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BGH, 18.11.1998 - 1 StR 525/98 (2) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision wegen Nichtvorliegens eines Rechtsfehlers zum Nachteil des Angeklagten
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1999, 261
- StV 1999, 137
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 10.06.1987 - 4 Ss OWi 706/87
Auszug aus BGH, 18.11.1998 - 1 StR 525/98
Die Nichtbeachtung eines in der Hauptverhandlung gestellten Antrags nach § 267 Abs. 3 Satz 2 StPO stellt einen Verfahrensfehler dar (BGH StV 1989, 100, 101 mit Anm. Schlothauer). - BGH, 08.10.1986 - 3 StR 368/86
Anforderungen an die Erörterung von sog. vertypten Strafmilderungsgründen in den …
Auszug aus BGH, 18.11.1998 - 1 StR 525/98
Aber auch aus sachlich-rechtlichen Gründen sind Urteilsausführungen zur Frage eines minder schweren Falls erforderlich, wenn der Sachverhalt dies nahe legt oder sonst eine Erörterung in den Urteilsgründen als Grundlage für die revisionsrechtliche Überprüfung geboten ist (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 2 Strafrahmenwahl 1 m.w.Nachw.).
- KG, 11.12.2017 - 161 Ss 161/17
Gewerbsmäßigkeit des Diebstahls als Regelbeispiel; Erforderlichkeit eigener …
Insbesondere im Falle eines vertypten Milderungsgrundes sind regelmäßig Ausführungen dazu erforderlich, warum kein minder schwerer Fall angenommen wurde (BGH, Beschluss vom 18. November 1998 - 1 StR 525/98 - juris Rdn. 4).