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   BGH, 21.09.1982 - 1 StR 489/82   

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BGH, 21.09.1982 - 1 StR 489/82 (https://dejure.org/1982,1540)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1982 - 1 StR 489/82 (https://dejure.org/1982,1540)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1982 - 1 StR 489/82 (https://dejure.org/1982,1540)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schwere räuberische Erpressung - Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus - Berücksichtigung der verminderten Schuldfähigkeit - Annahme eines minder schweren Falles - Forensische Bedeutung leichter Hirndefekte und Minimalabweichungen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 350
  • NJW 1983, 359
  • StV 1983, 106
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.11.1957 - 1 StR 497/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.09.1982 - 1 StR 489/82
    Die Behandlungsfähigkeit ist zwar nicht Voraussetzung der Unterbringungsanordnung (BGH, Urteile vom 12. November 1957 - 1 StR 497/57, vom 24. Juli 1973 - 1 StR 237/73 - undvom 4. Oktober 1977 - 1 StR 444/77).
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Auszug aus BGH, 21.09.1982 - 1 StR 489/82
    Erforderlich ist vielmehr weiterhin, daß diese Abartigkeit die Einsichts- bzw. Steuerungsfähigkeit in Bezug auf die konkrete Tat beeinträchtigt hat (Lange in LK, a.a.O. § 21 Rdn. 78; hinsichtlich der Einsichtsfähigkeit BGHSt 21, 27, 28) [BGH 02.02.1966 - 2 StR 529/65] und die Reduzierung dieser Fähigkeit erheblich war.
  • BGH, 24.07.1973 - 1 StR 237/73

    Verwirklichung eines Straftatbestandes im Zustand verminderter

    Auszug aus BGH, 21.09.1982 - 1 StR 489/82
    Die Behandlungsfähigkeit ist zwar nicht Voraussetzung der Unterbringungsanordnung (BGH, Urteile vom 12. November 1957 - 1 StR 497/57, vom 24. Juli 1973 - 1 StR 237/73 - undvom 4. Oktober 1977 - 1 StR 444/77).
  • BGH, 24.08.1976 - 1 StR 482/76

    Billigende Inkaufnahme des Todes bei längerem Würgen eines Menschen - Milderung

    Auszug aus BGH, 21.09.1982 - 1 StR 489/82
    Einer Milderung des vom Landgericht angewendeten Strafrahmens aus § 250 Abs. 2 StGB nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB stand damit das Verbot der Doppelverwertung (§ 50 StGB) entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 1976 - 1 StR 482/76 - bei Holtz MDR 1977, 106; BGH NJW 1980, 950).
  • BGH, 04.10.1977 - 1 StR 444/77

    Anforderungen an die Darlegung erheblich verminderter Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 21.09.1982 - 1 StR 489/82
    Die Behandlungsfähigkeit ist zwar nicht Voraussetzung der Unterbringungsanordnung (BGH, Urteile vom 12. November 1957 - 1 StR 497/57, vom 24. Juli 1973 - 1 StR 237/73 - undvom 4. Oktober 1977 - 1 StR 444/77).
  • BGH, 05.12.1978 - 5 StR 670/78

    Zulässigkeit einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 21.09.1982 - 1 StR 489/82
    Die Anordnung der den Betroffenen außerordentlich beschwerenden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verlangt eine sorgfältige, im Urteil eingehend zu begründende Auseinandersetzung mit dem Grad der Wahrscheinlichkeit neuerlicher schwerer Störungen des Rechtsfriedens unter Berücksichtigung des bisherigen Verhaltens des Angeklagten, vor allem auch der Gründe für seine bisherigen Straftaten (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 670/78 - bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Beschluß vom 28. Juli 1981 - 1 StR 482/81; Hanack, a.a.O. § 63 Rdn. 74; Stree, a.a.O. § 63 Rdn. 18; Dreher/Tröndle, a.a.O. § 63 Rdn. 6).
  • BGH, 28.07.1981 - 1 StR 482/81

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 21.09.1982 - 1 StR 489/82
    Die Anordnung der den Betroffenen außerordentlich beschwerenden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verlangt eine sorgfältige, im Urteil eingehend zu begründende Auseinandersetzung mit dem Grad der Wahrscheinlichkeit neuerlicher schwerer Störungen des Rechtsfriedens unter Berücksichtigung des bisherigen Verhaltens des Angeklagten, vor allem auch der Gründe für seine bisherigen Straftaten (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 670/78 - bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Beschluß vom 28. Juli 1981 - 1 StR 482/81; Hanack, a.a.O. § 63 Rdn. 74; Stree, a.a.O. § 63 Rdn. 18; Dreher/Tröndle, a.a.O. § 63 Rdn. 6).
  • BGH, 22.11.1979 - 4 StR 629/79

    Doppelverwertung von Strafmilderungsgründen bei jeweiliger selbstständiger

    Auszug aus BGH, 21.09.1982 - 1 StR 489/82
    Einer Milderung des vom Landgericht angewendeten Strafrahmens aus § 250 Abs. 2 StGB nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB stand damit das Verbot der Doppelverwertung (§ 50 StGB) entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 1976 - 1 StR 482/76 - bei Holtz MDR 1977, 106; BGH NJW 1980, 950).
  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 56/15

    Fall Mollath: Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen

    Sie müssen deshalb festgestellt und in den Urteilsgründen in für das Revisionsgericht nachprüfbarer Weise dargelegt werden (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1960 - 2 StR 640/59, BGHSt 14, 114, 116; vom 21. September 1982 - 1 StR 489/82, NJW 1983, 350; und vom 6. Mai 1997 - 1 StR 17/97, NStZ 1997, 485, 486; Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 2 StR 383/09, NStZ-RR 2010, 73, 74).

    Auch der allgemein anerkannte Grundsatz, dass die Schuldfähigkeit regelmäßig nur in Beziehung auf einen bestimmten Straftatbestand, nicht aber unabhängig von diesem beurteilt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1960 - 2 StR 640/59, BGHSt 14, 114, 116; und vom 21. September 1982 - 1 StR 489/82, NJW 1983, 350), erfordert Feststellungen zum Tatgeschehen im Urteil.

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Er ist im Sinne der §§ 20, 21 StGB voll schuldfähig (BGHSt 21, 27, 28; BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NJW 1983, 350; NStZ 1985, 309; BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 1985 - 4 StR 396/85 -, vom 21. November 1985 - 4 StR 482/85 - und vom 17. Dezember 1985 - 4 StR 665/85).

    Sie setzt voraus, daß die erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit positiv festgestellt ist (BGH StV 1981, 71; NJW 1983, 350; BGH, Beschluß vom 15. November 1985 - 3 StR 473/85).

    Denn der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, daß der Zustand, der zur Unterbringung führt, ein solcher sein muß, der "krankhaft" oder von "Krankheitswert" ist (BGH bei Dallinger MDR 1975, 724; MDR 1976, 633; GA 1976, 221; BGH NStZ 1983, 429; NJW 1983, 350; BGH, Beschluß vom 31. Oktober 1984 - 4 StR 624/84).

    Sie ist vielmehr dahin zu verstehen, daß solche nicht pathologisch bedingten Störungen Anlaß für die Unterbringung nur dann sein können, wenn sie in ihrem Gewicht den krankhaften seelischen Störungen - bei Ausschluß der weniger gewichtigen (vgl. BGH GA 1976, 221; NStZ 1983, 429; dazu Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 63 Rdn. 2; Lackner, StGB 16. Aufl. § 63 Anm. 2 b) -entsprechen (BGH NJW 1983, 350; BGH, Urteil vom 25. Juli 1985 - 1 StR 241/85, insoweit in MDR 1985, 1040 nicht abgedruckt); sie müssen als länger dauernde Umstände den Zustand des Täters widerspiegeln und seine Gefährlichkeit für die Zukunft begründen (Hanack in LK § 63 StGB Rdn. 66).

  • BGH, 26.02.1986 - 3 StR 492/85

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verurteilung

    Die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus kann schon deshalb keinen Bestand haben, weil es damit an der rechtsfehlerfreien Feststellung eines länger dauernden geistigen Defekts fehlt, der die Unterbringung nach § 63 StGB rechtfertigen könnte (vgl. BGH NJW 1983, 350; BGH bei Holtz MDR 1981, 98).

    Leichte Hirndefekte sind in der Gruppe der Rechtsbrecher verbreitet, ohne forensische Bedeutung zu erlangen (vgl. BGH NJW 1983, 350 m.w.N.).

  • BGH, 14.07.2000 - 3 StR 195/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Das Fehlen der gebotenen Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Angeklagten, seines Vorlebens, seiner Tat und des Nachtatverhaltens führt des weiteren dazu, daß es auch für die vom Landgericht im Rahmen des § 63 StGB angestellte Gefährlichkeitsprognose an einer tragfähigen Grundlage mangelt (vgl. BGHSt 27, 246, 248; BGH NJW 1983, 350; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 2 und 3).
  • BGH, 25.09.1996 - 3 StR 245/96

    Liste der angewendeten Vorschriften stimmt nicht mit der dem

    Leichte Hirndefekte und Minimalabweichungen des Verstandes oder der Wesensart reichen für sich genommen nicht aus, um ein Erreichen der Erheblichkeitsschwelle im Sinne des § 21 StGB zu begründen (vgl. BGH NJW 1983, 350).
  • BGH, 30.01.2001 - 3 StR 527/00

    Voraussetzungen für Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus

    Das Fehlen der gebotenen Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Angeklagten führt des weiteren dazu, daß es für die vom Landgericht im Rahmen des § 63 StGB angestellte Gefährlichkeitsprognose hinsichtlich weiterer Sexualstraftaten an einer tragfähigen Grundlage mangelt (vgl. BGHSt 27, 246, 248; BGH NJW 1983, 350; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 2 und 3).
  • BGH, 30.01.1992 - 1 StR 768/91

    Prüfung von einzelfallbezogenen und vertypten Strafmilderungsgründen

    Diese Grundsätze entsprechen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1980, 950 und 1983, 350; MDR 1985, 793; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Strafrahmenwahl 7; ebenso Dreher/Tröndle, StGB, 45. Aufl. § 50 Rdn. 2 b m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.01.1996 - 1 StR 674/95

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Beanstandung

    Die Frage, ob von dem Täter infolge seines Zustands erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist, ist auf Grund einer Gesamtwürdigung seiner Person und seiner Tat - der Symptomtat - zu beantworten (vgl. BGHSt 27, 246, 248 f. sowie BGH StV 1981, 605, 606; NJW 1983, 350).
  • BGH, 26.05.1992 - 5 StR 203/92

    Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe bei Zusammentreffen von Freiheitsstrafe und

    Die besonders schwerwiegenden Folgen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verlangen eine sorgfältige Auseinandersetzung mit dem Grad der Wahrscheinlichkeit neuerlicher schwerer Störungen des Rechtsfriedens unter Berücksichtigung der Gründe für die bisherigen Taten (BGH StV 1983, 106).
  • BGH, 22.03.1991 - 2 StR 60/91

    Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit durch das Vorliegen von schwerer

    Der Senat vermag nicht auszuschließen, daß die Strafkammer die Frage der Unterbringung anders beurteilt hätte, wenn sie diese Umstände in die nach § 63 StGB erforderliche Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat (vgl. dazu BGHSt 27, 246; BGH NJW 1983, 350; NStZ 1986, 572) einbezogen hätte.
  • OLG Nürnberg, 04.08.2009 - 1 Ws 398/09

    Verlängerung der Untersuchungshaft durch die Zurückstellung einer

  • BGH, 15.11.1985 - 3 StR 473/85

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 02.12.1982 - 4 StR 633/82

    Verhältnis zwischen den Straftaten des unerlaubten Erwerbs und unerlaubten

  • BGH, 28.07.1987 - 1 StR 270/87

    Anforderungen an die Ausführungen des Tatrichters zur Frage der

  • BGH, 14.10.1986 - 1 StR 583/86

    Anordnung einer Pflegschaft im Verhältnis zu einer Anordnung zur Unterbringung in

  • BGH, 08.07.1986 - 1 StR 320/86

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Vorwurf der schweren

  • BGH, 23.08.1983 - 1 StR 141/83

    Verurteilung wegen Totschlags - Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus

  • BGH, 28.06.1984 - 4 StR 287/84

    Voraussetzung für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

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