Rechtsprechung
BGH, 16.02.2016 - 1 StR 525/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO
Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 BtMG, §§ 29 ff BtMG, § 261 StPO
Strafverfahren wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Revisionsgerichtliche Nachprüfung einer Verurteilung in Ansehung tatrichterlicher Beweiswürdigung; nicht hinreichende Tatsachengrundlage - IWW
§ 261 StPO
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Nachprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts; Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- rewis.io
Strafverfahren wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Revisionsgerichtliche Nachprüfung einer Verurteilung in Ansehung tatrichterlicher Beweiswürdigung; nicht hinreichende Tatsachengrundlage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Revisionsrechtliche Nachprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts; Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
BtM: Tatrichterliche Beweiswürdigung und deren Überprüfbarkeit
Verfahrensgang
- LG München I, 23.04.2015 - 3 KLs 368 Js 192615/13
- BGH, 16.02.2016 - 1 StR 525/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 222
- StV 2017, 291
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78
Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer …
Auszug aus BGH, 16.02.2016 - 1 StR 525/15
Die tatsächlichen Schlussfolgerungen des Tatgerichts müssen nicht zwingend sein; es genügt, dass sie möglich sind und das Tatgericht von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 1957 - 2 StR 508/56, BGHSt 10, 208, 209 ff.; BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20 f.). - BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56
Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des …
Auszug aus BGH, 16.02.2016 - 1 StR 525/15
Die tatsächlichen Schlussfolgerungen des Tatgerichts müssen nicht zwingend sein; es genügt, dass sie möglich sind und das Tatgericht von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 1957 - 2 StR 508/56, BGHSt 10, 208, 209 ff.; BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20 f.). - BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12
Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden …
Auszug aus BGH, 16.02.2016 - 1 StR 525/15
Das Revisionsgericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters mit Rechtsfehlern behaftet ist, weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht übereinstimmt oder sich soweit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, NStZ 2013, 420 mwN).
- BGH, 07.09.2016 - 1 StR 154/16
Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (Voraussetzungen: erforderliche …
Insoweit müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer nachvollziehbaren Beweisgrundlage beruht und die vom Tatgericht gezogenen Schlussfolgerungen sich nicht lediglich als bloße Vermutung erweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 4/15, NStZ-RR 2016, 144, 145 und vom 16. Februar 2016 - 1 StR 525/15, NStZ-RR 2016, 222 f. jeweils mwN). - KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19
Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einer rechtmäßig angeordneten …
Seine Schlussfolgerungen müssen nicht zwingend sein, vielmehr ist es ausreichend, wenn sie möglich sind und der Tatrichter von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2016 - 1 StR 525/15 - und vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78 -, beide bei juris). - BGH, 28.06.2017 - 1 StR 677/16
Eingeschränkte Revisibilität der Beweiswürdigung; Revisionsgründe
Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung insbesondere dann, wenn sie Lücken, Widersprüche oder Unklarheiten aufweist oder mit den Denkgesetzen oder gesicherten Erfahrungssätzen nicht in Einklang steht (st. Rspr.; vgl. dazu BGH, Urteile vom 9. Mai 2017 - 1 StR 265/16; vom 16. Juni 2016 - 1 StR 49/16, NStZ-RR 2016, 315; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87; vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178 und vom 6. August 2015 - 3 StR 226/15, jeweils mwN) oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2016 - 1 StR 525/15, NStZ-RR 2016, 222; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, jeweils mwN). - BGH, 02.03.2023 - 2 StR 119/22
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität: Entfernung von einer festen …
Die Schlussfolgerungen des Tatrichters dürfen sich schließlich nicht so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich bloße Vermutungen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 2 StR 225/08; BGH, Urteil vom 7. Februar 2013 - 3 StR 503/12; Beschlüsse vom 16. Juli 2019 - 4 StR 231/19; vom 16. Februar 2016 - 1 StR 525/15). - BGH, 04.04.2017 - 1 StR 432/16
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Revisibilität)
Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung insbesondere dann, wenn sie Lücken, Widersprüche oder Unklarheiten aufweist oder mit den Denkgesetzen oder gesicherten Erfahrungssätzen nicht in Einklang steht (st. Rspr.; vgl. dazu BGH, Urteile vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, StRR 2016 Nr. 10, 16; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87; vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178 und vom 6. August 2015 - 3 StR 226/15, jeweils mwN) oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2016 - 1 StR 525/15, NStZ-RR 2016, 222; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, jeweils mwN).