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   BGH, 12.09.1996 - 1 StR 509/96   

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https://dejure.org/1996,2568
BGH, 12.09.1996 - 1 StR 509/96 (https://dejure.org/1996,2568)
BGH, Entscheidung vom 12.09.1996 - 1 StR 509/96 (https://dejure.org/1996,2568)
BGH, Entscheidung vom 12. September 1996 - 1 StR 509/96 (https://dejure.org/1996,2568)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Betruges in Tateinheit mit Anstiftung zur Untreue - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Treueverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263, § 26, § 266, § 28; StPO § 357

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 281
  • StV 1997, 410
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.01.1959 - 4 StR 428/58
    Auszug aus BGH, 12.09.1996 - 1 StR 509/96
    Die bloße Gleichartigkeit mehrerer, im selben Urteil abgeurteilter Taten unterschiedlicher Täter genügt jedoch nicht, eine Rechtswirkung i.S.d. grundsätzlich zurückhaltend anzuwendenden Vorschrift des § 357 StPO (vgl. Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 358 Rdn. 18) herbeizuführen, da jeder Schadensfall nicht nur materiellrechtlich, sondern auch prozessual eine selbständige Tat im Sinne des § 264 StPO darstellt (BGHSt 12, 335, 341; BGH NJW 1983, 2097, 2099 [BGH 22.04.1983 - 3 StR 25/83]; Beschluß vom 29. November 1995 - 5 StR 495/95, insoweit in NStZ 1996, 191 nicht abgedruckt).
  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 25/83

    Schmerzmittel gegen Wehen - §§ 222, 229, 13 StGB, keine Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 12.09.1996 - 1 StR 509/96
    Die bloße Gleichartigkeit mehrerer, im selben Urteil abgeurteilter Taten unterschiedlicher Täter genügt jedoch nicht, eine Rechtswirkung i.S.d. grundsätzlich zurückhaltend anzuwendenden Vorschrift des § 357 StPO (vgl. Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 358 Rdn. 18) herbeizuführen, da jeder Schadensfall nicht nur materiellrechtlich, sondern auch prozessual eine selbständige Tat im Sinne des § 264 StPO darstellt (BGHSt 12, 335, 341; BGH NJW 1983, 2097, 2099 [BGH 22.04.1983 - 3 StR 25/83]; Beschluß vom 29. November 1995 - 5 StR 495/95, insoweit in NStZ 1996, 191 nicht abgedruckt).
  • BGH, 29.11.1995 - 5 StR 495/95

    Betrug - Zins- oder Gewinnerwartung - Vermögensschaden

    Auszug aus BGH, 12.09.1996 - 1 StR 509/96
    Die bloße Gleichartigkeit mehrerer, im selben Urteil abgeurteilter Taten unterschiedlicher Täter genügt jedoch nicht, eine Rechtswirkung i.S.d. grundsätzlich zurückhaltend anzuwendenden Vorschrift des § 357 StPO (vgl. Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 358 Rdn. 18) herbeizuführen, da jeder Schadensfall nicht nur materiellrechtlich, sondern auch prozessual eine selbständige Tat im Sinne des § 264 StPO darstellt (BGHSt 12, 335, 341; BGH NJW 1983, 2097, 2099 [BGH 22.04.1983 - 3 StR 25/83]; Beschluß vom 29. November 1995 - 5 StR 495/95, insoweit in NStZ 1996, 191 nicht abgedruckt).
  • BGH, 12.07.1994 - 1 StR 300/94

    Das Treueverhältnis des Untreuetatbestandes unter dem Aspekt eines

    Auszug aus BGH, 12.09.1996 - 1 StR 509/96
    Fehlt es beim Anstifter, ist der Strafrahmen gemäß § 28 StGB zu mildern (BGH StV 1995, 73 m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.10.1993 - 4 StR 347/93

    Bestechung und Betrug - Vorliegen einer Unrechtsvereinbarung - Anschein der

    Auszug aus BGH, 12.09.1996 - 1 StR 509/96
    Dementsprechend wird er sich aber auch in der Regel keine Vorstellungen darüber machen, ob die Auszahlungsanweisung in der Sache zu Recht erfolgt ist (BGH StV 1994, 82, 84).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19

    Urteil im Elysium-Prozess überwiegend rechtskräftig

    Die bloße Gleichartigkeit mehrerer, im selben Urteil abgeurteilter Taten unterschiedlicher Täter genügt jedoch nicht, um eine Rechtswirkung im Sinne der grundsätzlich zurückhaltend anzuwendenden Vorschrift des § 357 StPO (vgl. LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 357 Rn. 18 f.) herbeizuführen, da das Verbreiten kinderpornografischen Materials nicht nur materiellrechtlich, sondern auch prozessual eine selbständige Tat im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO darstellt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. September 1996 - 1 StR 509/96, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 364/18

    Verbotsirrtum (Unvermeidbarkeit bei Einholung von Rechtsrat: Anforderungen an die

    Die Schuldspruchänderung und Aufhebung des Strafausspruchs sind nicht auf die nichtrevidierende Mitangeklagte G. nach § 357 Satz 1 StPO zu erstrecken, da diese nicht wegen derselben Ausfuhrtaten, sondern wegen eigener Lieferungen aus ihrer Apotheke bestraft worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 1959 - 4 StR 428/58, BGHSt 12, 335, 341 ff.; vom 12. September 1996 - 1 StR 509/96 Rn. 10, BGHR StPO § 357 Erstreckung 6 und vom 27. Januar 2010 - 5 StR 254/09 Rn. 8 f.).
  • BGH, 09.05.2006 - 1 StR 57/06

    (keine) Revisionserstreckung bei Revisionsausschluss gemäß § 55 Abs. 2 JGG

    Seine Rechtsnatur verbietet zwar nicht von Vornherein jede erweiternde Auslegung oder Analogie, legt es aber nahe, hiervon nur zurückhaltend Gebrauch zu machen (vgl. BGHSt 20, 77, 80 f.; 37, 361, 364; BGHR StPO § 357 Erstreckung 6, 9; BGH, Beschluss vom 29. November 1995 - 5 StR 495/95 - Umdruck S. 7; Basdorf in FS für Meyer-Goßner S. 665, 668; Benninghoven, Revisionserstreckung auf Mitverurteilte Diss.
  • BGH, 05.03.2008 - 5 StR 36/08

    Erforderliche Feststellungen zum Beleg eines Irrtums beim Betrug (Begrenzung

    Besteht eine Trennung zwischen Auszahlungs- und Entscheidungszuständigkeit - dies gilt bei einem privatwirtschaftlich organisierten Betrieb ebenso wie bei einer Behörde -, wird den mit den Kassenaufgaben betrauten Mitarbeiter nur interessieren, ob der für die Sachentscheidung Zuständige die sachliche und rechnerische Richtigkeit einer Forderung festgestellt und die Auszahlung des geschuldeten Betrages angeordnet hat (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 9; BGH NStZ 1997, 281; vgl. aber auch BGH wistra 2007, 302, 303).
  • BGH, 23.03.2000 - 4 StR 19/00

    Voraussetzungen an die Feststellung eines Irrtums (Bankmitarbeiter); Betrug;

    In diesem Zusammenhang kann etwa von Bedeutung sein, ob der Verfügende ein eigenes Interesse daran hatte oder im Interesse eines Dritten verpflichtet war, sich von der Richtigkeit der Behauptung des Täters zu überzeugen (BGH a.a.O.; vgl. auch BGH NStZ 1997, 281).
  • BGH, 27.01.2015 - 1 StR 613/14

    Steuerhehlerei; Verfall (Erlangtes bei Steuerhehlerei)

    Denn die beiden Angeklagten wurden nicht wegen derselben Taten im Sinne des § 264 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 1996 - 1 StR 509/96, BGHR StPO § 357 Erstreckung 6) verurteilt.
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 472/11

    Betrugsrelevanter Irrtum innerhalb von Personenmehrheiten (erforderliche

    Vielmehr müssen bei arbeitsteilig tätigen Unternehmen oder Organisationen die Urteilsgründe regelmäßig darlegen, wer im konkreten Fall auf welcher Grundlage und mit welchen Vorstellungen die Entscheidung über die Erbringung der vom Täter erstrebten Leistung getroffen und damit die Verfügung vorgenommen hat (vgl. BGH NStZ 2003, 313, 314 f.; 2006, 687; wistra 1997, 100; 2010, 148; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 9 und 15; Fischer StGB 59. Aufl. § 263 Rdn. 67).
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 254/09

    Verfall (Kurs- und Marktpreismanipulation; Insiderhandel; Vorrang der Ansprüche

    Insoweit handelt es sich um jeweils selbständige prozessuale Taten im Sinne des § 264 StPO (BGH NJW 1983, 2097, 2099; BGH, Beschluss vom 12. September 1996 - 1 StR 509/96; Kuckein in KK, StPO 6. Aufl. § 357 Rdn. 8), die von der Erstreckung nach § 357 StPO nicht erfasst sind.
  • LAG Hessen, 25.06.2012 - 17 Sa 1644/11

    Kollusives Zusammenwirken des Arbeitnehmers mit einem unternehmensfremden Dritten

    Sie lässt auch offen, ob der Beklagte zu 2) gegenüber der Klägerin einen Betrug begangen hat und ihr auch gemäß § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 263 Abs. 1 StGB haftet, nachdem die Ermittlungsbehörden offensichtlich den Tatbestand des Betruges verneinen, da die Beklagte zu 1) vom Beklagten zu 2) nicht getäuscht wurde und die die Auszahlung vornehmenden Mitarbeiter sich keine Gedanken über die inhaltliche Richtigkeit, sondern nur über die formale Berechtigung gemacht hätten (BGH 12. September 1996 - 1 StR 509/96 - NStZ 1997, 281) .
  • BGH, 01.09.2020 - 2 StR 264/20

    Tateinheit (materiellrechtliche Tateinheit bei natürlicher Handlungseinheit);

    Die bloße Gleichartigkeit mehrerer, im selben Urteil abgeurteilter Taten unterschiedlicher Täter genügt jedoch nicht, um eine Rechtswirkung im Sinne der grundsätzlich zurückhaltend anzuwendenden Vorschrift des § 357 StPO herbeizuführen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 321/19, juris Rn. 22; BGH, Beschluss vom 12. September 1996 - 1 StR 509/96, BGHR, § 357 StPO Erstreckung 6; LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 357 Rn. 18 f).
  • OLG Köln, 11.09.2015 - 1 RVs 172/15

    Tatrichterliche Feststellung der Erregung eines Irrtums bei dem Verfügenden

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