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   BGH, 27.10.1987 - 1 StR 492/87   

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https://dejure.org/1987,1365
BGH, 27.10.1987 - 1 StR 492/87 (https://dejure.org/1987,1365)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1987 - 1 StR 492/87 (https://dejure.org/1987,1365)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1987 - 1 StR 492/87 (https://dejure.org/1987,1365)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Beweisantizipation durch Ablehnung eines Beweisantrages als revisionsrechtliche Verfahrensrüge - Gebot der umfassenden Aufklärung im Zusammenhang mit der Ablehnung des Beweisantrages einen Zeugen zu hören - Auswirkungen eines straffreien Lebens in der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 70
  • StV 1988, 60
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 27.10.1987 - 1 StR 492/87
    Wird demgegenüber anerkannt, daß es den normativen Normalfall mit den daran anknüpfenden Konsequenzen nicht gibt (BGHSt 34, 345, 351 = NStZ 1987, 450), daß vielmehr der gesetzliche Strafrahmen gleichermaßen für den unbestraften wie für den mehr oder weniger vorbestraften Täter die angemessene Ahndung vorsieht und die Strafzumessung eine umfassende Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände erfordert, dann liegt auf der Hand, daß das bisherige Verhalten eines Angeklagten, was die Begehung von Straftaten anlangt, ein bedeutender Faktor im "Vorleben des Täters" (§ 46 Abs. 2 StGB) sein kann und als solcher bei der Strafzumessung zu berücksichtigen ist.
  • BGH, 26.05.1982 - 3 StR 110/82

    Berücksichtigung von Straffreiheit des Angeklagten bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 27.10.1987 - 1 StR 492/87
    In aller Regel gestattet bisherige Rechtstreue wichtige Schlüsse auf die Persönlichkeit des Angeklagten; eine solche Erkenntnisquelle darf der Tatrichter daher nicht ungenutzt lassen" (BGH NStZ 1983, 453; vgl. auch BGH NStZ 1982, 376; StV 1983, 237 und 1981, 236).
  • BGH, 09.06.1983 - 4 StR 257/83

    Fehlende Unrechtseinsicht und Reue als Strafschärfungsgrund - Gefährdung der

    Auszug aus BGH, 27.10.1987 - 1 StR 492/87
    In aller Regel gestattet bisherige Rechtstreue wichtige Schlüsse auf die Persönlichkeit des Angeklagten; eine solche Erkenntnisquelle darf der Tatrichter daher nicht ungenutzt lassen" (BGH NStZ 1983, 453; vgl. auch BGH NStZ 1982, 376; StV 1983, 237 und 1981, 236).
  • BGH, 26.05.1982 - 3 StR 111/82

    Zulässigkeit der Nichtberücksichtigung straffreier Lebensführung eines Täters als

    Auszug aus BGH, 27.10.1987 - 1 StR 492/87
    In aller Regel gestattet bisherige Rechtstreue wichtige Schlüsse auf die Persönlichkeit des Angeklagten; eine solche Erkenntnisquelle darf der Tatrichter daher nicht ungenutzt lassen" (BGH NStZ 1983, 453; vgl. auch BGH NStZ 1982, 376; StV 1983, 237 und 1981, 236).
  • BGH, 28.03.2018 - 2 StR 311/17

    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (alte Fassung:

    So hat es nicht in den Blick genommen, dass der Angeklagte unbestraft ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1987 - 1 StR 492/87, NStZ 1988, 70).
  • BGH, 14.11.2023 - 6 StR 345/23

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln i.R.d. Betriebs einer

    Das neue Tatgericht wird zudem zu beachten haben, dass die bislang straffreie Lebensführung eines Angeklagten ein gewichtiger Strafzumessungsgrund ist, dessen Berücksichtigung es regelmäßig bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1987 - 1 StR 492/87, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 4; Beschluss vom 6. Juni 2023 - 4 StR 133/23).
  • BGH, 03.11.2022 - 6 StR 296/21

    Urteil wegen Verfüllung der Tongrube Möckern weitgehend rechtskräftig

    a) Das Landgericht hat - anders als bei den Mitangeklagten - die vor der verfahrensgegenständlichen Tat straffreie Lebensführung der zur Tatzeit 49 beziehungsweise 57 Jahre alten Angeklagten nicht berücksichtigt (vgl. zu diesem Strafzumessungsgesichtspunkt BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16, NStZ-RR 2017, 88 (dort nicht abgedruckt), Urteil vom 27. Oktober 1987 - 1 StR 492/87, NStZ 1988, 70; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 647).
  • BGH, 06.06.2023 - 4 StR 133/23

    Strafzumessung (minder schwerer Fall: schwerer sexueller Missbrauch von Kindern,

    b) Die Unbestraftheit eines Angeklagten ist ein gewichtiger Strafzumessungsgrund (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO), dessen Berücksichtigung es regelmäßig bedarf (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2022 - 6 StR 61/22 Rn. 2 mwN; Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16 Rn. 15; Urteil vom 27. Oktober 1987 - 1 StR 492/87, NStZ 1988, 70; Beschluss vom 26. Mai 1982 - 3 StR 110/82, NStZ 1982, 376).
  • BGH, 26.10.1999 - 1 StR 109/99

    Auslieferung nach Ausschreibung im Schengener Informationssystem; Ablehnung von

    Trotz einer Beziehung zum Prozeßgegenstand ist eine Tatsache unerheblich, wenn sie auch bei Gelingen des Beweises auf die zu treffende Entscheidung keinen Einfluß hat (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 3).
  • LG Aurich, 25.10.2018 - 11 KLs 18/18
    Wiederum strafmildernd wirkt sich bei den Angeklagten D. und B. sowie der Angeklagten H. dafür ihre bisherige straffreie Lebensführung aus (BGH StV 1988, 60).
  • BGH, 16.06.2020 - 1 StR 149/20

    Strafzumessung (individuelle Strafzumessung für jeden Mittäter erforderlich);

    Zwar hat die Kammer die bisherige Unbestraftheit des Angeklagten als wesentlichen Strafmilderungsgrund (vgl. BeckOK StGB/Heintschel-Heinegg, aaO § 46 Rn. 38; Senat, Urteil vom 27. Oktober 1987 - 1 StR 492/87, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 26. Mai 1982 - 3 StR 110/82, juris Rn. 2) formelhaft aufgelistet (UA S. 26).
  • BGH, 22.04.1998 - 5 StR 73/98

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge - Ablehnung eines Hilfsantrags als

    Solche Indiztatsachen sind aus tatsächlichen Gründen bedeutungslos, wenn zwischen ihnen und dem Gegenstand der Urteilsfindung keinerlei Sachzusammenhang besteht oder wenn sie trotz eines solchen Zusammenhangs selbst im Fall ihres Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen könnten, weil sie nur mögliche Schlüsse zulassen und das Gericht den möglichen Schluß nicht ziehen will (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 2, 3, 5, 13).
  • OLG Bamberg, 23.02.2015 - 2 OLG 6 Ss 5/15

    Kein förmlicher Augenschein durch Vorhalt eines Lichtbildes im Rahmen einer

    Nicht die Beweistatsache als solche wird infrage gestellt, sondern ihre Eignung für den vom Antragsteller gewünschten, jedoch nicht zwingenden Schluss (KK-StPO/Krehl § 244 Rn. 143 f. m. w. N.; vgl. auch OLG Bamberg Beschluss vom 08.02.2006 - 3 Ss 152/2005; BGH NStZ 2005, 231; NStZ 2005, 224/226; BGH NJW 1997, 2762; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 2, 3, 4,5, 7,13 und 20).
  • BGH, 01.08.1989 - 1 StR 346/89

    Beweisführung bei Zeugenaussagen - Feststellung der Beteiligung an einer

    Die Strafkammer hat das ganze Beweisthema ohne Einengung, Verkürzung oder Unterstellung erfaßt und hat dargetan, warum ihr die im Beweisantrag behauptete Tatsache in Verbindung mit dem bisherigen Beweisergebnis nicht ausreichen würde, um zu einer Verurteilung zu gelangen, warum also diese Zeugenaussage für seine Entscheidung ohne Bedeutung ist (vgl. Herdegen in KK StPO 2. Aufl. § 244 Rdn. 72; KMR-Paulus, Stand August 1988, § 244 Rdn. 124, 125; Kleinknecht/Meyer StPO 39. Aufl. § 244 Rdn. 54-57; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 2, 3, 4, 7).
  • BGH, 14.01.1998 - 3 StR 623/97

    Hinreichende Urteilsbegründung bei Verurteilung wegen eines

  • BGH, 15.01.1992 - 2 StR 287/91

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen - Niederschlagen der Vermieterin mit

  • AG Augsburg, 15.03.1994 - 2 Ls 201 Js 8646/93

    Betäubungsmittelstrafrecht: Bereitstellen von Geldmitteln, Minder schwerer Fall

  • BayObLG, 21.03.1988 - RReg. 3 St 4/88

    Schädigung; Bundesanstalt für Arbeit; Vorstrafen; Geldstrafe; Schuldausgleich;

  • BayObLG, 30.01.1990 - RReg. 4 St 172/89

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs,

  • LG Berlin, 07.02.1991 - Kass 3 Js 299/90

    Unvereinbarkeit eines Schuldspruchs mit rechtsstaatlichen Maßstäben bei grob

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