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   BGH, 15.06.1967 - 1 StR 516/66   

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BGH, 15.06.1967 - 1 StR 516/66 (https://dejure.org/1967,358)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1967 - 1 StR 516/66 (https://dejure.org/1967,358)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1967 - 1 StR 516/66 (https://dejure.org/1967,358)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Änderung der Geschäftsverteilung auf begrenzte Zeit durch das Präsidium - Wegfall des Grundes für die Änderung der Geschäftsverteilung - Verteilung der Geschäfte innerhalb eines Spruchkörpers - Besetzung des Gerichts - Recht auf den gesetzlichen Richter - Vorübergehende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 250
  • NJW 1967, 1622
  • MDR 1967, 776
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 30.03.1965 - 1 StR 504/64

    Unwirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses wegen Überbesetzung der Strafkammer -

    Auszug aus BGH, 15.06.1967 - 1 StR 516/66
    Aus den Kaufverträgen, die von der Verkäuferin durch Lieferung der Maschinen und von den Kunden durch die für ihre Rechnung von der Finanzierungsbank vorgenommenen Gutschriften auf dem Konto ihrer Lieferantin erfüllt worden waren, ergab sich keine Rechtspflicht, kraft deren der Angeklagte zu der Zeit, zu der er für die Bank bestimmte Teilrückzahlungen entgegennahm, Vermögensinteressen der Kunden wahrzunehmen hatte (BGH Urteil vom 30. März 1965-1 StR 504/64; S. 16, 17).

    Das könnte der Fall sein, wenn er sich ihr gegenüber verpflichtet hatte, an ihn gelangte Rückzahlungsraten der Darlehensnehmer sofort an sie abzuliefern, und wenn er so ihr gegenüber eine Treuepflicht im Sinn des § 266 StGB übernommen hätte (BGH Urteil vom 30. März 1965 - 1 StR 504/64; S. 16).

    Sie hatten die vom Angeklagten erstrebte Folge, daß die Schuld der Firma Su. & Sc. unter der vereinbarten Kreditgrenze blieb und daß die Bank unmittelbar in Zusammenhang mit den Gutschriften zu Lasten des Kontokorrentkontos dem Beschwerdeführer Gelder auszahlte oder Überweisungen für ihn vornahm (vgl. RG JW 1926, 586 Nr. 6; BGHSt 6, 115, 117 [BGH 06.04.1954 - 5 StR 74/54]; BGH Urteil vom 30. März 1965 - 1 StR 504/64; S. 15).

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.06.1967 - 1 StR 516/66
    In der Nichterfüllung dieser schuldrechtlichen Verträge kann daher entgegen der Meinung des Landgerichts kein Treubruch im Sinne des § 266 StGB gefunden werden (RGSt 73, 299, 300; BGHSt 1, 186, 189) [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51].

    Daraus allein läßt sich nämlich eine Vermögensfürsorgepflicht nur unter besonderen Umständen herleiten (vgl. BGHSt 1, 186, 189) [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51], und solche Umstände hat der Tatrichter hier nicht festgestellt.

  • BGH, 06.04.1954 - 5 StR 74/54
    Auszug aus BGH, 15.06.1967 - 1 StR 516/66
    Sie hatten die vom Angeklagten erstrebte Folge, daß die Schuld der Firma Su. & Sc. unter der vereinbarten Kreditgrenze blieb und daß die Bank unmittelbar in Zusammenhang mit den Gutschriften zu Lasten des Kontokorrentkontos dem Beschwerdeführer Gelder auszahlte oder Überweisungen für ihn vornahm (vgl. RG JW 1926, 586 Nr. 6; BGHSt 6, 115, 117 [BGH 06.04.1954 - 5 StR 74/54]; BGH Urteil vom 30. März 1965 - 1 StR 504/64; S. 15).

    Der Nachteil, der ihr dadurch entstand, und die Protest- und Gerichtskosten, die den beiden Wechselnehmerinnen erwuchsen, waren kein Schaden im Sinn des Betrugstatbestandes; denn ihn erstrebte der Angeklagte nicht als Vermögensvorteil (BGHSt 6, 115, 116) [BGH 06.04.1954 - 5 StR 74/54].

  • RG, 09.05.1890 - 787/90

    1. Was ist unter "dauernder Verhinderung" und "Wechsel der Mitglieder" im Sinne

    Auszug aus BGH, 15.06.1967 - 1 StR 516/66
    Es darf dabei auch bestimmen, daß mit Wegfall des Änderungsgrundes die alte Regelung von selbst wieder in Kraft tritt (im Anschluß an RGSt 20, 385, 387).

    Eine Änderung der Geschäftsverteilung nach § 63 Abs. 2 GVG darf auch in der Weise angeordnet werden, daß sie nur für die Dauer ihres Anlasses gilt und daß nach dessen Wegfall die ursprüngliche Geschäftsverteilung wieder von selbst maßgebend ist (RGSt 20, 385, 387; ebenso Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 21. Aufl, GVG § 63 Anm. 13; Sax in Müller/Sax, StPO 6. Aufl. GVG § 63 Anm, 3 b, 4 b; Schorn, Die Präsidialverfassung der Gerichte aller Rechtswege S. 131).

  • BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
    Auszug aus BGH, 15.06.1967 - 1 StR 516/66
    Eine durch die abredewidrige Einbehaltung der so empfangenen Gelder gegenüber den Kunden begangene Untreue würde dann als straflose Nachtat hinter dem Betrug zurücktreten (BGHSt 6, 67 [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53]).
  • BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers

    Auszug aus BGH, 15.06.1967 - 1 StR 516/66
    Der § 69 Abs. 2 GVG geht selbst bereits über das verfassungsrechtlich Gebotene hinaus (BVerfGE 18, 344, 351 f) [BVerfG 03.02.1965 - 2 BvR 166/64].
  • BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51

    Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246

    Auszug aus BGH, 15.06.1967 - 1 StR 516/66
    In der durch die Gutschriften allein erreichten weiteren Stundung längst fälliger Ansprüche lag hier ebenfalls keine Vermögensschädigung; denn die Befriedigung dieser Forderungen war damals ohnehin nicht mehr zu erreichen (BGHSt 1, 262, 264) [BGH 19.06.1951 - 1 StR 42/51].
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 15.06.1967 - 1 StR 516/66
    Teilweise geben sie den Beweisweg nicht an (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.06.1967 - 1 StR 516/66
    Schließlich beziehen sie sich teilweise auch auf Zeugen, die die Strafkammer vernommen hat, und auf die Angeklagten als Beweismittel; auf deren Nichtbefragung zu einzelnen Punkten kann eine Aufklärungsrüge jedoch nicht gestützt werden (BGHSt 4, 125, 126 [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52] und BGH VRS 17, 346, 347).
  • RG, 17.01.1884 - 3066/83

    1. Steht der Umstand, daß das Strafgesetzbuch ein "fortgesetztes" Verbrechen oder

    Auszug aus BGH, 15.06.1967 - 1 StR 516/66
    Der § 265 Abs. 1 StPO ist in diesen Fällen aber auch dadurch verletzt worden, daß der Angeklagte nicht, wie belehrt, wegen eines fortgesetzten Betrugs zum Nachteil der Bank, sondern wegen sechs selbständiger derartiger Taten verurteilt worden ist (RGRSpr 8, 659, 660; RGSt 9, 426, 429).
  • RG, 22.08.1939 - 4 D 503/39

    1. Untreue durch Verletzung von Bertragspflichten. 2. Untreue des

  • BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Vorübergehende Verhinderung eines

  • BGH, 07.05.1954 - 2 StR 27/54

    Auslegung eines Antrags auf Heranziehung von ganzen Akten als Beweisantrag -

  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten

  • BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60

    polizeiliches Protokoll - § 254 StPO, Urkundenverwertungsverbot, Vorhalt ggü.

  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62

    Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage

  • RG, 09.05.1882 - 989/82

    Darf ein Mitangeklagter in demselben Verfahren überhaupt oder wenigstens dann

  • RG, 28.03.1930 - I 244/30

    Zur Frage der Verlesung und der sonstigen Verwertung von Urkunden in der

  • BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93

    Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des

    So zu entscheiden sieht er sich durch die Urteile des 1. Strafsenats vom 15. Juni 1967 - 1 StR 516/66 (BGHSt 21, 250) und des 4. Strafsenats vom 13. Dezember 1979 - 4 StR 632/79 (BGHSt 29, 162 ) gehindert.

    Auch in dem Urteil des 1. Strafsenats vom 15. Juni 1967 (BGHSt 21, 250) finden sich hierzu keine Ausführungen, obwohl der Sachverhalt solche nahegelegt hätte, wenn der Senat eine Bindung für rechtlich geboten erachtet hätte.

  • BGH, 30.03.1993 - X ZR 51/92

    Grundsätze zur Zusammensetzung überbesetzter Spruchkörper

    Der 1. Strafsenat hat mit Urteil vom 15.6.1967 (1 StR 516/66 - BGHSt 21, 250, 253 ff) die Auffassung vertreten, § 69 Abs. 2 GVG a.F. (jetzt § 21 g Abs. 2 GVG) verlange keine vorgeplante Verteilung der Geschäfte innerhalb des Spruchkörpers.

    Der Senat ist der Auffassung, daß die bei dem Beschluß in der Sache I ZR 86/91 vom 7. November 1991 nicht vorschriftsmäßige Besetzung des I. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes durch die Nichtigkeitsklage gemäß § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO mit Erfolg gerügt werden kann, ohne daß es darauf ankäme, ob die Regeln des § 21 g Abs. 2 GVG bei der Aufstellung des Mitwirkungsplanes willkürlich oder sonst mißbräuchlich nicht beachtet worden sind oder der Besetzungsmangel gleichzeitig einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt (a.A. BGH, Urt. v. 15.6. 1967 - 1 StR 516/66 - BGHSt 21, 250, 255 = NJW 1967, 1622 (zu § 69 Abs. 2 GVG a.F.); BGH, Urt. v. 13.12.1979 - 4 StR 632/79 - BGHSt 29, 162; BVerwG, Beschl. v. 2.7.1987 - 9 CB 7/87 - NJW 1988, 1339 (u.a. zu § 21 g Abs. 1 GVG); BFH, Beschl. v. 29.1.1992 - VIII K 4/91 - BB 1992, 342).

  • BGH, 31.03.2016 - 1 StR 493/16

    Gebot des gesetzlichen Richters (Erforderlichkeit einer abstrakt-generellen

    d) Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteile vom 15. Juni 1967 - 1 StR 516/66, BGHSt 21, 250 und vom 13. Dezember 1979 - 4 StR 632/79, BGHSt 29, 162) eine Revision nur auf eine willkürliche oder sonst missbräuchliche Nichteinhaltung der Grundsätze zur internen Geschäftsverteilung gestützt werden kann, liegt eine solche Fallgestaltung nicht vor.
  • BFH, 29.01.1992 - VIII K 4/91

    Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts durch mangelhaften

    Während nach Ansicht des Bundesgerichtshofs - BGH - (Urteil vom 15. Juni 1967 1 StR 516/66, NJW 1967, 1622) und des VII. Senats des BVerwG (Urteil vom 8. Juli 1966 VII C 192/64, NJW 1967, 642) § 69 Abs. 2 GVG a. F. (jetzt § 21 g Abs. 2 GVG) keine vorgeplante "Verteilung der Geschäfte" innerhalb des Spruchkörpers nach Art des vom Präsidium aufzustellenden Geschäftsverteilungsplans (§ 21 e GVG) verlangt, hat der IV. Senat des BVerwG in seinem Urteil in NJW 1968, 811 einen gegenteiligen Standpunkt vertreten.
  • BFH, 11.12.1991 - II R 49/89

    - Besetzung eines BFH-Senats mit sechs Richtern in Urteilssachen verfassungsmäßig

    § 21 g Abs. 2 GVG will verhindern, daß der Vorsitzende die Richterbank nach persönlichem Belieben zusammensetzen und so möglicherweise die Entscheidung sachwidrig beeinflussen kann (so auch Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 15. Juni 1967 1 StR 516/66, BGHSt 21, 250, 255; Manfred Wolf, Gerichtsverfassungsrecht aller Gerichtszweige, 6. Aufl., 1987, S. 149; Kleinknecht/Meyer, Strafprozeßordnung, Kommentar, 40. Aufl., 1991, Rdnr. 2 zu § 21 g GVG; Rohwer-Kahlmann, Kommentar zum Sozialgerichtsgesetz, Rdnr. 83 zu § 6).

    Entsprechend der mündlichen Ergänzung des Mitwirkungsplans (Anweisung an die Senatsgeschäftsstelle) der Vorsitzenden (zur Wirksamkeit mündlicher Bestimmungen nach § 21 g Abs. 2 GVG, insbesondere einfacher Anordnungen, die sich auch auf andere Weise zuverlässig feststellen lassen, vgl. BGH in BGHSt 21, 250, 253 f.; Kissel, Gerichtsverfassungsgesetz, Kommentar, 1981, Rdnr. 10 zu § 21 g; Mayr in Karlsruher Kommentar zur Strafprozeßordnung, 2. Aufl., 1987, Rdnr. 4 zu § 21 g GVG; so auch Beschluß des Dreierausschusses des BVerfG vom 19. Juni 1970 2 BvR 254/70, Deutsche Richterzeitung - DRiZ - 1970, 269) werden alle Sachen, die - nach Erstellung der Entscheidungsvorschläge durch Berichterstatter und Mitberichterstatter - bis Donnerstagmittag bei der Geschäftsstelle eingehen, auf die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung gesetzt, an der nicht nach dem Turnusplan Berichterstatter oder Mitberichterstatter ausscheiden.

  • BGH, 13.12.1979 - 4 StR 632/79

    Rüge der fehlerhaften Besetzung des Gerichts - Abweichung vom kammerinternen

    In einem solchen Fall der Abweichung vom kammerinternen Geschäftsverteilungsplan kann die Revision jedoch nur auf eine willkürliche oder sonst mißbräuchliche Nichteinhaltung der von den Vorsitzenden gemäß § 21 g Abs. 2 GVG bestimmten "Grundsätzen" gestützt werden (BGHSt 21, 250).

    Denn der Vorsitzende ist gehalten, darauf zu achten, daß die Arbeit im Spruchkörper geordnet, stetig und sinnvoll abläuft (vgl. BGHSt 21, 250, 254).

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes in BGHSt 21, 250 ff steht dem nicht entgegen.

  • BGH, 30.03.1993 - X ZR 52/92

    Beschlussfassung der Berufsrichter über die Mitwirkung an den Verfahren -

    Der 1. Strafsenat hat mit Urteil vom 15.06.1967 (1 StR 516/66 - BGHSt 21, 250, 253 ff.) die Auffassung vertreten, § 69 Abs. 2 GVG a.F. (jetzt § 21 g Abs. 2 GVG) verlange keine vorgeplante Verteilung der Geschäfte innerhalb des Spruchkörpers.

    Der Senat ist der Auffassung, daß die bei dem Urteil in der Sache I ZR 184/88 am 30. November 1989 nicht vorschriftsmäßige Besetzung des I. Zivilsenates des Bundesgerichshofes durch die Nichtigkeitsklage gemäß § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO mit Erfolg gerügt werden kann, ohne daß es darauf ankäme, ob die Regeln des § 21 g Abs. 2 GVG bei der Aufstellung des Mitwirkungsplanes willkürlich oder sonst mißbräuchlich nicht beachtet worden sind oder der Besetzungsmangel gleichzeitig einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt (a.A. BGH, Urt. v. 15.06.1967 - 1 StR 516/66 - BGHSt 21, 250, 255 = NJW 1967, 1622 (zu § 69 Abs. 2 GVG a.F.); BGH, Urt. v. 13.12.1979 - 4 StR 632/79 - BGHSt 29, 162; BVerwG, Beschl. v. 02.07.1987 - 9 CB 7/87 - NJW 1988, 1339 (u.a. zu § 21 g Abs. 1 GVG); BFH, Beschl. v. 29.01.1992 - VIII K 4/91 - BB 1992, 342).

  • BGH, 30.03.1993 - X ZR 53/92

    Beschlussfassung der Berufsrichter über die Mitwirkung an den Verfahren -

    Der 1. Strafsenat hat mit Urteil vom 15.06.1967 (1 StR 516/66 - BGHSt 21, 250, 253 ff.) die Auffassung vertreten, § 69 Abs. 2 GVG a.F. (jetzt § 21 g Abs. 2 GVG) verlange keine vorgeplante Verteilung der Geschäfte innerhalb des Spruchkörpers.

    Der Senat ist der Auffassung, daß die bei dem Urteil in der Sache I ZR 55/87 am 30. November 1989 nicht vorschriftsmäßige Besetzung des I. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes durch die Nichtigkeitsklage gemäß § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO mit Erfolg gerügt werden kann, ohne daß es darauf ankäme, ob die Regeln des § 21 g Abs. 2 GVG bei der Aufstellung des Mitwirkungsplanes willkürlich oder sonst mißbräuchlich nicht beachtet worden sind oder der Besetzungsmangel gleichzeitig einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt (a.A. BGH, Urt. v. 15.06.1967 - 1 StR 516/66 - BGHSt 21, 250, 255 = NJW 1967, 1622 (zu § 69 Abs. 2 GVG a.F.); BGH, Urt. v. 13.12.1979 - 4 StR 632/79 - BGHSt 29, 162; BVerwG, Beschl. v. 02.07.1987 - 9 CB 7/87 - NJW 1988, 1339 (u.a. zu § 21 g Abs. 1 GVG); BFH, Beschl. v. 29.01.1992 - VIII K 4/91 - BB 1992, 342).

  • BGH, 30.03.1993 - X ZR 63/92

    Beschlussfassung der Berufsrichter über die Mitwirkung an den Verfahren -

    Der 1. Strafsenat hat mit Urteil vom 15.06.1967 (1 StR 516/66 - BGHSt 21, 250, 253 ff.) die Auffassung vertreten, § 69 Abs. 2 GVG a.F. (jetzt § 21 g Abs. 2 GVG) verlange keine vorgeplante Verteilung der Geschäfte innerhalb des Spruchkörpers.

    Der Senat ist der Auffassung, daß die bei dem Beschluß in der Sache I ZR 237/91 am 7. Mai 1992 nicht vorschriftsmäßige Besetzung des I. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes durch die Nichtigkeitsklage gemäß § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO mit Erfolg gerügt werden kann, ohne daß es darauf ankäme, ob die Regeln des § 21 g Abs. 2 GVG bei der Aufstellung des Mitwirkungsplanes willkürlich oder sonst mißbräuchlich nicht beachtet worden sind oder der Besetzungsmangel gleichzeitig einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt (a.A. BGH, Urt. v. 15.06.1967 - 1 StR 516/66 - BGHSt 21, 250, 255 = NJW 1967, 1622 (zu § 69 Abs. 2 GVG a.F.); BGH, Urt. v. 13.12.1979 - 4 StR 632/79 - BGHSt 29, 162; BVerwG, Beschl. v. 02.07.1987 - 9 CB 7/87 - NJW 1988, 1339 (u.a. zu § 21 g Abs. 1 GVG); BFH, Beschl. v. 29.01.1992 - VIII K 4/91 - BB 1992, 342).

  • BVerwG, 08.11.1967 - IV C 154.65

    Ablehnung des Antrages auf eine Baugehmigung - Rechtmäßigkeit der angefochtenen

    Es kann hier offenbleiben, wie im einzelnen die Anordnung nach § 8 Abs. 2 VwGO aussehen muß, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen; nach Auffassung des erkennenden Senats spricht viel dafür, die Anforderungen an die Anordnung nach § 8 Abs. 2 nicht zu überspannen (vgl. z.B. Beschluß des VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 6. September 1965 - BVerwG VII CB 111.64 - in DVBl. 1965, 947 und Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Juni 1967 - 1 StR 516/66 - in MDR 1967, 776 [777/778]).

    Jedoch enthält die hier in Frage stehende Anordnung des Vorsitzenden zum entscheidenden Punkt, nämlich zu der die Zusammensetzung des Spruchkörpers für den Einzelfall bestimmenden Auswahl des Berichterstatters, keine Grundsätze; sie schließt es also nicht aus, "daß der Vorsitzende die Richterbank nach persönlichem Belieben zusammensetzen und so möglicherweise die Entscheidung sachwidrig beeinflussen kann" (BGH a.a.O. in MDR 1967, 776 [778]).

  • BGH, 01.08.2002 - 3 StR 496/01

    Revisionsbegründungsfrist (Fristverlängerung); Strafklageverbrauch (ne bis in

  • BGH, 25.11.1994 - V ZR 124/93

    Nichtigkeitsklage gegen ein Urteil des VII. Zivilsenates des BGH - Rechtmäßigkeit

  • BGH, 14.08.1973 - 1 StR 239/73

    Ordnungsgemäße Besetzung der Strafkammer - Verwertung des Inhalts polizeilicher

  • BGH, 01.09.1970 - 1 StR 162/70

    Strafbarkeit wegen eines fortgesetzten gemeinschaftlichen schweren Diebstahls im

  • BVerfG, 09.06.1993 - 1 BvR 380/93

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung durch Stellung

  • BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 17/77

    Standeswidrige Werbung

  • BGH, 06.08.2014 - 1 StR 333/14

    Recht auf den gesetzlichen Richter (ordnungsgemäße Besetzung der Strafkammer:

  • BGH, 15.07.1985 - AnwZ (B) 35/84

    Sofortige Beschwerde gegen die Rücknahme einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft -

  • BFH, 22.09.1992 - VII R 41/92

    Anforderungen an eine schlüssige Rüge des Vorliegens eines Verfahrensmangels

  • BGH, 06.12.1973 - 4 StR 554/73

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Besetzung der Strafkammer - Auslosung der

  • BGH, 11.12.1969 - 2 StR 500/68

    Verurteilung wegen Betruges und Urkundenfälschung - Aufhebung eines

  • BGH, 09.07.1974 - X ZB 16/73

    Inanspruchnahme einer Unionspriorität aus den USA - Voraussetzungen für die

  • BSG, 08.10.1981 - 2 RU 34/81
  • BGH, 11.06.1975 - 3 StR 59/73

    Änderungsanordnung über die Geschäftsverteilung für die Strafkammer - Revision

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