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BGH, 07.11.1989 - 1 StR 517/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aufgabe eines Tatrichters hinsichtlich der Strafzumessung - Strafaussetzung zur Bewährung - Begriff der "besonderen Umstände" im Sinn des § 56 Abs. 2 StGB (Strafgesetzbuch)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 16.10.1981 - RReg. 1 St 324/81
Auszug aus BGH, 07.11.1989 - 1 StR 517/89
Die Formulierung des letzten Halbsatzes läßt entgegen der Meinung der Revision nicht besorgen, das Landgericht sei rechtsfehlerhaft davon ausgegangen, es genüge die begründete Erwartung von Straflosigkeit während der Bewährungszeit (vgl. BayObLG VRS 62, 37). - BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70
Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit …
Auszug aus BGH, 07.11.1989 - 1 StR 517/89
Schließlich hat die Strafkammer unter Berücksichtigung der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (vgl. BGHSt 24, 64, 66) [BGH 21.01.1971 - 4 StR 238/70] mit Hinweis auf die Besonderheiten des Falles auch die Voraussetzungen des § 56 Abs. 3 StGB ohne Rechtsverstoß verneint. - BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
Fehlen von Strafmilderungsgründen
Auszug aus BGH, 07.11.1989 - 1 StR 517/89
Dabei ist eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349).
- BGH, 05.06.1991 - 2 StR 581/90
Rechtsfolgen der Veranlassung von Personen zu erheblichen Geldanlagen durch …
Das ist nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urt. v. 7. November 1989 - 1 StR 517/89;… v. 27. Juni 1990 - 3 StR 169/90 = BGHR StGB 56/2 Umstände, besondere 10). - BGH, 11.11.1998 - 2 StR 337/98
Begründung für die Versagung von Strafaussetzung
Einschlägig vorbestraft ist der Angeklagte nicht (…vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 23, 27;… BGH, Urt. v. 3. Juli 1990 - 1 StR 229/90; v. 7. November 1989 - 1 StR 517/89). - BGH, 22.01.1991 - 1 StR 655/90
Begründung einer Nichtverurteilung wegen eines versuchten Totschlags - …
Die Würdigung des Tatrichters, daß die für den Angeklagten sprechenden Umstände durch ihr Zusammentreffen das Gewicht besonderer Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB erlangen, ist rechtlich möglich (vgl. BGH NStZ 1984, 360; st. Rechtsp.) und vom Revisionsgericht bis an die Grenze des Vertretbaren zu respektieren (BGH, Urteil vom 7. November 1989 - 1 StR 517/89 - m.w.Nachw.).