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   BGH, 30.10.1990 - 1 StR 500/90   

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https://dejure.org/1990,3279
BGH, 30.10.1990 - 1 StR 500/90 (https://dejure.org/1990,3279)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1990 - 1 StR 500/90 (https://dejure.org/1990,3279)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1990 - 1 StR 500/90 (https://dejure.org/1990,3279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Übersetzertätigkeiten im Sinne einer Unterstützungshandlung von Ausländern bei der unerlaubten Einreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 14.11.2019 - 3 StR 561/18

    Urteil des Landgerichts Osnabrück wegen Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern

    Die Zusage des Angeklagten und ihre spätere Erfüllung stellten sich auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass er selbst mit den von ihm betreuten Frauen und Kindern illegal nach Griechenland einreiste, als strafbare Beihilfehandlungen dar, weil sie insoweit über das zur Erfüllung des Tatbestandes seiner unerlaubten Einreise Notwendige hinausgingen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 1990 - 1 StR 500/90, juris Rn. 7; MüKoStGB/Gericke, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 4; Bergmann/Dienelt/Winkelmann, AuslR, 12. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 3).
  • BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11

    Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes; Bindung

    Denn einer ausdrücklichen Erörterung der Voraussetzungen des § 56 Abs. 3 StGB bedarf es nur dann, wenn aus den Urteilsgründen ersichtliche Umstände die Anwendung dieser Vorschrift nahelegen (vgl. BGH, Urteile vom 14. Juli 1994 - 4 StR 252/94, BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 15; vom 30. Oktober 1990 - 1 StR 500/90, BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 9).
  • BGH, 30.05.2013 - 5 StR 130/13

    Urteil im Dresdner Schleuser-Prozess rechtskräftig

    Zu prüfen war dort, ob bei gemeinsamer illegaler Einreise von zwei Ausländern jeder der beiden Ausländer neben seiner Strafbarkeit als Täter einer illegalen Einreise nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG ohne Weiteres zugleich Gehilfe in Bezug auf die illegale Einreise des anderen ist, mit der Folge, dass bei darüber hinaus verwirklichter Beihilfe zur illegalen Einreise eines weiteren Ausländers durch Übernahme von Verpflegungs- und Unterbringungskosten der Schleusungstatbestand nach § 96 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG in der Fassung des Gesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950) - Handeln zugunsten mehrerer Ausländer - verwirklicht wird (BGH, aaO, Rn. 14, 30; abweichend Mosbacher, aaO, § 96 Rn. 2; vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1990 - 1 StR 500/90).
  • BGH, 05.12.2000 - 1 StR 411/00

    Verjährung bei der Haftung einer juristischen Person nach § 30 OWiG nach den für

    Mit Rücksicht auf die vom Landgericht angeführten Milderungsgründe, insbesondere des Gewichts der dem Angeklagten auferlegten Gesamtsanktion und der von ihm eingeleiteten Wiedergutmachung, ist auszuschließen, daß die Rechtstreue der Bevölkerung ernsthaft beeinträchtigt und es von der Allgemeinheit bei Kenntnis der Sachlage als ungerechtfertigtes Zurückweichen vor der Kriminalität angesehen wird, daß die Vollstreckung der Strafe im vorliegenden Fall zur Bewährung ausgesetzt wurde (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 9).
  • BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02

    Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung).

    Veranlassung dazu besteht nur, wenn konkrete Umstände vorliegen, welche dies nahelegen können (BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 9; BGH, Urt. vom 14. Mai 2002 - 1 StR 48/02).
  • BGH, 10.11.2004 - 1 StR 339/04

    Strafaussetzung zur Bewährung bei sexuellem Missbrauch (Verteidigung der

    Mit Rücksicht auf die vom Landgericht angestellten Erwägungen ist auszuschließen, daß durch die Strafaussetzung zur Bewährung im vorliegenden Fall die Rechtstreue der Bevölkerung ernsthaft beeinträchtigt und sie von der Allgemeinheit als ungerechtfertigtes Zurückweichen vor der Kriminalität angesehen wird (BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 7 und 9).
  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 255/12

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe (tatrichterlicher

    Es ist auszuschließen, dass die Strafaussetzung zur Bewährung vor dem Hintergrund der für den Angeklagten sprechenden gewichtigen Umstände die Rechtstreue der Bevölkerung ernsthaft beeinträchtigen und von der Allgemeinheit als ungerechtfertigtes Zurückweichen vor der Kriminalität angesehen werden wird (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. Oktober 1990 - 1 StR 500/90, BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 9, Senatsurteil vom 14. Juli 1994 - 4 StR 252/94, BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 15).
  • BGH, 22.05.1991 - 3 StR 87/91

    Treubruchstatbestand der Untreue

    Veranlassung zu einer Erörterung besteht nämlich dann, wenn Umstände vorliegen, welche die Anwendung der Vorschrift nahelegen (BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 9).
  • BGH, 14.07.1994 - 4 StR 252/94

    Rechtsordnung - Strafaussetzung - Vollstreckung - Vertrauen der Bevölkerung -

    Eine Erörterung der Frage, ob die Verteidigung der Rechtsordnung ausnahmsweise (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 9) die Vollstreckung einer verhängten.Freiheitsstrafe gebietet, ist nur dann unerläßlich, wenn die aus dem Urteil ersichtlichen Tatsachen dies nahelegen (vgl. BGH NStZ 1987, 21; 1988, 126, 127; Gribbohm in LK StGB 11. Aufl. § 56 Rdn. 58 m.w.Nachw.).

    Mit Rücksicht auf die vom Landgericht angeführten Milderungsgründe ist auszuschließen, daß die Rechtstreue der Bevölkerung ernsthaft beeinträchtigt und es von der Allgemeinheit als ungerechtfertigtes Zurückweichen vor der Kriminalität angesehen wird, daß die Vollstreckung der Strafe im vorliegenden Fall zur Bewährung ausgesetzt wurde (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 9).

  • BGH, 19.01.2006 - 4 StR 374/05

    Wettbewerbsbeschränkende Absprache bei Ausschreibungen; Strafaussetzung zur

    Das gilt auch für die gewährte Strafaussetzung zur Bewährung, wobei das Landgericht angesichts der festgestellten Milderungsgründe nicht ausdrücklich erörtern musste, ob etwa die Verteidigung der Rechtsordnung ausnahmsweise die Vollstreckung der Strafe gebietet (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 9, 15).
  • BGH, 14.05.2002 - 1 StR 48/02

    Gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafaussetzung

  • BGH, 20.10.1999 - 1 StR 340/99

    BGH bestätigt Urteil gegen den ehemaligen Landrat von Sigmaringen

  • BGH, 15.02.2001 - 1 StR 506/00

    Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung; Beurteilungsspielraum und Revision;

  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 400/96

    Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht über Vorstrafen des Täters -

  • BGH, 08.06.1999 - 1 StR 87/99

    Verfahrenshindernis; Fehlender Eröffnungsbeschluß; Fehlende Unterschrift;

  • BGH, 19.03.2014 - 2 StR 596/13

    Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (Vorliegen besonderer Umstände nach

  • BGH, 14.03.1995 - 1 StR 856/94

    Gesamtstrafe - Strafzumessung - Strafrahmen - Urteilsgründe - Urteilsbegründung

  • BGH, 25.05.1994 - 4 StR 146/94

    Strafzumessung - Revision - Eingeschränkte Kontrolle

  • BGH, 30.09.1992 - 2 StR 402/92

    Vregewaltigung - Griff an die Brust - Gewaltanwendung - Vorbereitung des

  • BGH, 03.09.1991 - 1 StR 490/91

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung

  • OLG Oldenburg, 07.08.2023 - 1 ORs 98/23

    Strafaussetzung; drohender; Widerruf; Strafzumessung; strafmildernd

  • BGH, 21.06.1994 - 4 StR 238/94

    Revision - Strafzumessung - Rechtsfehler

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