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   BGH, 20.11.2007 - 1 StR 518/07   

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https://dejure.org/2007,9594
BGH, 20.11.2007 - 1 StR 518/07 (https://dejure.org/2007,9594)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2007 - 1 StR 518/07 (https://dejure.org/2007,9594)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2007 - 1 StR 518/07 (https://dejure.org/2007,9594)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB; § 263 StGB
    Sicherungsverfahren und Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung der länger andauernden Schuldunfähigkeit, verminderten Schuldfähigkeit; Steuerungsfähigkeit bei "Manikern"; Gefährlichkeitsprognose: Vermeidemöglichkeiten der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anläßlich einer Vielzahl von Eigentumsdelikten und Vermögensdelikten; Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung der Schuldunfähigkeit

  • Judicialis

    StGB § 20; ; StGB § 63; ; StGB § 67b; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 2 nF

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Gefährlichkeitsprognose und Mitverschulden potentieller Geschädigter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 164
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - 3 Sa 46/14

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung - Betreuung -

    Bezüglich Betrugshandlungen hat der Bundesgerichtshof darauf erkannt, dass es sich bei betrügerischen Einkäufen, die Beträge zwischen 100,-- EUR und 185,-- EUR betrafen, um "zweifellos im Sinne von § 63 StGB erhebliche rechtswidrige Taten" handele (BGH 20. November 2007 - 1 StR 518/07 - wistra 2008, 102).
  • KG, 15.11.2016 - 161 HEs 19/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Voraussetzungen nach der

    So wurden vom Bundesgerichtshof z. B. Betrugsschäden von jeweils 100 bis 185 Euro als "zweifellos" erhebliche Taten im Sinne des § 63 StGB angesehen (BGH, Beschluss vom 20. November 2007, 1 StR 518/07, bei juris Rn. 8), ebenso ein Diebstahl mit einem Beutewert von umgerechnet gut 290 Euro (BGH, Beschluss v.10. Dezember 1993, 1 StR 762/93, bei juris Rn. 2; für den Fall der Sachbeschädigung unklar BGH, Beschluss vom 16. Juli 2008, 2 StR 161/08, bei juris Rn. 8, wonach "Gewalt nur gegen Sachen" anscheinend generell keine "erhebliche" Straftat sei; andere Ansicht BGH, Beschluss vom 18. März 1999, 4 StR 72/99, für das Inbrandsetzen von neun Containern mit Altpapier; vgl. hierzu auch MK-van Gemmeren, a. a. O., § 63 Rn. 55).
  • LG Marburg, 12.01.2016 - 3 Qs 23/15

    Unverhältnismäßigkeit der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem

    - BGH, Beschluss vom 20. November 2007 - 1 StR 518/07 -, Rn. 8, juris:.
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