei der Umsatzsteuerhinterziehung (besonders schwerer Fall: …
- BGH, 23.07.2008 - 2 StR 283/08
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (fehlerhafte Annahme); Härteausgleich.
- OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 53 Ss 42/10
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung in der Revision
- OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 53 Ss 42/10 24/10
