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   BGH, 06.12.2000 - 1 StR 492/00   

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https://dejure.org/2000,6121
BGH, 06.12.2000 - 1 StR 492/00 (https://dejure.org/2000,6121)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2000 - 1 StR 492/00 (https://dejure.org/2000,6121)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2000 - 1 StR 492/00 (https://dejure.org/2000,6121)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Umterminierung einer Hauptverhandlung bei zwei gleichzeitigen Verhandlungen; Abgabe eines Mandats an einen anderen Verteidiger wegen Unmöglichkeit der Wahrnehmung eines Verhandlungstermins

  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 137 Abs. 1, § 338 Nr. 8
    Ablehnung eines Verlegungsantrags als Revisionsgrund nach § 338 Nr. 8 StPO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2004, 304
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Zweibrücken, 08.02.2019 - 1 Ws 36/19

    Hauptverhandlung in Strafverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags

    Eine ermessensfehlerhafte Entscheidung des Vorsitzenden und die anschließende Durchführung des Termins in Abwesenheit des an der Terminswahrnehmung verhinderten Verteidigers kann einen Verstoß gegen das Recht des Angeklagten auf Verteidigung durch den gewählten Verteidiger aus Art. 6 Abs. 3 lit. c MRK, § 137 Abs. 1 Satz 1 StPO und den Grundsatz des fairen Verfahrens darstellen (BGH, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 StR 415/17 -, juris Rn. 7 und 9; BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 1 StR 474/06 -, juris Rn. 16 und 17; BGH, Beschluss vom 06. Dezember 2000 - 1 StR 492/00 -, juris; BGH, Beschluss vom 6. November 1991 - 4 StR 515/91 -, juris Rn. 5 und 6; OLG Braunschweig, Beschluss vom 4. Mai 2004 - 1 Ss (S) 5/04 -, juris Rn. 8; Arnoldi in MüKo-StPO, a.a.O., § 213 Rn. 18; Gmel in KK-StPO, 7. Aufl., § 213 Rn. 9).
  • KG, 06.11.2019 - 3 Ss 93/19

    Beweiswürdigung in Strafsachen: Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen

    Das Revisionsgericht muss in die Lage versetzt werden, allein anhand der Revisionsbegründung - unterstellt das tatsächliche Vorbringen trifft zu - über die Rüge entscheiden zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 1 StR 492/00 -, juris).
  • KG, 07.08.2019 - 3 Ss 58/19

    Vorsätzliche Körperverletzung: Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen

    Das Revisionsgericht muss in die Lage versetzt werden, allein anhand der Revisionsbegründung über die Rüge entscheiden zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 1 StR 492/00 -, juris).
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