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   BGH, 19.02.1952 - 1 StR 531/51   

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BGH, 19.02.1952 - 1 StR 531/51 (https://dejure.org/1952,3996)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1952 - 1 StR 531/51 (https://dejure.org/1952,3996)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1952 - 1 StR 531/51 (https://dejure.org/1952,3996)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.02.1951 - 2 StR 13/51
    Auszug aus BGH, 19.02.1952 - 1 StR 531/51
    Dass der 2. Strafsenat seine Ansicht schon früher, nämlich in dem Urteil vom 20. Februar 1951 - 2 StR 13/51 - vertreten hätte, lässt sich diesem nicht entnehmen, weil dort eine das Maß von sechs Monaten Gefängnis übersteigende Gesamtstrafe nicht in Betracht kommen konnte.
  • BGH, 09.10.1951 - 1 StR 412/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.02.1952 - 1 StR 531/51
    Die Voraussetzungen des § 136 GVG sind nicht gegeben, weil der erkennende Senat seine Rechtsauffassung schon in seinem Urteil vom 9. Oktober 1951 - 1 StR 412/51 - niedergelegt und im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts näher begründet hat.
  • BGH, 20.11.1951 - 2 StR 316/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.02.1952 - 1 StR 531/51
    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat zwar in seinem Urteil vom 20. November 1951 - 2 StR 316/51 - die Ansicht ausgesprochen, dass eine fortgesetzte, teils vor, teils nach dem Stichtag verübte Handlung in dem Sinne erst nach dem Stichtag "begangen" sei, dass sie für die Frage der Straffreiheit auch nicht hinsichtlich der vor dem Stichtag liegenden Teile der Fortsetzungstat berücksichtigt werden dürfe.
  • RG, 22.03.1939 - 2/1938

    1. Verletzt eine und dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze (§ 73 StGB.), so

    Auszug aus BGH, 19.02.1952 - 1 StR 531/51
    Der Tatrichter wird dafür eine Strafe festzusetzen haben, die nach § 351 StGB mindestens sechs Monate Gefängnis erreichen muss (vgl. RGSt 73, 148).
  • BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
    Auszug aus BGH, 19.02.1952 - 1 StR 531/51
    Die Vorschrift ist nicht im Interesse des Angeklagten geschaffen (BGHSt 1, 39).
  • BGH, 06.11.1951 - 2 StR 178/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.02.1952 - 1 StR 531/51
    Die Merkmale des vollendeten oder versuchten Betruges sind aber, wie der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 6. November 1951 - 2 StR 178/51 - näher dargelegt hat, schon in denen der Abgabenüberhebung nach § 353 StGB enthalten.
  • RG, 20.09.1897 - 2109/97

    Kann sich ein Notar bei Erhebung von Gebühren, auf die er nach der

    Auszug aus BGH, 19.02.1952 - 1 StR 531/51
    Hier ist es, wie schon das Landgericht ausgeführt hat, unerheblich, ob dem Angeklagten eine Forderung auf Reisekostenersatz gegen die Beteiligten zustand oder nicht, denn Gebühren von der Art, wie er sie erhob, schuldeten die Zahlenden nicht; § 352 setzt keine Bereicherungsabsicht des Täters voraus (vgl. RGSt 30, 249; HRR 1941, 951; auch DJZ 1923, 572).
  • RG, 07.06.1926 - II 342/26

    Zur Frage der Ausübung des Gewahrsams an räumlich entfernten Gegenständen.

    Auszug aus BGH, 19.02.1952 - 1 StR 531/51
    Davon kann keine Rede sein; der Staat als solcher konnte überhaupt keinen Gewahrsam haben (RGSt 60, 271), und es ist nicht ersichtlich, wer sonst ausser dem Angeklagten eine unmittelbare Sachherrschaft über die von ihm verwahrten staatlichen Gelder ausgeübt haben sollte.
  • BGH, 23.08.1995 - 5 StR 371/95

    Untreue des Wohnungsverwalters (Treubruch durch vertragswidrigen Umgang mit den

    Im übrigen verfügt selbst der Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater, der seinem Mandanten zustehendes Geld empfängt, es zu halten und schließlich an ihn auszukehren hat, nur über einen engen Entscheidungsspielraum beim Umgang mit dem Geld; gleichwohl wird in diesen Fällen eine Vermögensbetreuungspflicht (auch) im Hinblick auf den Umgang mit dem Geld angenommen (BGH NJW 1957, 596 und 1960, 1629; BGH, Urteil vom 19. Februar 1952 - 1 StR 531/51 - BGH, Urteil vom 31. August 1978 - 1 StR 179/78 -).
  • BGH, 12.06.1952 - 5 StR 215/52

    Rechtsmittel

    Bei dieser Prüfung hat der Fall W., dessen Einzelakte teils vor, teils nach dem 15. September 1949 begangen worden sind, außer Betracht zu bleiben (so BGH 2 StR 316/51, Urt. v. 20.11.51; 3 StR 824/51, Urt. v. 22.11.51 gegen 1 StR 412/51, Urt. v. 9.10.51 und 1 StR 531/51, Urt. v. 19.2.52).
  • BGH, 16.02.1954 - 1 StR 292/53

    Rechtsmittel

    Beide Straftaten sind teils vor und teils nach dem 15. September 1949 begangen worden, so daß für sie keine Straffreiheit gewährt werden kann (Urt des BGH, 1 StR 531/51 vom 19. Februar 1952).
  • BGH, 10.09.1953 - 4 StR 828/52

    Rechtsmittel

    Er könnte nämlich Straffreiheit für die vor dem 15. September 1949 liegenden Vergehen deshalb keinesfalls erlangen, weil die zur Prüfung der Anwendbarkeit des Straffreiheitsgesetzes aus den für diese Vergehen und den vor dem 15. September 1949 begangenen Teil der fortgesetzten schweren Amtsunterschlagung (Fall B 1 b) verwirkten Einzelstrafen zu bildende (fiktive) Gesamtstrafe wegen der in § 351 Abs. 2 StGB vorgeschriebenen Mindeststrafe die Straffreiheitsgrenze von sechs Monaten Gefängnis auf jeden Fall überschreiten würde (BGH 1 StR 412/51 vom 9. Oktober 1951, 1 StR 531/51 vom 19. Februar 1952 und 4 StR 842/51 vom 6. November 1952 gegen BGH 2 StR 316/51 vom 20. November 1951 in NJW 1952, 633).
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