Rechtsprechung
   BGH, 07.11.1995 - 1 StR 530/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5096
BGH, 07.11.1995 - 1 StR 530/95 (https://dejure.org/1995,5096)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1995 - 1 StR 530/95 (https://dejure.org/1995,5096)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1995 - 1 StR 530/95 (https://dejure.org/1995,5096)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,5096) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtstrafe - Begründung der Sicherungsverwahrung - Frühere Verurteilung - Einzelstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.10.1990 - 5 StR 406/90

    Formelle Voraussetzungen der Feststellungen zur Anordnung einer

    Auszug aus BGH, 07.11.1995 - 1 StR 530/95
    Als Vorverurteilungen wegen Taten mit "Symptomcharakter" (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 5) im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB kommen insgesamt sieben Verurteilungen des Angeklagten wegen vollendeten und versuchten Betruges aus den Jahren 1964 bis 1986 in Betracht; dabei handelt es sich - von zwei Fällen abgesehen - um Gesamtfreiheitsstrafen bis zu sechs Jahren.
  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 27/87

    Verurteilung zu einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 07.11.1995 - 1 StR 530/95
    Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung setzt voraus, daß der Täter die neue Tat nach zwei vorangegangenen Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von jeweils mindestens einem Jahr und nach der Verbüßung von Freiheitsstrafe für die Zeit von mindestens zwei Jahren oder einem gleichlangen Freiheitsentzug aufgrund einer Maßregel der Besserung und Sicherung begangen hat; betrifft eine frühere Verwahrung eine Gesamtstrafe, so kommt es darauf an, ob hierin eine Einzelstrafe von mindestens einem Jahr enthalten ist (BGHSt 34, 321 [BGH 02.04.1987 - 4 StR 27/87]; Stree in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 66 Rdn. 10).
  • BGH, 14.04.1989 - 3 StR 53/89

    Berücksichtigung der Rückfallverjährung und der angeordneten Verwahrungszeiten

    Auszug aus BGH, 07.11.1995 - 1 StR 530/95
    Mangels ausreichender Feststellungen zu den formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB kann die Anordnung der Sicherungsverwahrung keinen Bestand haben (vgl. BGH NStZ 1987, 84, 85; BGHR StGB § 66 Abs. 3 Satz 3 Fristberechnung 2).
  • BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BGH, 07.11.1995 - 1 StR 530/95
    Mangels ausreichender Feststellungen zu den formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB kann die Anordnung der Sicherungsverwahrung keinen Bestand haben (vgl. BGH NStZ 1987, 84, 85; BGHR StGB § 66 Abs. 3 Satz 3 Fristberechnung 2).
  • BGH, 03.09.2008 - 5 StR 281/08

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung aufgehoben und zu erneuter Prüfung

    Hätte die Einzelfreiheitsstrafe für diese Tat weniger als ein Jahr betragen, so wäre sie keine Symptomtat und deshalb für die Berechnung der Fünfjahresfrist irrelevant; es wäre auf den entsprechend längeren Zeitraum bis zur zweiten Tat am 31. Oktober 1992 abzustellen (BGH, Beschluss vom 7. November 1995 - 1 StR 530/95; Fischer, StGB 55. Aufl. § 66 Rdn. 20).
  • BGH, 21.09.1999 - 1 StR 389/99

    Selbstleseverfahren; Einführung in die Hauptverhandlung; Wesentliche

    Der erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte das Urteil durch Beschluss vom 7.11.1995 (1 StR 530/95) im Ausspruch über die Sicherungsverwahrung mit den Feststellungen aufgehoben, weil zu dem Vorliegen der formellen Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB keine ausreichenden Feststellungen getroffen worden waren.

    Insbesondere hatte die Strafkammer bei Vorverurteilungen zu Gesamtstrafen, keine Feststellungen zu den jeweiligen Einzelstrafen getroffen (BGH, Beschluss vom 07.11.1995 - 1 StR 530/95 - S. 3 f.).

  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 114/96

    Anordnung der Sicherungsverwahrung - Symptomtat - Würdigung des Täters - Sonstige

    Ihr Vorliegen muß sich aus den Urteilsgründen zweifelsfrei ergeben (vgl. BGH Beschluß vom 7. November 1995 - 1 StR 530/95).
  • BGH, 14.10.1997 - 4 StR 463/97

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - Eintritt von Rückfallverjährung

    Zwar ist gemäß § 66 Abs. 3 Satz 4 StGB in die für die Rückfallverjährung maßgebliche Frist von fünf Jahren die Zeit nicht einzurechnen, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist; hierzu bedarf es aber der genauen Feststellung der Verwahrungszeiten (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 3 Satz 3 Fristberechnung 2; BGH NStZ 1987, 84, 85; BGH, Beschluß vom 7. November 1995 - 1 StR 530/95).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht