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   BGH, 15.12.1992 - 1 StR 498/92   

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https://dejure.org/1992,7296
BGH, 15.12.1992 - 1 StR 498/92 (https://dejure.org/1992,7296)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1992 - 1 StR 498/92 (https://dejure.org/1992,7296)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1992 - 1 StR 498/92 (https://dejure.org/1992,7296)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unanwendbarkeit der Strafvorschrift des § 239 b Strafgesetzbuch (StGB) in bestimmten Fällen bei einschränkender Gesetzesauslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 2, § 239a, § 239b
    Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Unanwendbarkeit der §§ 239a, 239b StGB bei ausschließlich zum Zwecke einer Vergewaltigung erfolgten Freiheitsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.11.1992 - 1 StR 534/92

    Konkurrenzverhältnis zwischen erpresserischem Menschenraub oder Geiselnahme und

    Auszug aus BGH, 15.12.1992 - 1 StR 498/92
    Wie der Senat in seinem zum Abdruck in BGHSt bestimmten Urteil vom 17. November 1992 - 1 StR 534/92 - entschieden hat, führt eine einschränkende Gesetzesauslegung dazu, daß die Strafvorschrift des § 239 b StGB in Fällen der vorliegenden Art nicht anwendbar ist.
  • BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93

    Verdrängen der Nötigung im Zwei-Personen-Verhältnis durch den Tatbestand der

    Diese Auffassung hat der 1. Strafsenat mit dem Urteil vom 19. Januar 1993 - 1 StR 782/92 - und den Beschlüssen vom 15. Dezember 1992 - 1 StR 498/92 -, 2. Februar 1993 - 1 StR 528/92 -, 27. Juli 1993 - 1 StR 419/93 - und 16. Februar 1993 - 1 StR 43/93 -, bekräftigt.
  • BGH, 13.10.1993 - 5 StR 494/93

    Verdrängung der Nötigung durch die Geiselnahme im Zwei Personen Verhältnis -

    Diese Auffassung hat der 1. Strafsenat mit dem Urteil vom 19. Januar 1993 - 1 StR 782/92 - und den Beschlüssen vom 15. Dezember 1992 - 1 StR 498/92 -, 2. Februar 1992 - 1 StR 528/92 - und 27. Juli 1992 - 1 StR 419/93 - für die Fälle der Vergewaltigung, sexuellen Nötigung und räuberischen Erpressung bekräftigt.
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