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   BGH, 17.09.1996 - 1 StR 526/96   

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https://dejure.org/1996,8490
BGH, 17.09.1996 - 1 StR 526/96 (https://dejure.org/1996,8490)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1996 - 1 StR 526/96 (https://dejure.org/1996,8490)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1996 - 1 StR 526/96 (https://dejure.org/1996,8490)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag des Nebenklägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur formgerechten Begründung der Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 345, § 401, § 44

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.12.1981 - 2 StR 221/81

    Verpätete Anbringung von Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Auszug aus BGH, 17.09.1996 - 1 StR 526/96
    Doch kann einem Nebenkläger keine Wiedereinsetzung gewährt werden, wenn der von ihm bevollmächtigte Rechtsanwalt schuldhaft gehandelt hat (BGHSt 30, 309; ebenso Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 44 Rdn. 19).
  • BGH, 12.05.1976 - 3 StR 100/76

    Revisionsbegründung durch einen nach § 146 Strafprozessordnung (StPO)

    Auszug aus BGH, 17.09.1996 - 1 StR 526/96
    Zwar kommt auch dann, wenn die Revisionsbegründung an sich rechtzeitig ist, sie aber der nach § 345 Abs. 2 StPO oder in einer anderen Bestimmung vorgeschriebenen Form entbehrt, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht (BGHSt 26, 335, 338).
  • BGH, 14.02.1992 - 3 StR 433/91

    Revisionsanträge und Begründung des Nebenklägers

    Auszug aus BGH, 17.09.1996 - 1 StR 526/96
    Mit Beschluß vom 30. Juli 1996 hat die Strafkammer die Revision des Nebenklägers gegen das landgerichtliche Urteil vom 6. Mai 1996 auf seine Kosten als unzulässig verworfen, weil das Rechtsmittel innerhalb der in § 345 Abs. 1 StPO bestimmten Frist nicht mittels einer von einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift (§ 390 Abs. 2 StPO in entsprechender Anwendung; vgl. BGH NJW 1992, 1398 f.) begründet worden war; der die allgemeine Sachrüge enthaltende Schriftsatz vom 22. Juli 1996 wurde lediglich von einem Rechtsstudenten unterzeichnet, der damals in der Kanzlei des Nebenklägervertreters tätig war.
  • BGH, 17.12.2002 - 1 StR 407/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verschulden des Rechtsanwalts; Zurechnung

    Dem Nebenkläger kann keine Wiedereinsetzung gewährt werden, da der von ihm bevollmächtigte Rechtsanwalt schuldhaft gehandelt hat (BGHSt 30, 309; BGH Beschluß vom 17. September 1996 - 1 StR 526/96; KK-Maul StPO 4. Aufl. § 44 Rdn. 34; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 44 Rdn. 19; a.A. LR-Wendisch StPO 25. Aufl. § 44 Rdn. 61).
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