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   BGH, 11.02.1999 - 1 StR 528/98   

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https://dejure.org/1999,5490
BGH, 11.02.1999 - 1 StR 528/98 (https://dejure.org/1999,5490)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1999 - 1 StR 528/98 (https://dejure.org/1999,5490)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1999 - 1 StR 528/98 (https://dejure.org/1999,5490)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB; § 358 Abs. 2 StPO;
    Besondere Schwere der Schuld; Natürliche Handlungseinheit; Zuständigkeit; Verschlechterungsverbot;

  • Judicialis

    StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § ... 349 Abs. 2; ; StPO § 357; ; StPO § 358 Abs. 2; ; StPO § 454; ; StPO § 462 a; ; StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; StGB § 211 Abs. 1; ; GVG § 74 Abs. 1 Satz 1; ; GVG § 74 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4; ; GVG § 78b Abs. 1 Nr. 1

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - 1 StR 528/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar nur aus Anlaß von Fällen der Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen vollendeten Mordes gemäß § 211 Abs. 1 StGB entschieden, die Regelungen der §§ 454, 462 a StPO, 74 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GVG seien verfassungskonform dahin auszulegen, daß die für die besondere Schwere der Schuld maßgeblichen Tatsachen vom Tatgericht im Erkenntnisverfahren festgestellt, im Urteil dargestellt und unter dem für die Aussetzungsentscheidung erheblichen Gesichtspunkt ihrer besonderen Schwere mit bindender Wirkung für das Vollstreckungsgericht gewichtet werden müssen (BVerfGE 86, 288, 315 ff.).

    Darauf, daß die Notwendigkeit einer Entscheidung durch den Tatrichter nur in diesen Fällen gesehen wurde (vgl. Winter, abweichende Meinung in BVerfGE 86, 355, 369), deutet neben der alleinigen Befassung mit dieser Fallvariante auch die Begründung hin (so auch Gribbohm in LK 11. Aufl. § 57 a StGB Rdn. 46 ff.; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 57 a Rdn. 18), eine Strafzumessung nach der individuellen Schuld erfolge in diesen Fällen nicht, die Möglichkeiten der Strafvollstreckungskammer zu sachgerechter Entscheidung seien daher beschränkt (aa0 S. 316).

    Daher erscheint die entsprechende Anwendung der Regeln der Entscheidung in BVerfGE 86, 288 ff. auch in diesen Fällen sachgerecht und angebracht:.

    Dem' entspricht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß in allen Fällen der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe für die' Prüfung der besonderen Schwere der Schuld im Sinne des § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB auf der Grundlage von BVerfGE 86, 288 ff. die Tatgerichte zuständig sind.

    Dafür ist auch maßgeblich, daß dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Täter in allen Fällen möglichst frühzeitig eine Perspektive gegeben werden muß, indem ihm hinsichtlich des für die Verbüßungsdauer bedeutsamen Kriteriums der Schwere der Schuld schon im Rahmen der tatrichterlichen Entscheidung Gewißheit über das Ausmaß des Eingriffs in seine Freiheitsrechte verschafft wird (vgl. BVerfGE 86, 288, 327).

  • BGH, 03.03.1993 - 5 StR 79/93

    Verwerfung der Revision - Aufnahme der Feststellung der besonderen Schwere der

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - 1 StR 528/98
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und einer in der Literatur zum Teil vertretenen Auffassung (vgl. BGHR StGB § 57 a Abs. 1 Schuldschwere 8; BGH NStZ 1994, 34, 35; 1994, 184; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 267 Rdn. 20 a; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 57 a Rdn. 6).

    Da ein Ausspruch hierüber im Urteilstenor nicht getroffen worden ist (vgl. BGHSt 39, 121, 123; BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 3, 8), ist eine besondere Schwere der Schuld nicht festgestellt.

  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - 1 StR 528/98
    Lehnt das Gericht bei Mord in den Fällen fakultativer Strafmilderung eine Strafrahmenverschiebung ab, kommt dabei den Besonderheiten des vertypten Milderungsgrunds (z. B. vorverlagerte Schuld bei § 21 StGB, vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 28; Erfolgsnähe bei § 23 Abs. 2 StGB, vgl. BGH MDR 1994, 1069; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 4; unterlassungsbezogene Umstände bei § 13 Abs. 2 StGB, vgl. BGH StV 1987, 527 f.) besonderes Gewicht zu, ohne daß diese Umstände geeignet wären, etwas zur besonderen Schuldschwere im Sinne des § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB auszusagen.
  • BGH, 05.02.1997 - 2 StR 570/96

    Fehlende Nichtanwendung eines Strafmilderungsgrundes als Revisionsgrund -

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - 1 StR 528/98
    Lehnt das Gericht bei Mord in den Fällen fakultativer Strafmilderung eine Strafrahmenverschiebung ab, kommt dabei den Besonderheiten des vertypten Milderungsgrunds (z. B. vorverlagerte Schuld bei § 21 StGB, vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 28; Erfolgsnähe bei § 23 Abs. 2 StGB, vgl. BGH MDR 1994, 1069; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 4; unterlassungsbezogene Umstände bei § 13 Abs. 2 StGB, vgl. BGH StV 1987, 527 f.) besonderes Gewicht zu, ohne daß diese Umstände geeignet wären, etwas zur besonderen Schuldschwere im Sinne des § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB auszusagen.
  • BGH, 05.01.1993 - 1 StR 785/92

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Tatbegehung unter

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - 1 StR 528/98
    Da ein Ausspruch hierüber im Urteilstenor nicht getroffen worden ist (vgl. BGHSt 39, 121, 123; BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 3, 8), ist eine besondere Schwere der Schuld nicht festgestellt.
  • BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93

    Motivationskontrolle bei niedrigen Beweggründen

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - 1 StR 528/98
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und einer in der Literatur zum Teil vertretenen Auffassung (vgl. BGHR StGB § 57 a Abs. 1 Schuldschwere 8; BGH NStZ 1994, 34, 35; 1994, 184; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 267 Rdn. 20 a; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 57 a Rdn. 6).
  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - 1 StR 528/98
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 96, 44 ff.) hat es in anderem Zusammenhang als Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes betrachtet, daß die Fachgerichte zur Klärung einer unübersichtlichen Zuständigkeits- und Rechtswegfrage beitragen (vgl. auch BGH wistra 1999, 349, 352; 1999, 353, 355, jew. für BGHSt bestimmt).
  • BGH, 11.02.1999 - 1 StR 686/98

    Entscheidung ob die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt liegt, bei

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - 1 StR 528/98
    Die Annahme des Landgerichts, es sei zur Prüfung der besonderen Schwere der Schuld im Sinne von § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB nicht zuständig, trifft nicht zu (vgl. auch den Senatsbeschluß vom heutigen Tage 1 StR 686/98 - für BGHSt bestimmt).
  • BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93

    Einbeziehung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - 1 StR 528/98
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und einer in der Literatur zum Teil vertretenen Auffassung (vgl. BGHR StGB § 57 a Abs. 1 Schuldschwere 8; BGH NStZ 1994, 34, 35; 1994, 184; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 267 Rdn. 20 a; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 57 a Rdn. 6).
  • BGH, 21.01.1993 - 4 StR 560/92

    Aussetzung des Strafarrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe; Feststellung der

    Auszug aus BGH, 11.02.1999 - 1 StR 528/98
    Da ein Ausspruch hierüber im Urteilstenor nicht getroffen worden ist (vgl. BGHSt 39, 121, 123; BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 3, 8), ist eine besondere Schwere der Schuld nicht festgestellt.
  • BGH, 20.11.1996 - 3 StR 469/96

    Beweiswürdigung - Besondere Schwere der Schuld - Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BGH, 01.04.1987 - 2 StR 94/87

    Körperverletzung mit Todesfolge bei Vernachlässigung der Pflege eines Kindes -

  • BGH, 04.06.2003 - 2 StR 169/03

    Strafzumessung (Tatmehrheit; Tateinheiten; Schuldspruchänderung und Beschwer;

    Er geht dabei davon aus, daß der Computerbetrug in den Gesamtablauf der schweren räuberischen Erpressung eingebunden gewesen sei (vgl. hierzu BGH, Beschl. vom 11. Februar 1999 - 1 StR 528/98).
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