Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.11.2006

Rechtsprechung
   BGH, 09.08.2006 - 1 StR 50/06   

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BGH, 09.08.2006 - 1 StR 50/06 (https://dejure.org/2006,1754)
BGH, Entscheidung vom 09.08.2006 - 1 StR 50/06 (https://dejure.org/2006,1754)
BGH, Entscheidung vom 09. August 2006 - 1 StR 50/06 (https://dejure.org/2006,1754)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 266 StGB; § 299 Abs. 1 StGB; § 338 Nr. 3 StPO; § 24 Abs. 2 StPO; § 147 StPO
    Ablehnungsgesuch (Besorgnis der Befangenheit im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen [der Zusammenarbeit] der Vorsitzenden Richterin mit einer Boulevardzeitung anlässlich des vorliegenden Verfahrens [Ehrverletzungen; mangelnde Offenlegung einer vorherigen Vorlage eines ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision gegen das Urteil im Prozess um die Schmiergeldaffäre im Zusammenhang mit dem Bau des Stadions "Allianz-Arena" in München; Zahlung von einer Gesamtsumme von 5,5 Millionen Euro in mehreren Beträgen als Gegenleistung für die Preisgabe von Insiderinformationen aus ...

  • Judicialis

    StPO § 338 Nr. 3; ; StGB § 266 Abs. 1; ; StGB § 266 Abs. 2; ; StGB § 263 Abs. 3; ; StGB § 263 Abs. 3 Nr. 2; ; StGB § 299; ; StGB § 300; ; StGB § 300 Satz 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24 Abs. 2; StGB § 266 Abs. 1 § 299 Abs. 1
    Befangenheit durch Umgang des Richters mit der Presse; Untreue und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr im Vergabeverfahren für den Bau eines Fußballstadions

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung wegen Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit dem Bau der "Allianz-Arena" in München bestätigt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Schmiergeldzahlungen beim Bau der "Allianz-Arena" bestätigt

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 08.08.2006)

    Wildmoser-Urteil soll aufgehoben werden

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Karl-Heinz Wildmoser junior

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Karl-Heinz Wildmoser

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3290
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.03.2002 - 1 StR 557/01

    Befangenheit eines Schöffen (Ablehnungsantrag; Presseberichte über angebliche

    Auszug aus BGH, 09.08.2006 - 1 StR 50/06
    b) Maßstab für die Besorgnis der Befangenheit ist vielmehr, ob er den Eindruck erweckt, er habe sich in der Schuld- und Straffrage bereits festgelegt (vgl. BGH wistra 2002, 267, 268).

    Zunächst berechtigt erscheinendes Misstrauen ist nach umfassender Information über den zugrunde liegenden Vorgang möglicherweise gegenstandslos (vgl. BGHSt 4, 264, 269 f.; BGH wistra 2002, 267; NStZ-RR 2004, 208 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01

    Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung

    Auszug aus BGH, 09.08.2006 - 1 StR 50/06
    Insoweit hat der Angeklagte treuwidrig gehandelt, weil die erzielbaren Minderkosten nicht der Stadion GmbH zugute kamen, die nach dem Zuschlag den höheren Werklohn zu zahlen hatte (BGHSt 47, 295, 298 f.).
  • BGH, 18.10.2005 - 1 StR 114/05

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung: fehlende

    Auszug aus BGH, 09.08.2006 - 1 StR 50/06
    Insoweit hätte sie zu bedenken gehabt, dass die Vorgänge während einer laufenden Hauptverhandlung erfolgten und daher den ungestörten Ablauf des Verfahrens gefährden konnten (vgl. zur Ermahnung von Schöffen durch den Vorsitzenden zur Verhinderung von Befangenheitsanträgen durch Äußerungen gegenüber der Presse BGH, Beschl. vom 18. Oktober 2005 - 1 StR 114/05).
  • BGH, 02.03.2004 - 1 StR 574/03

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 09.08.2006 - 1 StR 50/06
    Zunächst berechtigt erscheinendes Misstrauen ist nach umfassender Information über den zugrunde liegenden Vorgang möglicherweise gegenstandslos (vgl. BGHSt 4, 264, 269 f.; BGH wistra 2002, 267; NStZ-RR 2004, 208 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BGH, 09.08.2006 - 1 StR 50/06
    Allerdings gebietet die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dem Angeklagten Zugang zu dem verfahrensbezogenen Tatsachen- und Beweismaterial zu ermöglichen, das die Strafverfolgungsorgane im Rahmen der gegen ihn gerichteten Ermittlungen gesammelt haben, damit er zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss nehmen kann (BVerfGE 63, 45, 61 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 274/03

    Vermögensverlust (Regelbeispiel; besonders schwerer Fall des Betruges; großes

    Auszug aus BGH, 09.08.2006 - 1 StR 50/06
    bezog sich auf einen Vorteil großen Ausmaßes im Sinne von § 300 Satz 2 Nr. 1 StGB (vgl. BGHSt 48, 360).
  • BGH, 16.07.2004 - 2 StR 486/03

    Angestellter der Deutsche Bahn AG ist kein Amtsträger

    Auszug aus BGH, 09.08.2006 - 1 StR 50/06
    Hierbei genügt es, wenn die zum Zwecke des Wettbewerbs vorgenommenen Handlungen nach der Vorstellung des Täters geeignet sind, seine eigene Bevorzugung oder die eines Dritten im Wettbewerb zu veranlassen (BGHSt 49, 214, 228; BGH NJW 2003, 2996, 2997; BGHSt 10, 358, 367 zu § 12 UWG aF).
  • BGH, 10.07.1957 - 4 StR 5/57

    Ermächtigung des deutschen Gerichts zur Vernehmung eines Angeklagten ohne

    Auszug aus BGH, 09.08.2006 - 1 StR 50/06
    Hierbei genügt es, wenn die zum Zwecke des Wettbewerbs vorgenommenen Handlungen nach der Vorstellung des Täters geeignet sind, seine eigene Bevorzugung oder die eines Dritten im Wettbewerb zu veranlassen (BGHSt 49, 214, 228; BGH NJW 2003, 2996, 2997; BGHSt 10, 358, 367 zu § 12 UWG aF).
  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 212/03

    Untreue (Abschluss eines Austauschvertrages als Nachteil im Sinne einer

    Auszug aus BGH, 09.08.2006 - 1 StR 50/06
    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob hier das Regelbeispiel des § 263 Abs. 3 Nr. 2 StGB des Vermögensverlustes großen Ausmaßes vorgelegen hat (vgl. dazu BGHSt 48, 354) oder ob im Hinblick auf die außerordentliche Höhe des Schadens und die Verschleierung der Zahlungsvorgänge mittels Scheinrechnungen ein besonders schwerer Fall im Sinne eines unbenannten Regelbeispiels vorgelegen hat.
  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 09.08.2006 - 1 StR 50/06
    Hierbei genügt es, wenn die zum Zwecke des Wettbewerbs vorgenommenen Handlungen nach der Vorstellung des Täters geeignet sind, seine eigene Bevorzugung oder die eines Dritten im Wettbewerb zu veranlassen (BGHSt 49, 214, 228; BGH NJW 2003, 2996, 2997; BGHSt 10, 358, 367 zu § 12 UWG aF).
  • BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92

    Fortgesetzte Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Strafbarkeit von indirekten

  • BGH, 29.11.1989 - 2 StR 264/89

    Information des Angeklagten und des Verteidigers über außerhalb der

  • BGH, 09.07.1953 - 5 StR 282/53

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Mitteilung der dem

  • BGH, 18.01.2018 - I ZR 150/15

    Schadensersatzansprüche wegen einer ohne Wissen des Klägers von seinem

    Beauftragter ist jeder, der auf Grund seiner Stellung berechtigt und verpflichtet ist, geschäftlich für den Betrieb zu handeln und Einfluss auf die im Rahmen des Betriebs zu treffenden Entscheidungen besitzt, ohne Angestellter oder Inhaber des Betriebs zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1952 - 1 StR 670/51, BGHSt 2, 396, 401; BGH, GRUR 1968, 587, 588 - Bierexport, beide zu § 12 UWG aF; BGH, Urteil vom 9. August 2006 - 1 StR 50/06, NJW 2006, 3290, 3298; Beschluss vom 29. März 2012 - GSSt 2/11, BGHSt 57, 202 Rn. 28, beide zu § 299 StGB).
  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14

    Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere

    Schutzgut des § 299 StGB ist die strafwürdige Störung des Wettbewerbs sowie die abstrakte Gefahr sachwidriger Entscheidungen (BGH, Urteil vom 9. August 2006 - 1 StR 50/06, NJW 2006, 3290, 3298).

    Die danach in Betracht kommenden Grenzwerte sind nach der Bewertung des Landgerichts jedenfalls überschritten (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2006 - 1 StR 50/06, NJW 2006, 3290, in diesem Fall war die Größenordnung von jedenfalls 50.000 EUR überschritten).

  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    c) Allein der Umgang eines erkennenden Richters mit der Presse begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit, selbst dann nicht, wenn das Verhalten des Richters persönlich motiviert oder sogar unüberlegt war (BGH, Urteil vom 9. August 2006 - 1 StR 50/06, NJW 2006, 3290 ff.).
  • OLG Oldenburg, 30.10.2020 - 1 Ws 362/20

    Ablehnung eines Vorsitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

    b) Die - hier mit Mitteln der Glaubhaftmachung allein bewiesene (vgl. BGH, Urteil vom 09.08.2006 - 1 StR 50/06, NJW 2006, 3290 ) - Weitergabe einer Abschrift der Verfügung vom 12. Dezember 2019 an den Pressedezernenten, Richter am Landgericht (...), durch den Vorsitzenden ist unbedenklich, zumal sich aus der dienstlichen Stellungnahme ergibt, dass diese Weitergabe zum Zwecke der Vorbereitung des Pressedezernenten auf etwaige Anfragen seitens der Presse erfolgt ist.

    Der Umgang mit der Presse begründet für sich genommen selbst dann nicht die Besorgnis der Befangenheit, wenn das Verhalten des Richters persönlich motiviert oder sogar unüberlegt war (vgl. BGH, Urteil vom 09.08.2006 - 1 StR 50/06, NJW 2006, 3290 ; Urteil vom 15.05.2018 - 1 StR 159/17, juris Rn. 59; Scheuten , in KK-StPO 8 , § 24 Rn. 22; Cirener , in BeckOK-StPO, 37. Ed., § 24 Rn. 20a.4).

    Maßstab für die Besorgnis Befangenheit ist vielmehr, ob er den Eindruck erweckt, er habe sich in der Schuld- und Straffrage bereits festgelegt (vgl. BGH, Urteil vom 09.08.2006 - 1 StR 50/06, NJW 2006, 3290 ; Urteil vom 15.05.2018 - 1 StR 159/17, juris Rn. 59), was etwa in solchen Konstellationen der Fall ist, wenn der Richter nicht die gebotene Zurückhaltung gegenüber der Öffentlichkeit geübt und die einem Angeschuldigten zur Last gelegten Vorgänge der Presse als feststehende Tatsachen mitgeteilt hat (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.1953 - 5 StR 282/53, BGHSt 4, 264).

    Die Behördenleitungen sollen alle Angehörigen ihrer Behörde anhalten, bei allen Angelegenheiten zu prüfen, ob die Pressestelle zu unterrichten ist." Anhaltspunkte dafür, dass der Vorsitzende insoweit in seiner Stellungnahme die Unwahrheit gesagt und über die Weitergabe der Verfügung vom 12. Dezember 2019 an den Pressedezernenten hinaus gar in Form des "Hinwirkens", "Redegierens" oder "Absegnens" an der Pressemitteilung oder sonstigen Berichterstattung mitgewirkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 09.08.2006 - 1 StR 50/06, NJW 2006, 3290 und ), finden sich nicht.

  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung

    Das Verhalten der Kammermitglieder konnte die Besorgnis der Befangenheit aus der Sicht eines verständigen Angeklagten (vgl. Senat NJW 2006, 3290, 3295 m.w.N.; NStZ 2007, 161, 163) nicht begründen.
  • LG Berlin, 08.08.2022 - 83 O 9/22

    Sittenwidrigkeit des durch einen Rechtsanwalt für seinen Mandanten

    Beauftragter ist jeder, der auf Grund seiner Stellung berechtigt und verpflichtet ist, geschäftlich für den Betrieb zu handeln und Einfluss auf die im Rahmen des Betriebs zu treffenden Entscheidungen besitzt, ohne Angestellter oder Inhaber des Betriebs zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1952 - 1 StR 670/51, BGHSt 2, 396, 401; BGH, GRUR 1968, 587, 588 - Bierexport, beide zu § 12 UWG aF; BGH, Urteil vom 9. August 2006 - 1 StR 50/06, NJW 2006, 3290, 3298; Beschluss vom 29. März 2012 - GSSt 2/11, BGHSt 57, 202 Rn. 28, beide zu § 299 StGB).
  • BGH, 04.09.2013 - 5 StR 152/13

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (unzureichende Beweiswürdigung;

    Im Rahmen der Kognitionspflicht (§ 264 StPO) wird das neue Tatgericht hinsichtlich der Tatvorwürfe 3, 5 und 6 bei entsprechenden Feststellungen gehalten sein, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 299 Abs. 1 und 2 StGB zu prüfen (vgl. BGH, Urteile vom 9. August 2006 - 1 StR 50/06, 23 24 NJW 2006, 3290, 3298; vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 105 f.; vom 10. Juli 1957 - 4 StR 5/57, BGHSt 10, 358, 365 ff.; und vom 13. Mai 1952 - 1 StR 670/51, BGHSt 2, 396, 403 f.).
  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06

    Mitteilung der Angriffsrichtung bei einer Verfahrensrüge

    Misstrauen in die Unparteilichkeit eines Richters ist dann gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die seine Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (Senat, Urteil vom 9. August 2006 - 1 StR 50/06 - Umdr.
  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 285/06

    Berücksichtigung von verschuldeten Auswirkungen der Tat

    Das Verhalten des Vorsitzenden konnte die Besorgnis der Befangenheit nicht begründen, da der Angeklagte bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts keinen Grund zu der Annahme hatte, der Vorsitzende nehme ihm gegenüber im Hinblick auf die Schuld- und Straffrage eine innere Haltung ein, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen konnte (vgl. Senat, Urt. vom 9. August 2006 - 1 StR 50/06 - Umdr.
  • BGH, 22.09.2008 - 1 StR 323/08

    Beihilfe zu mehreren Taten der Steuerhinterziehung durch jeweils selbständige

    Dabei entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass zunächst berechtigt erscheinendes Misstrauen nach umfassender Information über den zugrunde liegenden Vorgang gegenstandslos werden kann (vgl. BGHSt 4, 264, 269 f.; BGH wistra 2002, 267; NStZ-RR 2004, 208, 209; NJW 2006, 3290, 3295; jeweils m.w.N.).
  • FG Hamburg, 18.06.2012 - 6 K 181/11

    Einkommensteuer: Verfallsanordnung in Strafurteil betreffend Bestechung im

  • OLG Hamm, 11.10.2018 - 3 RVs 32/18

    Besorgnis der Befangenheit, Vorsitzender Berufungskammer, Rat Berufungsrücknahem

  • OLG Nürnberg, 20.11.2007 - 2 St OLG Ss 133/07

    Geltendmachung der Befangenheitsrüge wegen der Aufforderung eines Vorsitzenden

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Rechtsprechung
   BGH, 06.11.2006 - 1 StR 50/06 (1)   

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https://dejure.org/2006,6616
BGH, 06.11.2006 - 1 StR 50/06 (1) (https://dejure.org/2006,6616)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2006 - 1 StR 50/06 (1) (https://dejure.org/2006,6616)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2006 - 1 StR 50/06 (1) (https://dejure.org/2006,6616)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 57 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.07.2004 - 2 StR 486/03

    Angestellter der Deutsche Bahn AG ist kein Amtsträger

    Auszug aus BGH, 06.11.2006 - 1 StR 50/06
    Dabei übersieht sie sogar, dass der Senat auf die im Rechtsgutachten vertretene restriktive Auslegung des § 299 StGB schon deshalb nicht weiter einzugehen brauchte, weil der Mitverteidiger des Angeklagten, Prof. Dr. Wi. in seinem Schriftsatz vom 25. Juli 2006 selbst vorgetragen hat, dass der Begriff "Bevorzugung im Wettbewerb" in BGHSt 49, 214, 227 f. seine Klärung erfahren hat.
  • BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt

    Auszug aus BGH, 06.11.2006 - 1 StR 50/06
    Das Revisionsgericht - das über die Befangenheit nach Beschwerdegrundsätzen zu entscheiden hatte - durfte eine andere rechtliche Beurteilung an die damals vorliegenden tatsächlichen Erkenntnisse knüpfen (vgl. BVerfG - Kammern - Beschl. vom 28. Oktober 2001 - 2 BvR 1452/01; Beschl. vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 und Beschl. vom 9. Februar 2005 - 2 BvR 1108/03).
  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03

    Verletzung des GG Art 13 Abs 1, 2 durch auf unzureichender Verdachtsgrundlage

    Auszug aus BGH, 06.11.2006 - 1 StR 50/06
    Das Revisionsgericht - das über die Befangenheit nach Beschwerdegrundsätzen zu entscheiden hatte - durfte eine andere rechtliche Beurteilung an die damals vorliegenden tatsächlichen Erkenntnisse knüpfen (vgl. BVerfG - Kammern - Beschl. vom 28. Oktober 2001 - 2 BvR 1452/01; Beschl. vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 und Beschl. vom 9. Februar 2005 - 2 BvR 1108/03).
  • BGH, 08.03.2006 - 2 StR 387/91

    Gegenvorstellung; Anhörungsrüge (Kostenentscheidung)

    Auszug aus BGH, 06.11.2006 - 1 StR 50/06
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschl. vom 8. März 2006 - 2 StR 387/91; OLG Köln NStZ 2006, 181).
  • BFH, 17.06.2005 - VI S 3/05

    Anhörungsrüge: Anwendungsbereich des § 133a FGO

    Auszug aus BGH, 06.11.2006 - 1 StR 50/06
    Die Anhörungsrüge dient jedoch nicht dazu, die angegriffene Entscheidung in der Sache in vollem Umfang nochmals zu überprüfen (vgl. auch BFH NJW 2005, 2639, 2640).
  • BVerfG, 28.10.2001 - 2 BvR 1452/01

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 06.11.2006 - 1 StR 50/06
    Das Revisionsgericht - das über die Befangenheit nach Beschwerdegrundsätzen zu entscheiden hatte - durfte eine andere rechtliche Beurteilung an die damals vorliegenden tatsächlichen Erkenntnisse knüpfen (vgl. BVerfG - Kammern - Beschl. vom 28. Oktober 2001 - 2 BvR 1452/01; Beschl. vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 und Beschl. vom 9. Februar 2005 - 2 BvR 1108/03).
  • OLG Köln, 10.10.2005 - 81 Ss OWi 41/05

    Kostenentscheidung bei Zurückweisung des Antrags auf Nachholung des rechtlichen

    Auszug aus BGH, 06.11.2006 - 1 StR 50/06
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschl. vom 8. März 2006 - 2 StR 387/91; OLG Köln NStZ 2006, 181).
  • BGH, 11.08.2009 - 3 StR 131/09

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Soweit der Verurteilte meint, der Senat habe rechtsfehlerhaft die weitergehende Revision verworfen, kann sein Vorbringen keinen Erfolg haben; denn die Anhörungsrüge dient, wenn - wie hier - rechtliches Gehör gewährt worden ist, nicht dazu, das Revisionsgericht zu veranlassen, das Revisionsvorbringen und die mit der Revision angegriffene Entscheidung nochmals zu überprüfen (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 57).
  • BGH, 12.07.2022 - StB 15/22

    Verwerfung der Gehörsrüge als unbegründet

    Der Rechtsbehelf dient nicht dazu, das angefochtene Erkenntnis des Erstgerichts in der Sache nochmals einer umfänglichen Überprüfung zu unterziehen (vgl. (zu § 356a StPO) BGH, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 StR 50/06, juris Rn. 1).
  • BGH, 10.04.2013 - 4 StR 296/12

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 StR 50/06).
  • BGH, 04.03.2008 - 4 StR 514/07

    Unbegründete Anhörungsrüge (Gewährung rechtlichen Gehörs als Zweck der

    Soweit die Antragstellerin meint, der Senat habe fehlerhaft entschieden, kann ihr Vorbringen keinen Erfolg haben; denn die Anhörungsrüge dient, wenn - wie hier - rechtliches Gehör gewährt worden ist, nicht dazu, das Revisionsgericht zu veranlassen, das Revisionsvorbringen und die mit der Revision angegriffene Entscheidung nochmals zu überprüfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2 6. November 2006 - 1 StR 50/06 = NStZ-RR 2007, 57; 9. November 2006 - 1 StR 360/06 - und 7. August 2007 - 4 StR 142/07).
  • BGH, 03.05.2023 - StB 10/23

    Verwerfung der Gehörsrüge

    Der Rechtsbehelf dient nicht dazu, das angefochtene Erkenntnis des Erstgerichts in der Sache nochmals einer umfänglichen Überprüfung zu unterziehen (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2022 - StB 15/22, juris Rn. 5 mwN; vgl. (zu § 356a StPO) BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2020 - 3 StR 233/19, juris Rn. 4 mwN; vom 6. November 2006 - 1 StR 50/06, juris Rn. 1).
  • BGH, 14.01.2014 - 4 StR 441/13

    Anhörungsrüge (Gewährung rechtlichen Gehörs bei eingeschränkter Begründung des

    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 StR 50/06).
  • BGH, 01.08.2018 - 2 StR 20/18

    Unbegründete Anhörungsrüge; Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss

    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 StR 50/06, Beck-RS 2006, 13335).
  • BGH, 27.01.2015 - 4 StR 335/14

    Unbegründete Anhörungsrüge; kein Verstoß gegen das rechtliche Gehör bei

    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 StR 50/06).
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 592/12

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 StR 50/06, NStZ-RR 2007, 57 (Ls.)).
  • BGH, 04.12.2008 - 1 StR 608/08

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschl. vom 6. November 2006 - 1 StR 50/06 m.w.N.).
  • BGH, 30.01.2013 - 4 StR 465/12

    Anhörungsrüge (keine Verletzung des Rechts auf richterliches Gehört bei

  • BGH, 23.02.2012 - 4 StR 422/11

    Unbegründete Anhörungsrüge

  • BGH, 27.01.2015 - 2 ARs 278/14

    Unzulässige Anhörungsrüge

  • BGH, 05.06.2013 - 2 StR 39/13

    Unbegründete Anhörungsrüge

  • BGH, 21.01.2015 - 2 ARs 169/14

    Unzulässige Anhörungsrüge

  • BGH, 10.04.2013 - 1 StR 42/13

    Unbegründete Anhörungsrüge

  • BGH, 16.05.2012 - 2 StR 49/12

    Unbegründete Anhörungsrüge

  • BGH, 22.01.2015 - 2 ARs 349/14

    Anhörungsrüge

  • BGH, 21.01.2015 - 2 ARs 309/14

    Unzulässige Anhörungsrüge (Nichtbehebung eines Gehörsverstoßes der Vorinstanz)

  • BGH, 20.11.2012 - 2 StR 369/12

    Unbegründete Anhörungsrüge

  • KG, 08.07.2008 - 3 Ws (B) 48/08

    Anhörungsrüge: Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags auf Rücksetzung des

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