Rechtsprechung
   BGH, 15.06.1954 - 1 StR 526/53   

Heizungsanlage

§§ 263, 13 StGB, Verschweigen einer nach Vertragsschluß entstandenen Zahlungsunfähigkeit und Entgegennahme der Leistung

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 6, 198
  • NJW 1954, 1414



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (51)  

  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91  

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des

    Im Geschäftsverkehr ist nämlich anerkannt, daß derjenige, der eine vertragliche Verpflichtung übernimmt (sofern sich aus den Umständen nichts anderes ergibt), nach der Verkehrsauffassung die (stillschweigende) Erklärung abgibt, er sei zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten willens und nach seiner Einschätzung auch in der Lage (BGHSt 15, 24, 26; BGH NJW 1954, 1414, 1415 (insoweit in BGHSt 6, 198 nicht abgedruckt); BGH NStZ 1982, 70; Lackner aaO Rdn. 32, 34; Cramer in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 263 Rdn. 16 a; Maaß GA 1984, 264, 268).
  • BGH, 12.01.2010 - 1 StR 272/09  

    Strafrecht - Einsturz der Eissporthalle Bad Reichenhall

    Eine strafrechtlich relevante Hinweis- und Aufklärungspflicht im Rahmen vertraglicher Beziehungen setzt deshalb voraus, dass besondere Umstände - wie etwa ein besonderes Vertrauensverhältnis, eine ständige Geschäftsverbindung, überlegenes Fachwissen oder generell Situationen, in denen der eine darauf angewiesen ist, dass ihm der andere die für seine Entschließung maßgebenden Umstände offenbart - vorliegen (vgl. BGH, Urt. vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00 - [BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 16]; Beschl. vom 22. März 1988 - 1 StR 106/88; Urt. vom 15. Juni 1954 - 1 StR 526/53 - [BGHSt 6, 198, 199]; Cramer/Perron in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 263 Rdn. 22 f.).
  • BGH, 16.11.1993 - 4 StR 648/93  

    Girovertrag mit einem Kreditinstitut; Betrug durch unterlassene Aufklärung über

    In der Begründung derartiger Aufklärungspflichten ist die Rechtsprechung zunächst verhältnismäßig weit gegangen (vgl. RGSt 66, 58; 69, 284; 70, 151, 155 und 225, 227; BGHSt 6, 198; noch weitergehend die Rechtsprechung in Zivilsachen: BGH NJW 1987, 185).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht