Rechtsprechung
   BGH, 18.11.1998 - 1 StR 525/98 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4407
BGH, 18.11.1998 - 1 StR 525/98 (2) (https://dejure.org/1998,4407)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1998 - 1 StR 525/98 (2) (https://dejure.org/1998,4407)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1998 - 1 StR 525/98 (2) (https://dejure.org/1998,4407)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4407) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 261
  • StV 1999, 137
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 10.06.1987 - 4 Ss OWi 706/87
    Auszug aus BGH, 18.11.1998 - 1 StR 525/98
    Die Nichtbeachtung eines in der Hauptverhandlung gestellten Antrags nach § 267 Abs. 3 Satz 2 StPO stellt einen Verfahrensfehler dar (BGH StV 1989, 100, 101 mit Anm. Schlothauer).
  • BGH, 08.10.1986 - 3 StR 368/86

    Anforderungen an die Erörterung von sog. vertypten Strafmilderungsgründen in den

    Auszug aus BGH, 18.11.1998 - 1 StR 525/98
    Aber auch aus sachlich-rechtlichen Gründen sind Urteilsausführungen zur Frage eines minder schweren Falls erforderlich, wenn der Sachverhalt dies nahe legt oder sonst eine Erörterung in den Urteilsgründen als Grundlage für die revisionsrechtliche Überprüfung geboten ist (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 2 Strafrahmenwahl 1 m.w.Nachw.).
  • KG, 11.12.2017 - 161 Ss 161/17

    Gewerbsmäßigkeit des Diebstahls als Regelbeispiel; Erforderlichkeit eigener

    Insbesondere im Falle eines vertypten Milderungsgrundes sind regelmäßig Ausführungen dazu erforderlich, warum kein minder schwerer Fall angenommen wurde (BGH, Beschluss vom 18. November 1998 - 1 StR 525/98 - juris Rdn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht