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   BGH, 02.12.1998 - 1 StR 502/98   

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https://dejure.org/1998,5219
BGH, 02.12.1998 - 1 StR 502/98 (https://dejure.org/1998,5219)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1998 - 1 StR 502/98 (https://dejure.org/1998,5219)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1998 - 1 StR 502/98 (https://dejure.org/1998,5219)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr 8 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 29a Abs. 1 Nr 2 BtMG
    Verwerfung der Revision; Aussagegenehmigung; Nichtzulassung von Fragen; Beweisbeschluß; Beruhen; Vertrauensperson; VP; VP-Führer; Vollendung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei Verkauf an VP

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Revisionsrechtfertigung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 2; ; BBG § 62 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 54, § 241 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 258
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.06.1997 - 1 StR 119/97

    Tatbestand der Hehlerei, insbesondere die Merkmale des "Absetzens" und der

    Auszug aus BGH, 02.12.1998 - 1 StR 502/98
    Soweit die Revision unter Hinweis auf die Anmerkung von Endriß zum Senatsurteil vom 17. Juni 1997 - 1 StR 119/97, NStZ 1998, 463 - zur Hehlerei meint, es liege bei einem mit einer VP und einem VE getätigten Rauschgiftgeschäft nicht vollendetes, sondern nur versuchtes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor, verweist der Senat auf seine bisherige Rechtsprechung (vgl. zuletzt NJW 1998, 767 m. w. Nachw.).
  • BGH, 25.11.1997 - 1 StR 465/97

    Möglichkeit eines Hindernisses für die Durchsetzung des staatlichen

    Auszug aus BGH, 02.12.1998 - 1 StR 502/98
    Soweit die Revision unter Hinweis auf die Anmerkung von Endriß zum Senatsurteil vom 17. Juni 1997 - 1 StR 119/97, NStZ 1998, 463 - zur Hehlerei meint, es liege bei einem mit einer VP und einem VE getätigten Rauschgiftgeschäft nicht vollendetes, sondern nur versuchtes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor, verweist der Senat auf seine bisherige Rechtsprechung (vgl. zuletzt NJW 1998, 767 m. w. Nachw.).
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