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   BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86   

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https://dejure.org/1986,848
BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86 (https://dejure.org/1986,848)
BGH, Entscheidung vom 23.12.1986 - 1 StR 514/86 (https://dejure.org/1986,848)
BGH, Entscheidung vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 514/86 (https://dejure.org/1986,848)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verlesbarkeit einer schriftlichen Erklärung eines die Auskunft nach § 55 Strafprozessordnung (StPO) Verweigernden - Beantwortung von Fragen zur Herkunft der später in seiner Anwesenheit verlesenen schriftlichen Erklärung durch einen Zeugen - Rechtliche Möglichkeit zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 55, § 249 Abs. 1, § 250 S. 2

  • rechtsportal.de

    StPO (1975) §§ 55, 250

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verleseverbot - Geständnis - Zeuge - Anwesenheit - Auskunftsverweigerung

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1093
  • MDR 1987, 425
  • NStZ 1988, 36
  • StV 1987, 140
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65

    Bestimmung der schriftlichen Erklärung zu Beweiszwecken im Strafprozess - Eignung

    Auszug aus BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beschränkt den Begriff im Anschluß an Schneidewin (JR 1951, 481, 483) anders als das Reichsgericht (RGSt 26, 138; 71, 10)zunächst auf solche schriftlichen Erklärungen, die von vornherein zu Beweiszwecken abgefaßt sind und sich zu einem für das Verfahren erheblichen Beweisthema äußern (BGHSt 6, 141, 143 [BGH 18.05.1954 - 5 StR 653/53]; 20, 160, 161 [BGH 16.02.1965 - 1 StR 4/65]; BGH NStZ 1982, 79; Mayr in KK § 250 Rdn. 9 m. w. Nachw.).

    Die im Schrifttum gelegentlich unter Hinweis auf BGHSt 20, 160, 161 [BGH 16.02.1965 - 1 StR 4/65] geäußerte Meinung, der Bundesgerichtshof habe die Rechtsansicht des 5. Strafsenats aufgegeben (vgl. etwa Gollwitzer a.a.O. Rdn. 6), verkennt, daß der 1. Strafsenat im nicht tragenden Teil dieser Entscheidung lediglich Bedenken gegen die Auffassung, § 250 Satz 2 StPO erfasse nur in demselben Verfahren zu Beweiszwecken abgegebene schriftliche Erklärungen, erhoben hat.

    Seine Auffassung zum Unterschied zwischen Protokollen und schriftlichen Erklärungen hat der Senat bereits in der Entscheidung BGHSt 20, 160, 163 [BGH 16.02.1965 - 1 StR 4/65] dargelegt; daran ist festzuhalten.

  • BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53

    Möglichkeit der Verwendung früher ergangener Strafurteile in derselben Sache als

    Auszug aus BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beschränkt den Begriff im Anschluß an Schneidewin (JR 1951, 481, 483) anders als das Reichsgericht (RGSt 26, 138; 71, 10)zunächst auf solche schriftlichen Erklärungen, die von vornherein zu Beweiszwecken abgefaßt sind und sich zu einem für das Verfahren erheblichen Beweisthema äußern (BGHSt 6, 141, 143 [BGH 18.05.1954 - 5 StR 653/53]; 20, 160, 161 [BGH 16.02.1965 - 1 StR 4/65]; BGH NStZ 1982, 79; Mayr in KK § 250 Rdn. 9 m. w. Nachw.).
  • BGH, 26.07.1983 - 5 StR 310/83

    Verlesung eines polizeilichen Vernehmungsprotokolls bei Auskunftsverweigerung des

    Auszug aus BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86
    Zwar vertritt der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, worauf die Revision zutreffend hinweist, in mehreren zu § 251 Abs. 2 StPO ergangenen Entscheidungen die Auffassung, der Umstand, daß ein Zeuge die Auskunft auf bestimmte Fragen gemäß § 55 StPO verweigert, vermöge die Verlesung von Niederschriften über seine polizeiliche oder richterliche Vernehmung nicht zu rechtfertigen (BGH, Beschl. vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83 - mit Nachweis weiterer Entscheidungen).
  • BGH, 27.10.1981 - 1 StR 496/81

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens in Tateinheit mit unerlaubtem

    Auszug aus BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beschränkt den Begriff im Anschluß an Schneidewin (JR 1951, 481, 483) anders als das Reichsgericht (RGSt 26, 138; 71, 10)zunächst auf solche schriftlichen Erklärungen, die von vornherein zu Beweiszwecken abgefaßt sind und sich zu einem für das Verfahren erheblichen Beweisthema äußern (BGHSt 6, 141, 143 [BGH 18.05.1954 - 5 StR 653/53]; 20, 160, 161 [BGH 16.02.1965 - 1 StR 4/65]; BGH NStZ 1982, 79; Mayr in KK § 250 Rdn. 9 m. w. Nachw.).
  • BGH, 07.01.1964 - 5 StR 549/63

    Verlesung und Verwertung einer Urkunde - Anforderungen an die Beweiswürdigung -

    Auszug aus BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86
    Soweit ersichtlich, hat der 5. Strafsenat diese Rechtsauffassung bisher nicht aufgegeben;im Urteil vom 7. Januar 1964 - 5 StR 549/63 - ist dies jedenfalls nicht ausdrücklich geschehen.
  • BGH, 20.09.1966 - 5 StR 396/66

    Ablehnung von Beweisanträgen eines Verteidigers als vom Angeklagten zum Zwecke

    Auszug aus BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86
    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber hinaus verlangt, daß die schriftliche Erklärung in demselben Verfahren abgegeben worden ist (BGH, Urt. vom 25. September 1962 - 5 StR 306/62).
  • RG, 09.10.1894 - 2743/94

    1. Ist der Bericht eines Richters über eine im Auftrage des

    Auszug aus BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beschränkt den Begriff im Anschluß an Schneidewin (JR 1951, 481, 483) anders als das Reichsgericht (RGSt 26, 138; 71, 10)zunächst auf solche schriftlichen Erklärungen, die von vornherein zu Beweiszwecken abgefaßt sind und sich zu einem für das Verfahren erheblichen Beweisthema äußern (BGHSt 6, 141, 143 [BGH 18.05.1954 - 5 StR 653/53]; 20, 160, 161 [BGH 16.02.1965 - 1 StR 4/65]; BGH NStZ 1982, 79; Mayr in KK § 250 Rdn. 9 m. w. Nachw.).
  • RG, 14.01.1937 - 3 D 681/36

    Darf das Gericht das schriftliche Gutachten eines Sachverständigen, der vor der

    Auszug aus BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beschränkt den Begriff im Anschluß an Schneidewin (JR 1951, 481, 483) anders als das Reichsgericht (RGSt 26, 138; 71, 10)zunächst auf solche schriftlichen Erklärungen, die von vornherein zu Beweiszwecken abgefaßt sind und sich zu einem für das Verfahren erheblichen Beweisthema äußern (BGHSt 6, 141, 143 [BGH 18.05.1954 - 5 StR 653/53]; 20, 160, 161 [BGH 16.02.1965 - 1 StR 4/65]; BGH NStZ 1982, 79; Mayr in KK § 250 Rdn. 9 m. w. Nachw.).
  • BGH, 04.04.2007 - 4 StR 345/06

    Konfrontationsrecht und Aufklärungspflicht (Verlesung von Niederschriften über

    Da anders als bei Protokollen, über deren Entstehung und Inhalt regelmäßig die beteiligten Verhörspersonen als Zeugen vernommen werden können, bei schriftlichen Erklärungen in der Regel nur der Aussteller selbst die Art der Entstehung und den Inhalt der Erklärung aus eigenem Wissen wiedergeben kann, ist für schriftliche Erklärungen in der Rechtsprechung anerkannt, dass deren Inhalt auch dann durch Verlesung in die Verhandlung eingeführt werden kann, wenn die Beweisperson in der Hauptverhandlung ausgesagt hat (BGHSt 20, 160; BGH JZ 1987, 315).

    Ob dies überhaupt eine tragfähige Begründung sein kann, muss der Senat nicht entscheiden (kritisch Diemer in KK 5. Aufl. § 251 Rdn. 10 a; K. Meyer JR 1987, 523, 524; D. Meyer MDR 1977, 543, 544; offen gelassen in BGH JZ 1987, 315), da sie jedenfalls in Ausnahmefällen unter Aufklärungsgesichtspunkten keine Gültigkeit beanspruchen kann.

  • BGH, 27.04.2007 - 2 StR 490/06

    Fall Heugel ("Kölner Müllskandal") muss neu verhandelt werden

    Als unzulässig erachtet hat der Bundesgerichtshof in diesen Konstellationen sowohl die Verlesung schriftlicher Erklärungen des sich auf § 55 StPO berufenden Zeugen (BGH NStZ 1988, 36: nur ergänzende Verlesung neben der Zeugenvernehmung zulässig; vgl. auch BGHSt 20, 160, 161 f.; ebenso Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 251 Rdn. 11; Diemer in KK 5. Aufl. § 251 Rdn. 26) als auch die Verlesung nichtrichterlicher Protokolle über seine Vernehmung (BGH NStZ 1982, 342 - sogar dann, wenn alle Verfahrensbeteiligten in die Verlesung eingewilligt haben - BGH NJW 1984, 136; BGH NStZ 1993, 350; BGH NStZ 1996, 96; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 767/78; BGH, Beschluss vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83; vgl. auch BGH, Urteil vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209/76).

    In diesem Fall kann die Vernehmung unter Umständen durch Verlesung einer vom Zeugen stammenden schriftlichen Erklärung ergänzt werden; eine Ersetzung im Sinne von § 250 Satz 2 StPO liegt dann nicht vor (BGHSt 20, 160, 161 ff.; BGH NStZ 1988, 36).

  • BGH, 29.08.2001 - 2 StR 266/01

    Verlesung eines richterlichen Vernehmungsprotokolls; Auskunftsverweigerungsrecht

    (BGH, Urt. vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75; Beschl. vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 767/78; Beschl. vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83; Urt. vom 29. Juni 1983 - 2 StR 855/82 = NJW 1984, 136; offengelassen im Urteil vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 514/86; NStZ 1988, 36 für den Fall der Teilverweigerung, zulässig jedenfalls für sonstige schriftliche Erklärungen).
  • BGH, 11.11.2015 - 2 StR 180/15

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Berufsgeheimnisträgers (Grundsatz der mündlichen

    Soweit der 1. Strafsenat demgegenüber im Falle eines die Aussage nach § 55 StPO verweigernden Zeugen die Verlesbarkeit einer von ihm schriftlich abgegebenen Erklärung auch mit Blick auf § 250 Satz 2 StPO für zulässig erachtet hat, weil dieser jedenfalls Fragen zur Herkunft dieser Erklärung beantwortet hatte, weshalb sich ihre spätere Verlesung nicht als Ersetzung, sondern als zulässige Ergänzung seiner (auf die Herkunft begrenzten) Aussage darstellte (BGH, Urteil vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 514/86, NStZ 1988, 36 m. krit. Anm. Dölling NStZ 1988, 6, 10), vermag dies den Senat daher nicht zu überzeugen.
  • BGH, 25.02.1987 - 3 StR 552/86

    Anforderungen an Bestimmung der Höhe von nachzuzahlender Gewerbesteuer und

    Nach allem braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob das Verfahren des Landgerichts trotz der Besonderheiten der Fallgestaltung von den Grundsätzen gedeckt ist, welche die Rechtsprechung zu § 250 Satz 2 StPO entwickelt hat (vgl. BGHSt 20, 160, 161 ff [BGH 16.02.1965 - 1 StR 4/65]; BGH, Urteil vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 514/86).
  • BGH, 06.11.1990 - 1 StR 726/89

    Beihilfe zur Bestechung - Verletzung der Dienstpflichten eines Beamten -

    Das Fehlen des vollständigen Vortrages betraf die wesentliche Tatsache, daß die Urkunde möglicherweise nur in Ergänzung der Aussage verlesen wurde (vgl. hierzu Senatsurteil vom 23. Dezember 1986, NStZ 1988, 36).
  • BGH, 10.05.1995 - 3 StR 139/95

    Beweis - Beweisbehauptung - Beweismittel - Aufklärung - Aufklärungsrüge

    Dabei kann der Senat offen lassen, ob eine solche zusätzliche Verlesung im Hinblick auf die Aussageverweigerung des Zeugen nach § 55 StPO überhaupt zulässig gewesen wäre (vgl. BGH JZ 87, 315), jedenfalls drängte es nicht, neben der Vernehmung der Verhörspersonen (mit der Möglichkeit des Vorhalts) auch noch diese Protokolle zum Urkundenbeweis zu verlesen.
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