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   BGH, 18.10.1994 - 1 StR 502/94   

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https://dejure.org/1994,5221
BGH, 18.10.1994 - 1 StR 502/94 (https://dejure.org/1994,5221)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1994 - 1 StR 502/94 (https://dejure.org/1994,5221)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1994 - 1 StR 502/94 (https://dejure.org/1994,5221)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.07.1986 - 4 StR 397/86

    Definition des Begriffs "Inbrandsetzen"

    Auszug aus BGH, 18.10.1994 - 1 StR 502/94
    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß ein Gebäude erst dann in Brand gesetzt ist, wenn es selbst in einer Weise von dem Feuer erfaßt wird, daß es selbständig ohne Fortwirken des Zündstoffs weiterbrennt (BGHSt 7, 37, 38; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 1).
  • BGH, 13.07.1954 - 1 StR 174/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.10.1994 - 1 StR 502/94
    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß ein Gebäude erst dann in Brand gesetzt ist, wenn es selbst in einer Weise von dem Feuer erfaßt wird, daß es selbständig ohne Fortwirken des Zündstoffs weiterbrennt (BGHSt 7, 37, 38; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 1).
  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    Ein vollendetes (Fall II 1) oder versuchtes (Fall II 4) Inbrandsetzen ist damit nicht festgestellt (zur "Inbrandsetzung" beweglicher Gegenstände und des Mobiliars vgl. BGHSt 16, 109, 110; BGH NStZ 1984, 74; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1994 - 1 StR 502/94; zur "Verrußung" vgl. BGH NStZ 2001, 252; BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1983 - 5 StR 760/83 - und vom 5. Dezember 2001 - 3 StR 422/01; zur Beeinträchtigung durch Hitzeeinwirkung vgl. BGH NStZ 1982, 201; StV 1997, 518); denn Feststellungen, daß das Feuer Bestandteile des Gebäudes erfaßt hat, es auf für das jeweilige Gebäude wesentliche brennbare Bestandteile hätte übergreifen können und die Angeklagte dies auch wollte oder sie zumindest damit rechnete (vgl. BGHSt 18, 363, 366 f.), enthält das Urteil nicht.
  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten

    Daraus geht aber selbst bei Berücksichtigung des Urteilszusammenhangs nicht eindeutig hervor, daß dies in der zur Annahme von Tatvollendung vorausgesetzten Weise geschehen ist, nämlich daß das Feuer an diesen Gebäudeteilen auch nach Erlöschen und Entfernen des Zündstoffs selbständig hätte weiterbrennen können (vgl. für die als nicht ausreichend beurteilte Feststellung, die Flammen hätten auf einen Gebäudeteil "übergegriffen": BGH, Urteil vom 18. Oktober 1994 - 1 StR 502/94).
  • BGH, 06.11.2003 - 4 StR 456/03

    Sicherungsverfahren; Schuldunfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen

    Die getroffenen Feststellungen ergeben, daß das vom Beschuldigten entzündete Papier geeignet war, auf die Türblätter der Toilettenkabinen und damit auf wesentliche Teile des Gebäudes überzugreifen (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Oktober 1994 - 1 StR 502/94).
  • BGH, 04.02.1997 - 1 StR 799/96

    Voraussetzungen des Inbrandsetzens - Beweiswert von Vergleichsproben von Benzin

    Mit der Feststellung, der Brand habe auf die Holzdecke der Küche und den Holzfußboden mit Teppichbelag 'übergegriffen', es sei zu einem 'oberflächlichen Ausbrennen' der Wohnung gekommen, wird nicht ausreichend belegt, daß diese Gegenstände so vom Feuer erfaßt worden sind, daß ein Fortbrennen aus eigener Kraft möglich war (vgl. auch BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 6; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1994 - 1 StR 502/94).".
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